• 26.11.2025, 18:41:02
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EU-Unterausschuss des Nationalrats diskutiert EU-Finanzrahmen und Erweiterungspolitik

Europaministerin Plakolm fordert Sparsamkeit im vorgelegten EU-Finanzrahmen

Wien (PK) - 

Im Zentrum der Diskussion des EU-Unterausschuss des Nationalrats stand der Mehrjährige Finanzrahmen 2028-2034 mit einem Volumen von 1.985 Mrd. Ꞓ - fast zwei Billionen Euro, wie Europaministerin Plakolm betonte. Der Ausschuss befasste sich auch mit der EU-Erweiterungsstrategie. Zudem diskutierten die Abgeordneten den Bericht der Europäischen Kommission über die Lage der Rechtsstaatlichkeit in der EU, der nun auch die Situation von vier Beitrittskandidaten beinhaltet.

EU-Budget 2028-2034: Vorgelegter Finanzrahmen über 1,985 Billionen Euro

Der Finanzrahmen wurde neu strukturiert und besteht künftig aus vier statt sieben Teilen (29064/EU XXVIII.GP). 1.062 Mrd. Ꞓ sind für wirtschaftlichen, sozialen und territorialen Zusammenhalt, Landwirtschaft, ländlichen Raum, Meere, Wohlstand und Sicherheit vorgesehen, einschließlich nationaler und regionaler Partnerschaftspläne. Programme der Agrarpolitik, Kohäsionspolitik und Migration sollen zusammengeführt, Verwaltungsaufwand reduziert und flexiblere, ergebnisorientierte Auszahlungen ermöglicht werden.

590 Mrd. Ꞓ sind für Wettbewerbsfähigkeit, Wohlstand und Sicherheit eingeplant, darunter der Europäische Fonds für Wettbewerbsfähigkeit, Horizont Europa, Erasmus+, CEF, das Katastrophenschutzverfahren, AgoraEU und das Binnenmarktprogramm. Ein zentrales Regelwerk soll für Vereinfachung sorgen.

Weitere 215 Mrd. Ꞓ sind für "Europa in der Welt" vorgesehen, um EU-Außenpolitik, Handel, Energie, Klima, Migration, Rohstoffe, Erweiterung und Wiederaufbau zu finanzieren, einschließlich Mittel aus der Ukraine-Reserve. Für Verwaltung sind 118 Mrd. Ꞓ budgetiert.

Plakolm: Volumen "inakzeptabel hoch"

Europaministerin Plakolm kritisierte das Volumen als "inakzeptabel hoch", insbesondere in Zeiten nationaler Budgetkonsolidierung. Als Nettozahler werde Österreich zwar einen Beitrag zur Weiterentwicklung der EU leisten, doch es sei eine gerechte Lastenverteilung erforderlich. In diesem Sinne setze sie sich intensiv für die Fortsetzung des österreichischen Rabatts ein. Neue Schulden würden keineswegs unterstützt, betonte die Ministerin, um eine Verschiebung der Verantwortung auf künftige Generationen zu verhindern.

Mit einem Antrag auf Stellungnahme machte die FPÖ deutlich, dass sie keinem Mehrjährigen Finanzrahmen 2028-2034 zustimmen will, der zu einer Mehrbelastung führt - weder durch höhere nationale Beiträge noch durch neue EU-Eigenmittel. Christofer Ranzmaier (FPÖ) konnte dem Finanzrahmen keine positive Sicht abgewinnen.

Georg Strasser (ÖVP) unterstrich, dass die österreichische Position akzentuiert und kantig sei, da die Summe übertrieben hoch angesetzt wurde. Er betonte die Bedeutung der Lastenteilung und sprach sich gegen neue Schulden aus. Den Antrag auf Stellungnahme der FPÖ bezeichnete er als wenig konstruktiv. Auch Pia Maria Wieninger (SPÖ) zeigte sich kritisch und hielt den Haushaltsvorschlag angesichts der nationalen Budgetsanierung für "undenkbar", obwohl die SPÖ bisher immer eine ausreichende Dotierung der EU befürwortet hatte.

Gertraud Auinger-Oberzaucher (NEOS) sah die neue Struktur begrüßenswert und erkannte Chancen. Meri Disoski (Grüne) sah dies weniger kritisch. Sie warnte davor, von einem "verschwenderischen Brüssel" zu sprechen, und setzte das Volumen ins Verhältnis zur Wirtschaftsleistung, wobei sie für eine konstruktive Budgetdiskussion plädierte. Barbara Kolm (FPÖ) äußerte ebenfalls starke Kritik und bezeichnete den Finanzrahmen als massive Budgetausweitung auf Kosten der nächsten Generation.

