• 28.11.2025, 11:00:32
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„Bürgeranwalt“: Renaturierung versus Barrierefreiheit

Am 29. November um 18.00 Uhr in ORF 2 und auf ORF ON

Wien (OTS) - 

Peter Resetarits präsentiert in der Sendung „Bürgeranwalt“ am Samstag, dem 29. November 2025, um 18.00 Uhr in ORF 2 und auf ORF ON folgende Beiträge:

Renaturierung versus Barrierefreiheit

Herr S. ist verärgert, denn am Friedhof Stammersdorf wurden Waschbetonplatten, die auf dem Weg zu dem Grab seiner Mutter waren, entfernt. Der Zugang sei nun nicht mehr barrierefrei, Menschen mit einer Gehbehinderung könnten nicht mehr gefahrlos die Gräber besuchen. Seitens der Wiener Friedhöfe wird das Vorgehen mit ökologischen Zielsetzungen begründet. Herr S. hat sich an Volksanwältin Gaby Schwarz gewandt, im Studio erklärt die Mitgründerin des Projekts „Biodiversität am Friedhof“ die Hintergründe der Maßnahme.

Land Tirol zieht erhöhte Familienbeihilfe ein

In Tirol sind viele Menschen mit Behinderungen, die in einem Pflegeheim leben, finanziell schlechter gestellt als in den anderen Bundesländern. Das Land Tirol zahlt die erhöhte Familienbeihilfe nicht an Bezieher:innen aus, denen dieses Geld für erhöhte Aufwendungen zugesprochen wurde. Zuletzt hatte der Oberste Gerichtshof diese Praxis in Kärnten als nicht gesetzeskonform beurteilt. Tirol hält dennoch daran fest, denn „das Urteil Kärnten betreffend könne nicht auf die Situation in Tirol umgelegt werden, weil das Leistungspaket in Heimen nicht vergleichbar sei“. „Bürgeranwalt“ hat sich angesehen, was dieser Tiroler Sonderweg für Betroffene bedeutet, die mitunter nicht wissen, wie sie Kleidung, Schuhe oder Friseurbesuche finanzieren sollen.

Das „Montagsauto“ – Nachgefragt

Günter und Manuela F. aus Niederösterreich waren von ihrem neu gekauften Alfa Romeo Tonale schwer enttäuscht. Rund 38.000 Euro haben sie für den Vorführwagen bezahlt. Kurz nach dem Kauf waren die ersten Reparaturen notwendig, schließlich wurde der Motor getauscht. Nichts half, das Auto war ein sprichwörtliches „Montagsauto“, das ständig in der Werkstatt stand. Das Ehepaar wollte den Kauf rückabwickeln, weil sie das Vertrauen in die Fahrtüchtigkeit verloren hatten. Der Autoverkäufer sah die Lage anders, der Fall wurde bereits vor Gericht verhandelt. Konnte nun doch eine außergerichtliche Lösung gefunden werden?

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