- 27.11.2025, 13:44:02
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Verfassungsausschuss bringt neuerliche Nulllohnrunde für Politikerinnen und Politiker auf den Weg
Dienstrechts-Novelle 2025 wandert ohne konkreten Inhalt ins Plenum
Die Bezüge von Regierungsmitgliedern und Abgeordneten werden auch im kommenden Jahr nicht erhöht. Der Verfassungsausschuss des Nationalrats hat heute einen entsprechenden Gesetzesantrag gebilligt. Neben den Antragstellern ÖVP, SPÖ und NEOS stimmten auch die FPÖ und die Grünen für die Koalitionsinitiative, die eine neuerliche Nulllohnrunde für alle Politikerinnen und Politiker auf Bundesebene bringt. Davon betroffen sind neben Abgeordneten und Regierungsmitgliedern unter anderem auch der Bundespräsident und die Mitglieder des Bundesrats. Ebenso bleiben die Bezüge von Rechnungshofpräsidentin Margit Kraker und der dreiköpfigen Volksanwaltschaft eingefroren.
Darüber hinaus hat der Verfassungsausschuss die "Dienstrechts-Novelle 2025" ins Plenum geschickt. Sie enthält vorerst allerdings nur redaktionelle Korrekturen. Der zwischen Regierung und Beamten-Gewerkschaft ausverhandelte dreijährige Gehaltsabschluss für den öffentlichen Dienst soll laut ÖVP-Abgeordneter Romana Deckenbacher erst im Rahmen der Debatte im Nationalrat in den Gesetzesentwurf eingebaut werden. Zudem kündigte sie weitere dienstrechtliche Änderungen für öffentlich Bedienstete an. So soll es etwa auch Beamtinnen und Beamtem ermöglicht werden, eine Teilpension in Anspruch zu nehmen. In einzelnen Punkten sei allerdings noch eine "Koordinierung" notwendig, begründete sie den Umstand, dass der geplante Abänderungsantrag noch nicht im Ausschuss vorgelegt wurde.
Vertagt hat der Verfassungsausschuss die Beratungen über mehrere Oppositionsanträge, wobei die FPÖ unter anderem eine bessere Bezahlung der Polizei und der Justizwache sowie eine Ausweitung des Anspruchs auf Pflegefreistellung fordert. Den Grünen geht es darum, die Prüfkompetenzen des Rechnungshofs auszuweiten und den Namen Adolf Hitler endgültig aus den österreichischen Gesetzblättern zu streichen.
Neuerliche Nulllohnrunde für die Bundespolitik
Für Spitzenpolitikerinnen und -politiker wie Regierungsmitglieder, den Bundespräsidenten, das Nationalratspräsidium oder die Klubobleute bedeutet das neuerliche Einfrieren der Gehälter im Jahr 2026 die dritte Nulllohnrunde in Folge. Abgeordnete zum Nationalrat und Mitglieder des Bundesrats haben vor zwei Jahren immerhin die halbe Inflationsabgeltung erhalten. Man wolle einen Beitrag zur Budgetkonsolidierung leisten, hatten Wolfgang Gerstl (ÖVP), Muna Duzdar (SPÖ) und Nikolaus Scherak (NEOS) die Einbringung des schließlich einstimmig angenommenen Antrags (562/A) begründet.
Grundsätzlich sieht das Bundesbezügegesetz eine jährliche Valorisierung der Politikergehälter vor. Zuletzt hatte es - insbesondere auf Bundesebene - aber immer wieder Nulllohnrunden gegeben. So wurden die Bezüge von Spitzenpolitikerinnen und Spitzenpolitikern im Bund auch in den Jahren 2018, 2019 und 2021 nicht angepasst.
Da die Länder zumeist eigene Regelungen treffen, ist die 1997 eingeführte Gehaltspyramide für Politikerbezüge mittlerweile in eine gehörige Schieflage geraten. Das hoben in der Debatte auch die Abgeordneten Michael Schilchegger (FPÖ), Nikolaus Scherak (NEOS) und Sigrid Maurer (Grüne) hervor. Inzwischen gebe es Landesräte, die mehr verdienen als Ministerinnen und Minister, und Sektionschefs, deren Gehalt deutlich über dem eines Abgeordneten liegt, skizzierte Maurer. Dabei sei die Verantwortung in den Bundeländern "deutlich überschaubarer" als die Arbeit eines Ministers bzw. einer Ministerin.
