• 27.11.2025, 12:53:02
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EU-Aufsichtsbehörde bestätigt Südwind-Kritik an Deregulierungs-Paket

Ombudsfrau sieht durch Omnibus-Pakete die „Prinzipien guter Verwaltung verletzt“ – Südwind fordert ein Aus für Abschwächung von Schutzstandards auf Basis undemokratischer Verfahren

Wien/Brüssel (OTS) - 

Die EU-Ombudsfrau Teresa Anjinho stellte heute Donnerstag fest, dass der Umgang der EU-Kommission mit Omnibus I zu Vorschriften für unternehmerische Nachhaltigkeit sowie die „Vereinfachung“ der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) im Jahr 2024 grundlegende Prinzipien guter Verwaltung verletzt hat – darunter transparente, inklusive und evidenzbasierte Gesetzgebung. „Die heutige Entscheidung ist ein schwerer Schlag für Omnibus. Die Kommission hat die Anforderungen an Transparenz, Faktenbasis und Konsultation, die an die EU-Gesetzgebung gestellt werden, nicht erfüllt“, erklärt Stefan Grasgruber-Kerl, Südwind-Experte für faire Lieferketten. „Ein Gesetz auf der Grundlage eines derart fehlerhaften Verfahrens zu verabschieden, lässt ernsthafte Zweifel an seiner Rechtmäßigkeit aufkommen.“

Südwind: Keine Aufweichung ohne Folgenabschätzung

Angesichts der Feststellungen der EU-Ombudsfrau fordert die österreichische Menschenrechtsorganisation, dass eine vollständige Folgenabschätzung durchgeführt wird. „Jede politische Einigung muss auf Fakten beruhen und mit den EU-Klimaschutzzielen im Einklang steht. Wenn das nicht möglich ist, muss die Kommission ihren Deregulierungs-Vorschlag zurückziehen. Dies gilt nicht nur für das erste Omnibus-Paket, sondern für alle vorgeschlagenen und geplanten Gesetzespakete“, fordert Südwind-Sprecher Grasgruber-Kerl.

Erfolg für Beschwerde von Zivilgesellschaft

Die Entscheidung folgt auf mehrere Beschwerden von zivilgesellschaftlichen Organisationen beim EU Ombudsmann – dem Aufsichtsorgan der Verwaltung – über das Verfahren zur Verabschiedung des ersten Omnibus-Pakets. Dieses zielt darauf ab, zentrale Verpflichtungen zur Unternehmensverantwortung abzuschwächen, darunter das EU-Lieferkettengesetz (CSDDD – Corporate Sustainability Due Diligence Directive).

Eingebracht wurde die Beschwerde von der European Coalition for Corporate Justice gemeinsam mit ClientEarth, Anti-Slavery International, Clean Clothes Kampagne, Friends of the Earth Europe, Global Witness, Notre Affaire À Tous und T&E (Transport & Environment). Diese hatten Alarm geschlagen aufgrund undemokratischer und intransparenter Verfahren der Kommission, die Unternehmensinteressen Vorrang vor öffentlichem und ökologischem Wohl einräumten.

Einschätzung der EU-Ombudsfrau im Detail

Die EU-Ombudsfrau übt scharfe Kritik an der Kommission, weil sie:

  • die vorgeschriebene Folgenabschätzung, die für die Abschwächung des Gesetzes notwendig gewesen wäre, ausgelassen hat und behauptet, „Dringlichkeit“ rechtfertige das Umgehen dieser Bewertungen;
  • die nach den EU-Verträgen erforderliche Beteiligung der Interessenträger:innen eingeschränkt hat, indem sie Treffen vorrangig mit Vertreter:innen der Industrie abhielt, während die meisten zivilgesellschaftlichen Akteure faktisch ausgeschlossen wurden;
  • keine Nachweise dafür geliefert hat, dass die vom Europäischen Klimagesetz vorgeschriebene Prüfung der Klimaverträglichkeit durchgeführt wurde.

Weiterführende Infos: Feststellung der Europäischen Bürgerbeauftragte Teresa Anjinho

Rückfragen & Kontakt

Vincent Sufiyan
Kommunikationsleiter Südwind
Telefon: +43 650 96 77577
E-Mail: vincent.sufiyan@suedwind.at
Website: https://www.suedwind.at/presse

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