• 26.11.2025, 15:15:32
  • /
  • OTS0143

Nationaler Aktionsplan gegen Gewalt an Frauen

Gewaltschutzzentren sehen einige ihrer Forderungen enthalten

Oberwart (OTS) - 

Im heute präsentierten Nationalen Aktionsplan gegen Gewalt an Frauen finden sich einige Vorhaben, die die Gewaltschutzzentren in ihren jährlichen Reformvorschlägen fordern. (https://www.gewaltschutzzentrum.at/wp-content/uploads/2025/01/Reformvorschlaege-2025.pdf):

Sowohl die Forderung nach einem eigenen Straftatbestand „Fortgesetzte Psychische Gewaltausübung“ als auch jene nach einer Legaldefinition von häuslicher Gewalt findet sich bereits seit vielen Jahren in den Reformvorschlägen der Gewaltschutzzentren.

Das Vorhaben der Evaluierung und Verschärfung des Sexualstrafrechts ist im Nationalen Aktionsplan vage formuliert. Die Gewaltschutzzentren sehen diesbezüglich die Notwendigkeit einer Debatte zum Prinzip Consent („Ja heißt ja“) unter Einbindung von Expert:innen aus Opferschutzeinrichtungen. Dabei kann es nicht bloß um eine Änderung des Sexualstrafrechts gehen, sondern auch um die Vermittlung einer geänderten Haltung, was die Zustimmung zu sexuellen Handlungen betrifft, dies schon ab dem Kleinkindalter.

Die Berücksichtigung der Bedürfnisse von besonders vulnerablen Gruppen ist ein großes Anliegen der Gewaltschutzzentren, deshalb werden die geplanten Maßnahmen zur besseren Erreichbarkeit und Unterstützung für ältere Frauen, Migrant*innen und Menschen mit Behinderung besonders begrüßt.

Erfreulich ist die umfassende Einbeziehung des Bildungsressorts in den Nationalen Aktionsplan, weil viele der geplanten Maßnahmen nicht bloß gesetzliche Änderungen, sondern auch eine Änderung der gesellschaftlichen Haltung benötigen. Der Bildungsbereich kann dazu einen wesentlichen Beitrag leisten.

„Der Nationale Aktionsplan enthält einige wichtige Forderungen sowohl der Istanbul-Konvention als auch der Gewaltschutzzentren. Gemessen wird sein Erfolg an den umgesetzten Maßnahmen werden. Vor allem hinsichtlich des flächendeckenden Ausbaus von Gewaltambulanzen zur gerichtsverwertbaren Beweissicherung braucht es eine rasche Lösung. Die Ausbildung von Gerichtsmediziner:innen zu forcieren ist wichtig, bis diese aber tatsächlich in ausreichender Zahl vorhanden sein werden, wird man wohl auf telemedizinische Systeme bauen müssen“, meint Karin Gölly, Vorsitzende des Bundesverbands der Gewaltschutzzentren.

Rückfragen & Kontakt

Bundesverband der Gewaltschutzzentren

Mag.a Karin Gölly,Vorsitzende des Bundesverbands der
Gewaltschutzzentren
Telefon: 0664/4593160
E-Mail: karin.goelly@gewaltschutzzentrum.at

OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT | GWZ

Bei Facebook teilen
Bei X teilen
Bei LinkedIn teilen
Bei Xing teilen
Bei Bluesky teilen

Stichworte

Channel