Als "einigermaßen absurd" bezeichnete NEOS-Abgeordneter Scherak diese Schieflage. Er sieht allerdings nur dann eine Chance, die "durcheinandergewürfelte" Gehaltspyramide wieder in Form zu bringen, wenn sich auch die beiden Oppositionsparteien "konstruktiv" einbringen. Angesichts der wirtschaftlich katastrophalen Lage sei "es jetzt okay", wenn die Politik als Vorbild fungiere und als symbolischer Akt auf eine Bezugserhöhung verzichte, meinte Scherak, grundsätzlich hält er aber wenig davon, sich in einer Art Wettbewerb "hinunternivellieren zu lassen". Vor allem die FPÖ sei immer wieder bestrebt, den Eindruck zu erwecken, dass die Arbeit der Politik nichts wert sei, kritisierte er. Ähnlich argumentiere Grünen-Abgeordnete Maurer: Politik soll gut bezahlt sein, nicht nur aus Gründen der Korruptionsprävention, sondern auch um politische Arbeit zu honorieren.
Die Zustimmung der FPÖ zur Nulllohnrunde begründete Abgeordneter Schilchegger damit, dass es ein Schritt in die richtige Richtung sei, auch wenn man seiner Meinung nach Spitzenmanagerinnen und -manager in staatsnahen Betrieben "vergessen§ hat. Eine Gehaltserhöhung für Politikerinnen und Politiker, "die das Land an die Wand gefahren haben", wäre gegenüber der Bevölkerung nicht erklärbar, meinte er.
Dienstrechts-Novelle 2025 lässt auf sich warten
Was den öffentlichen Dienst betrifft, hatten Regierung und Beamten-Gewerkschaft im vergangenen Herbst vereinbart, die Gehälter der Bundesbediensteten im Jahr 2026 um 0,3 Prozentpunkte über der Inflationsrate zu erhöhen, nachdem 2025 mit einem Abschluss von 3,5 % nicht die volle Teuerung abgegolten wurde. Aufgrund der schwierigen Budgetlage soll dieser Gehaltsabschluss nun allerdings wieder aufgeschnürt werden. Demnach soll das ursprünglich vereinbarte Plus - konkret sind es 3,3 % - erst ab der Jahresmitte 2026 wirksam werden. Zudem haben sich Regierung und Gewerkschaft auf weitere Gehaltserhöhungen im August 2027 und im September 2028 in Form von sozial gestaffelten Fixbeträgen verständigt. Durchschnittlich sollen die Gehälter dann um jeweils 1 % steigen.
Um diese Vereinbarung umzusetzen, müssen unter anderem das Beamten-Dienstrechtsgesetz, das Gehaltsgesetz, das Vertragsbedienstetengesetz und viele weitere Dienstrechtsgesetze geändert werden, wobei die Koalitionsparteien im Verfassungsausschuss noch keinen konkreten Gesetzestext und keine Gehaltstabellen vorlegen konnten. Dafür entschuldigte sich neben den Fraktionen auch Staatssekretär Alexander Pröll bei der Opposition. Es gehe um mehr als um den Gehaltsabschluss, man sei gerade dabei, die Texte zu finalisieren, bat er um Verständnis.
Somit wurde der von den Koalitionsparteien eingebrachte Gesetzesantrag (561/A) mit rein redaktionellen Adaptierungen ins Plenum geschickt, nachdem zuvor auch ein Abänderungsantrag der Grünen zur Lehrbefähigung von Absolventinnen und Absolventen der Hochschule für Agrar- und Umweltpädagogik keine Mehrheit erhielt. Laut Romana Deckenbacher (ÖVP) soll der in Verhandlung stehende Abänderungsantrag 75 Seiten umfassen und unter anderem auch Bestimmungen zur Teilpension für Beamtinnen und Beamte enthalten, einzelne Punkte seien noch "in Koordinierung". NEOS-Abgeordneter Scherak hofft, den Abänderungsantrag spätestens 48 Stunden vor der Plenardebatte vorlegen zu können: "Wir sind alle sehr dahinter, dass wir das hinkriegen", sagte er. Zumal er "Trägerraketen" selbst für eine "parlamentarische Zumutung" hält.
