• 26.11.2025, 14:28:02
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WKÖ-Trefelik: „Jetzt darf Nachbesserungen an der Entwaldungsvorordnung nichts mehr im Wege stehen“

Europäisches Parlament ebnet Weg für Verschiebung um weiteres Jahr und Reduktion an Sorgfaltspflichten – Hoffnung liegt nun bei Trilogverhandlungen

Wien (OTS) - 

„Heute hat das Europäischen Parlament eine wichtige Position eingenommen, die darauf hoffen lässt, dass doch noch rechtzeitig Schritte hin zu einer Nachbesserung der Entwaldungsverordnung gesetzt werden“, sagt Rainer Trefelik, Obmann der Bundessparte Handel in der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ), nachdem sich das Parlament heute auf sein Mandat für die noch ausstehende Trilogverhandlung geeinigt hat. „Die Unternehmen brauchen mehr Zeit und vor allem weniger, anstatt mehr Bürokratieaufwand“, fordert Trefelik.

Nachdem Ende Oktober ein Vorschlag zur Reduktion der Anzahl an (überflüssigen) Sorgfaltspflichtenerklärungen von der Europäischen Kommission vorgelegt wurde, hatte der Rat kürzlich zusätzlich eine weitere Verschiebung der Entwaldungsverordnung (kurz EUDR) gefordert. Nun hat das Parlament nachgezogen und unterstützt den Rat darin, die EUDR um ein weiteres Jahr zu verschieben und den Unternehmen die Möglichkeit zur Anpassung ihrer teilweise bereits ausgereiften Prozesse zu geben. Auch werden Vereinfachungen bei den Sorgfaltspflichten unterstützt.

„Die Positionierung des Parlaments ist wichtig, jedoch ist hier noch nichts in trockenen Tüchern“, warnt Trefelik. „Der Trilog muss nun zeitnah gestartet und effizient durchgeführt werden, um nicht die letzte Frist im Gesetzgebungsprozess zu verpassen.“ Denn erst, wenn sich Kommission, Rat und Parlament einigen und die Rechtsaktänderung im Amtsblatt veröffentlicht wird, ist deren Inhalt auch rechtsgültig. Solange dies nicht geschehen ist, gilt die EUDR in ihrer derzeit bestehenden Form – wodurch verpflichtete Unternehmen bereits mit 30.12.2025 (je nach Position in der Lieferkette) Sorgfaltspflichten zu erfüllen, zu dokumentieren und zu melden haben.

„Es ist wieder einmal alles sehr knapp – ein Desaster für Rechts- und Planungssicherheit“, kritisiert der Bundesspartenobmann. „Die Entwaldungsverordnung wird von vielen als Probelauf für sämtliche, die Lieferkette betreffende Gesetzgebungen gesehen. Das Thema ist höchst relevant und der österreichische Handel unterstützt sinnvolle Schritte zum Schutz der globalen Waldbestände – aber die Entwaldungsverordnung ist leider ein Beispiel, wie das Ganze nicht ablaufen sollte. Wir hoffen, die Kommission zieht aus dieser Erfahrung die richtigen Schlüsse“, so Trefelik abschließend.

Weitere Informationen finden Sie auf den Onlineseiten der Bundessparte Handel (EU-Entwaldungsverordnung im Handel - WKO) sowie im Leitfaden für Unternehmen (mit Stand der aktuellen Rechtslage: EUDR-Leitfaden für den Handel - WKO). (PWK497/DFS)

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