• 26.11.2025, 15:16:04
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Pröll: Parlament setzt nächsten wichtigen Schritt zu digitaler Unabhängigkeit

Entschließungsantrag zur digitalen Souveränität der Verwaltung im Digitalisierungsausschuss des Parlaments einstimmig angenommen

Wien (OTS) - 

Der Ausschuss für Wissenschaft, Forschung und Digitalisierung hat heute, Donnerstag, einen Entschließungsantrag zur Stärkung der digitalen Souveränität der österreichischen Verwaltung verabschiedet. Grundlage dafür bildet die europäische Erklärung zur digitalen Souveränität („Declaration on European Digital Sovereignty“), die auf Initiative Österreichs am 18. November von allen 27 EU-Mitgliedstaaten in Berlin unterzeichnet wurde.

„Wir müssen bei der digitalen Souveränität europäisch denken und national handeln. Das Parlament setzt heute den nächsten wichtigen Schritt zu digitaler Unabhängigkeit auf österreichischer Ebene. Mit dieser einstimmigen Entschließung stärken wir die digitale Handlungsfähigkeit der Verwaltung, reduzieren einseitige Abhängigkeiten und sichern Österreichs Spielräume im digitalen Zeitalter ab“, betont der Staatssekretär für Digitalisierung, Alexander Pröll.

Digital Austria Act 2.0 als strategischer Rahmen und der MRV zur Digitalen Souveränität mit konkreten Maßnahmen
Zur Erreichung der digitalen Unabhängigkeit in der Verwaltung braucht es ineinandergreifende Maßnahmen in unterschiedlichen Bereichen. Der Digital Austria Act 2.0 bildet dafür den strategischen Rahmen und schafft eine bundesweit abgestimmte, interoperable und zukunftssichere Digitalisierungsbasis. Ein zentrales Instrument ist der Souveränitätskompass, der Behörden hilft, digitale Abhängigkeiten systematisch zu erfassen, Risiken zu bewerten und konkrete Verbesserungen abzuleiten. Darüber hinaus wurde am 12. November ein Ministerratsvortrag der Regierung beschlossen, welcher 12 konkrete Maßnahmen im Bereich der Digitalen Souveränität auf nationaler Ebene beinhaltete. Darunter das Bekenntnis zu offenen Alternativen im Office-Bereich, die Verankerung des Kriteriums der Digitalen Souveränität bei Vergaben des Bundes im Bundesvergabe-Gesetz oder ein „Souveränitätsbonus“ für Projekte oder Initiativen aus Österreich und Europa.

Konkrete Schwerpunkte zur Stärkung der digitalen Souveränität
Im Mittelpunkt stehen die Förderung offener Standards und interoperabler Systeme unter Beachtung europäischer Vorgaben, die Beteiligung an europäischen Cloud- und Dateninfrastrukturinitiativen, der verstärkte Einsatz von Open Source und Open Data sowie eine an digitaler Souveränität orientierte öffentliche Beschaffung.

Weitere Schwerpunkte sind gezielte Investitionen in digitale Schlüsseltechnologien wie Künstliche Intelligenz, Cybersecurity, Quantentechnologien und Halbleiter, die Stärkung der digitalen Kompetenzen der Bevölkerung sowie Maßnahmen zur Förderung der digitalen Souveränität in Unternehmen und Gesellschaft. Darüber hinaus sieht der Beschluss konkrete Schritte der Bundesregierung zur Stärkung der europäischen digitalen Souveränität, der Digitalpolitik und der Harmonisierung des europäischen Binnenmarkts vor.

Herausforderungen und Chancen im digitalen Zeitalter
„Österreich und Europa stehen vor der Herausforderung, die bestehenden Abhängigkeiten von wenigen globalen Anbietern zu reduzieren. Wir wollen unsere sensiblen Daten schützen und eigene Handlungsspielräume sichern. Es geht hier um Selbstbestimmung nicht um Autarkie. Hohe Lizenzzahlungen an außereuropäische Unternehmen sowie die Nutzung europäischer Daten für KI-Trainings verstärken Wettbewerbsnachteile und Risiken bis hin zu möglichen Auswirkungen auf Unternehmen, Arbeitsplätze und die Kosten in der Verwaltung“, so der Staatssekretär für Digitalisierung, Alexander Pröll.

Zugleich eröffnen neue Technologien enorme Chancen für wirtschaftliches Wachstum, gesellschaftliche Teilhabe und staatliche Effizienz. Damit Österreich diese Chancen nutzen kann, braucht es einen liberalen und innovationsfreundlichen Rahmen, digitale Handlungsfähigkeit, einen europäischen Binnenmarkt und eine starke europäische Kooperation. Grundlage dafür sind europäische Werte, die auch im digitalen Raum ihre Gültigkeit bewahren und konsequent umgesetzt werden – im Interesse der Bürgerinnen und Bürger.

Digitale Souveränität bedeutet keine Abschottung, sondern die Fähigkeit, im digitalen Zeitalter selbstbestimmt, sicher und innovativ zu handeln. Sie ist eine zentrale Voraussetzung für Freiheit, Wettbewerbsfähigkeit und Demokratie im 21. Jahrhundert.

Mit dem Beschluss bekennt sich Österreich dazu, die digitale Handlungsfähigkeit der Verwaltung gezielt zu stärken und die vereinbarten Maßnahmen konsequent umzusetzen.

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