NEOS begrüßen Aufschnüren des Gehaltsabschlusses
Ausdrücklich begrüßt wurde von Scherak das Aufschnüren des Gehaltsabschlusses für den öffentlichen Dienst, auch wenn es seiner Meinung nach "weitaus gescheiter" gewesen wäre, hätte man den Gehaltsabschluss 2026 im vergangenen Jahr gar nicht beschlossen. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im öffentlichen Dienst würden Wesentliches leisten, sagte er, man müsse aber auf "die besorgniserregende wirtschaftliche Situation" reagieren. Es sei notwendig, dass auch der öffentliche Dienst einen Teil zur Budgetkonsolidierung beitrage. Seiner Einschätzung nach sind bei den Nachverhandlungen beide Seiten aufeinander zugegangen. Laut ÖVP-Abgeordneter Deckenbacher bringt die Verschiebung der vereinbarten Gehaltserhöhung auf Juli 2026 300 Mio. Ꞓ fürs Budget.
FPÖ und Grüne kritisieren Vorgangsweise
Scharfe Kritik an der Vorgangsweise kam sowohl von der FPÖ als auch von den Grünen. Diese sei "einigermaßen skandalös", hielt etwa FPÖ-Abgeordneter Norbert Nemeth fest. Er konnte sich mit einem Vertagungsantrag und dem Wunsch nach einem weiteren Verfassungsausschuss zur Vorberatung des angekündigten 75-seitigen Abänderungsantrags aber nicht durchsetzen. Neben der FPÖ stimmten nur die Grünen für diesen Vorschlag. Für Grünen-Abgeordnete Maurer ist es unverständlich, dass es nicht gelungen ist, den Abänderungsantrag zeitgerecht fertigzustellen, zumal die Gehaltseinigung zwischen Regierung und Gewerkschaft bereits Anfang Oktober erzielt wurde.
Anders als die FPÖ wollen die Grünen dem vereinbarten Gehaltsabschluss aber zustimmen, wie Maurer erklärte. Massiven Unmut an der Einigung äußerte hingegen FPÖ-Abgeordneter Werner Herbert. Vor allem für "kleine Bedienstete" sei der Abschluss "eine Katastrophe", sagte er. Er frage sich, ob die Gewerkschaft Öffentlicher Dienst noch auf Seiten der Bediensteten oder auf Seiten der Regierung stehe. Zudem sei erstmals eine erzielte Einigung zwischen den Sozialpartnern wieder aufgeschnürt worden.
Keine Mehrheit für Abänderungsantrag der Grünen
Bei der Abstimmung keine Mehrheit erhielt ein Abänderungsantrag der Grünen. Die Thematik sei bekannt, es seien aber noch Verhandlungen nötig, sagte ÖVP-Abgeordnete Deckenbacher. Mit der Initiative wollen die Grünen erreichen, dass Absolventinnen und Absolventen des Studiums Umweltpädagogik an der Hochschule für Agrar- und Umweltpädagogik naturwissenschaftliche Fächer an berufsbildenden mittleren und höheren Schulen unterrichten dürfen. Derzeit bestehe "die paradoxe Situation", dass die Betroffenen zwar eine hochwertige fachliche und pädagogische Ausbildung hätten, aufgrund fehlender dienstrechtlicher Bestimmungen aber nicht als Lehrerinnen bzw. Lehrer angestellt werden könnten und damit sogar schlechter gestellt seien als Quereinsteigerinnen und Quereinsteiger, argumentiert Abgeordnete Maurer. Nur an landwirtschaftlichen Schulen dürften sie unterrichten. In Zeiten des "Lehrer:innenmangels" sei das "einigermaßen absurd", meinte sie.
Pröll: Guter Kompromiss bei Gehaltsabschluss
Staatssekretär Pröll bedankte sich ausdrücklich bei den Gewerkschaften GÖD und Younion für den neuen Gehaltsabschluss. Man sei einen Mittelweg gegangen und habe nach intensiven Verhandlungen "am Ende des Tages einen guten Kompromiss gefunden", sagte er. Man wolle die Lohn- und Preisspirale "langfristig brechen".