Plakolm betonte, dass das Volumen aus österreichischer Sicht nicht nachvollziehbar sei. Österreich sei offen für Diskussionen, müsse jedoch sparsam mit Steuergeldern umgehen. Es könne nicht sein, dass im Inland bei der Verwaltung gespart werde, während die Mittel für die EU steigen, führte sie gegenüber Wieninger aus. Zu Disoski sagte sie, dass es finanziell um mehr als nur eine Lappalie gehe.

Der Antrag auf Stellungnahme der FPÖ blieb schließlich mangels Zustimmung der anderen Fraktionen in der Minderheit.

EU-Erweiterungspolitik: Deutliche Fortschritte, aber große Unterschiede

Der Ausschuss befasste sich mit der Mitteilung der Kommission zur EU-Erweiterung, die am 4. November 2025 veröffentlicht wurde. Die Kommission stellt insgesamt deutliche Fortschritte fest und hält eine Erweiterung in den kommenden Jahren für realistisch, verweist jedoch auf große Unterschiede zwischen den Kandidaten (42327/EU XXVIII.GP) .

Montenegro und Albanien werden die stärksten Reformfortschritte zugeschrieben. Unter der Voraussetzung, dass das Reformtempo beibehalten wird, sei ein Abschluss der Beitrittsverhandlungen realistisch. Auch Ukraine und Moldau werden positiv hervorgehoben. In Serbien habe sich das Reformtempo dagegen verlangsamt. In der Türkei bestehen weiterhin Bedenken hinsichtlich Rechtsstaatlichkeit und Grundrechten, weshalb der Beitrittsprozess eingefroren bleiben soll.

Europaministerin Plakolm betonte, dass die Bedingungen im Beitrittsverfahren für alle Kandidaten gleich gelten müssen und Österreich ein striktes, faires und leistungsbasiertes Verfahren einfordert. Der russische Angriffskrieg habe zwar eine neue Dynamik in den Erweiterungsprozess gebracht, doch im Sinne der Glaubwürdigkeit der EU dürfe kein Staat bevorzugt werden. Auch Wolfgang Gerstl (ÖVP) hob hervor, dass es keine Zweiklassenkandidaten geben dürfe. Die Grünen unterstützen diese Linie. Plakolm wies darauf hin, dass es unterschiedliche Reformgeschwindigkeiten gebe, weshalb klare Zielvorgaben notwendig seien und jedes Land individuell betrachtet werden müsse.

Montenegro sei ein "kleines starkes Land", merkte Barbara Kolm (FPÖ) an, zugleich müsse jedoch die Schuldenpolitik beobachtet werden. Plakolm hob hervor, dass dort alle 17 Parteien proeuropäisch eingestellt seien und die Reformen erfreulich umgesetzt würden, auch wenn es weiterer Reformen bedürfe. Gertraud Auinger-Oberzaucher (NEOS) betonte ebenfalls das Bemühen Montenegros, die Beitrittsverhandlungen voranzubringen, merkte aber an, dass der Einfluss anderer Staaten spürbar sei. Albanien müsse laut Plakolm stärkere Anstrengungen im Kampf gegen Drogenhandel setzen. In Serbien gebe es Meri Disoski (Grüne) zufolge nicht nur ein verlangsamtes Reformtempo, sondern auch Rückschritte, etwa bei Medienfreiheit und Machtkonzentration. Gerstl verwies zudem darauf, dass Georgien einen anderen politischen Weg eingeschlagen habe als noch vor einigen Jahren.

Die Ukraine war Thema einer Nachfrage von Robert Laimer (SPÖ) zu den Auswirkungen des US-Friedensplans auf den EU-Beitritt. Plakolm erklärte, dass alle Initiativen, die zu Verhandlungen führen, zu begrüßen seien. Hinsichtlich der Türkei stellte sie fest, dass sich die Standards weiter verschlechtert haben, wenngleich die Türkei ein zentraler Partner in der Bekämpfung illegaler Migration bleibe.

Die NEOS befürworteten die laufenden Verhandlungen insgesamt und plädierten dafür, sich auf jene Länder zu konzentrieren, deren Beitritt realistisch erscheint. Plakolm unterstrich abschließend, dass es künftig keine groß angelegten Erweiterungsrunden mit gleichzeitigen Beitritten vieler Staaten mehr geben werde. Die Zukunft des Westbalkans liege klar in der EU, weshalb Reformen vorangetrieben werden müssten.