FPÖ will Pflegefreistellung auf bis zu zehn Wochen ausweiten
Vom Verfassungsausschuss vertagt wurden zwei Entschließungsanträge der FPÖ zum öffentlichen Dienst. Zum einen spricht sich FPÖ-Abgeordneter Werner Herbert dafür aus, den Anspruch auf Pflegefreistellung für Mehrkindfamilien - abhängig von der Kinderzahl - auf bis zu fünf Wochen auszuweiten sowie Alleinerzieherinnen und Alleinerziehern die doppelte Zahl an Pflegetagen zu gewähren (385/A(E)). Damit will er Beschäftigten die Möglichkeit geben, erkrankte Kinder ohne dienstliche Nachteile zu betreuen. Grundsätzlich soll die Regelung laut Herbert auch für die Privatwirtschaft gelten, gerade im öffentlichen Dienst mit vielen Schicht- und Wechseldiensten wäre sie aber besonders wichtig.
Seitens der Koalitionsparteien zeigte Nikolaus Scherak (NEOS) angesichts großer Herausforderungen für Alleinzieherinnen und Alleinerzieher zwar ein gewisses Verständnis für den Antrag, allerdings kann er sich nicht vorstellen, dass eine Umsetzung budgetär machbar ist. Man müsse sich die Kosten ansehen, unterstrich er. Zustimmung zur Initiative signalisierten hingegen die Grünen.
FPÖ drängt auf bessere Bezahlung bei Polizei und Justizwache
Zum anderen geht es Herbert um eine bessere Bezahlung und bessere Rahmenbedingungen für öffentlich-rechtliche Bedienstete im Sicherheitsbereich (566/A). So drängt er etwa darauf, Zulagen und Nebengebühren im Bereich der Polizei oder der Justizwache in das Grundgehalt zu integrieren, für arbeitsintensive Polizeidienststellen eine Ballungsraumzulage zu gewähren und Bedienstete im Sicherheitsbereich rascher zu pragmatisieren. Auch sollen sich die jeweiligen Dienstbehörden bzw. die Finanzprokuratur stärker um die Privatsphäre bzw. den Schutz der Persönlichkeitsrechte von Bediensteten kümmern und etwa bei einer unzulässigen Veröffentlichung von Bildern oder ungerechtfertigten Misshandlungsvorwürfen einschreiten.
Sowohl bei der Polizei als auch bei der Justizwache gebe es "ein eklatantes Personalproblem", begründete Herbert die Initiative im Ausschuss. Das ist seiner Meinung nach auch der Grund, warum am Wochenende und in der Nacht "zwei Drittel der Polizeidienststellen zugesperrt werden" müssten. Es brauche Maßnahmen, um die Attraktivität dieser Berufe zu steigern, bekräftigte er. Zudem sieht er negative Darstellungen von Exekutivbeamtinnen und -beamten in sozialen Netzwerken als großes Thema. Man komme zwar zu seinem Recht, das sei derzeit aber ein mühsamer und kostspieliger Weg.
Bei den anderen Fraktionen stieß Herbert allerdings nur bedingt auf Zustimmung. So gab Romana Deckenbacher (ÖVP) zu bedenken, dass man den Blick auf den gesamten öffentlichen Dienst nicht verlieren dürfe. Sonderregelungen für die Exekutive - etwa bei der Einrechnung von Zulagen in das Grundgehalt oder einer beschleunigten Pragmatisierung - wären ihrer Ansicht nach schwer begründbar, zumal das Gehaltsgefüge im öffentlichen Dienst dadurch ins Wanken geraten würde.
Klaus Seltenheim (SPÖ) hielt der FPÖ entgegen, dass es diese mit ihrer Politik der Exekutive nicht gerade einfacher mache, wobei er etwa auf die Ablehnung eines schärferen Waffengesetzes verwies. Zudem würden sich ihm einige Punkte des Antrags - etwa die Aufnahme von Polizeischülern als Beamte - nicht ganz erschließen.
Auch die Grünen können beim Antrag laut Agnes Sirkka Prammer "in seiner Gesamtheit nicht mitgehen". Bessere Arbeitsbedingungen und ein besseres Arbeitsumfeld für die Exekutive seien auch den Grünen ein Anliegen, sagte sie, als "eigentliches Übel" macht sie aber aus, dass zu wenig neue Polizeischülerinnen und Polizeischüler aufgenommen würden. Beim Schutz von Persönlichkeitsrechten dürfe man außerdem die Richterinnen und Richter nicht vergessen. Ausdrücklich stellte sich Prammer außerdem hinter die Beschwerdestelle bei der Polizei: Es sei wichtig, Misshandlungsvorwürfe zu prüfen, wobei bei bewusster Verleumdung die Staatsanwaltschaft ohnehin verpflichtet sei, einzuschreiten.