EU-Rechtsstaatlichkeitsbericht 2025

In dem von der Kommission für 2025 vorgelegten Bericht über die Lage der Rechtsstaatlichkeit in der EU werden die allgemeinen Tendenzen in den Mitgliedsstaaten und die daraus abgeleiteten Empfehlungen dargestellt. Ebenfalls Teil des Berichts ist die Situation von vier EU-Beitrittskandidaten Albanien, Montenegro, Nordmazedonien und Serbien. Der Bericht geht zudem verstärkt auf Binnenmarktaspekte der Rechtsstaatlichkeit ein und dient als Grundlage für Diskussionen auf EU-Ebene. Was den Justizbereich betrifft, würden trotz Fortschritten die in den vergangenen Jahren gesetzten Reformen zur Stärkung der Unabhängigkeit in einigen Mitgliedsstaaten nur langsam vorankommen und ernsthafte Probleme bestehen, heißt es seitens der Kommission. In den Beitrittsländern seien die Reformbemühungen fortgesetzt worden, doch müssten weitere Maßnahmen gegen unzulässige Einflussnahme und Versuche, die Unabhängigkeit der Justiz zu untergraben, gesetzt werden. Auch im Bereich der Korruptionsbekämpfung hätten mehrere Mitgliedsstaaten neue Strategien entwickelt und institutionelle Kapazitäten gestärkt. Gleichzeitig seien weitere Maßnahmen erforderlich, um etwa eine wirksame Verfolgung von Korruptionsfällen zu gewährleisten. Dasselbe gelte für die EU-Beitrittskandidaten. Zum Thema Medienfreiheit hält der Bericht fest, dass aufgrund anhaltender Bedrohungen weitere Maßnahmen zum Schutz von Journalistinnen und Journalisten erforderlich seien. Zudem sei unter anderem die Unabhängigkeit einiger Medienregulierungsstellen und öffentlich-rechtlicher Medien zu verbessern, so der Bericht.

Rechtsstaatlichkeit und die Grundwerte der EU seien nicht verhandelbar und Eckpfeiler funktionierender Demokratien, hielt Europaministerin Claudia Plakolm im Ausschuss fest. Österreich unterstütze die Arbeiten im Rahmen des Rechtsstaatlichkeitsmechanismus, es dürfe dabei keine Abstriche und Kompromisse bei der Einhaltung der Werte der EU geben. Seitens Österreichs werde ein vertieftes Eingehen auf die wirtschaftliche Dimension der Rechtstaatlichkeit begrüßt. Das gleiche gelte für die Aufnahme der im Beitrittsprozess weit fortgeschrittenen Länder in den Bericht, hielt Plakolm gegenüber Bettina Zopf (ÖVP) fest. Dabei würden positive Reformen erwähnt und bestehende Herausforderungen adressiert.

Was die von Meri Diskoski (Grüne) angesprochene "systemische Erosion der Rechtsstaatlichkeit in Ungarn" betrifft, ist laut Plakolm "die Konditionalität ein eindeutiges Mittel", da "Geld eine klare Sprache spricht". Die Zivilgesellschaft dürfe aber nicht unter der Zurückhaltung von EU-Mitteln leiden, so die Europaministerin zu Gertraud Auinger-Oberzaucher (NEOS). Die NEOS-Mandatarin interessierte sich zudem für den Status des Beitritts der EU zur Europäischen Menschenrechtskonvention. Sie begrüße diese Bestrebungen, aktuell gehe es um die Klärung rechtlicher Fragen, um einen Einklang mit dem Unionsrecht zu erzielen, erklärte Plakolm.

Christofer Ranzmaier (FPÖ) kritisierte, dass die EU beim Thema Rechtsstaatlichkeit zuerst "vor ihrer eigenen Haustüre kehren" solle. Anstatt dem "Ungarn- und Slowakei-Bashing" gehe es darum, die eigenen Demokratiedefizite der EU "zuerst anzugehen". Die Rechtsstaatlichkeit sei eine "Grundsäule des Zusammenlebens in der EU", die sowohl von den Beitrittskandidaten als auch von den bestehenden Mitgliedern erfüllt werden müsse, antwortete die Ministerin. Plakolm plädierte anstatt einem "Fingerzeig" für direkte Gespräche und das Einfordern von Reformen bei Verschlechterungen der Rechtsstaatlichkeit. Sie sei hier in einem guten Austausch mit ihren Gegenübern in den betroffenen Nachbarländern. (Schluss) gla/med


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