Grüne pochen auf erweiterte Prüfkompetenzen des Rechnungshofs
Bereits seit Jahren wird darüber diskutiert, die Prüfkompetenzen des Rechnungshofs bei staatsnahen Unternehmen auszuweiten, indem man den Schwellenwert für die staatliche Beteiligung von 50 % auf 25 % senkt. Die Grünen haben nun einen neuen Anlauf gestartet (97/A). Von Erfolg gekrönt war aber auch dieser Vorstoß - zumindest vorläufig - nicht, auf Antrag von ÖVP-Abgeordnetem Wolfgang Gerstl wurden die Beratungen darüber vertagt.
Begründet wurde das von Gerstl damit, dass die Frage komplexer sei als ursprünglich angenommen. Das habe sich in intensiven Gesprächen herausgestellt. So müsste man einmal schauen, wie viele Unternehmen betroffen sind und ob der Rechnungshof ausreichend Personal für deren Prüfung hätte. Zudem sei die Frage, was im Bereich der Landesrechnungshöfe bleiben solle und was auf Bundesebene gehöre. Gerstl befürchtet außerdem, dass sich Unternehmen, die zum Beispiel gemeinsam mit Gemeinden Schigebiete erhalten oder für die Verschönerung von Ortsbildern sorgen, zurückziehen könnten.
Demgegenüber hielt Agnes Sirkka Prammer (Grüne) fest, dass man mit der vorgeschlagenen "ganz einfachen Gesetzesänderung" große Wirkungen in Bezug auf Transparenz und Wirtschaftlichkeit erzielen könnte. Es sei wichtig, darauf zu achten, wie Unternehmen mit öffentlichem Geld umgehen. Das sieht auch FPÖ-Abgeordneter Markus Tschank so. Überall wo öffentliches Geld hineinfließe, soll auch öffentliche Kontrolle gewährleistet sein, mahnte er. In diesem Sinn geht ihm der Antrag der Grünen nicht weit genug: Auch bei Beihilfen oder der treuhändischen Verwaltung von Bundesvermögen sieht er größeren Kontrollbedarf.
Wiederverlautbarung von Gesetzen
Darüber hinaus stoßen sich die Grünen daran, dass es in Österreich immer noch Gesetze gibt, die - in ihrer Ursprungsform - die Unterschrift Adolf Hitlers tragen, weil sie das erste Mal in der NS-Zeit kundgemacht wurden. Als Beispiel nennen sie das österreichische Ehegesetz, das im Juli 1938 erlassen wurde. Zwar ist das Gesetz seither mehr als ein dutzend Mal novelliert worden, die Abgeordneten Alma Zadić und Lukas Hammer sehen es aber als problematisch, dass es im Bundesgesetzblatt immer noch einen Verweis auf das Stammgesetz gibt. Sie fordern daher in einem Entschließungsantrag (405/A(E)), das Ehegesetz sowie alle weiteren Bundesgesetze, die erstmals im Deutschen Reichsgesetzblatt kundgemacht wurden, neu zu verlautbaren und so die noch bestehenden Verweise auf NS-Rechtsquellen zu beseitigen.
Auch dieser Antrag wurde vertagt, wiewohl sich alle Fraktionen einig waren, dass hier Handlungsbedarf besteht. Es sei "wirklich traurig", dass man im Jahr 2025 darüber noch diskutieren müsse, sagte etwa Sabine Schatz (SPÖ) und bedankte sich ausdrücklich für die Initiative.
Offen blieb, ob außer dem Ehegesetz noch weitere Gesetze betroffen sind. Nikolaus Scherak (NEOS) regte an, beim Institut für Rechtsgeschichte nachzufragen. Dass Zadić in ihrer Zeit als Justizministerin nicht selbst tätig geworden ist und eine Wiederverlautbarung des Ehegesetzes veranlasst habe, wie mehrfach moniert wurde, begründete Agnes Sirkka Prammer (Grüne) damit, dass es dafür auch der Zustimmung des Bundeskanzlers bedürft hätte.
FPÖ-Abgeordneter Michael Schilchegger hinterfragte, ob eine Wiederverlautbarung des Ehegesetzes der richtige Weg wäre. Er regte stattdessen an, ein neues Ehegesetz zu erlassen oder die Bestimmungen wieder in das ABGB zu integrieren. (Schluss Verfassungsausschuss) gs
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