• 25.11.2025, 17:30:02
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  • OTS0175

Justizausschuss einstimmig für Maßnahmen gegen "Parkplatz-Abzocke"

Anpassungen zu Wertsicherungsklauseln in Mietverträgen mit den Stimmen der Dreierkoalition angenommen

Wien (PK) - 

Die geplanten Maßnahmen der Bundesregierung gegen "Parkplatz-Abzocke" und "Abmahnmissbrauch" sollen nun umgesetzt werden. Die entsprechende Regierungsvorlage passierte den Justizausschuss heute einstimmig. Darüber hinaus unterstrichen die Abgeordneten mit einer zusätzlichen Ausschussfeststellung mit den Stimmen von ÖVP, SPÖ, NEOS und FPÖ unter anderem, dass geringfügige Eingriffe, wie etwa das einmalige kurzfristige Anhalten, Befahren oder Umdrehen auf einer befestigten Fläche, ohne dass dadurch jemand behindert worden oder ein Schaden entstanden ist, keine Störungshandlung darstellen sollen.

Für Klarstellungen der Rechtslage für Wertsicherungsklauseln in Mietverträgen sprachen sich außerdem im Ausschuss ÖVP, SPÖ und NEOS aus. So habe im Lichte einer Entscheidung des Obersten Gerichtshofs (OGH) eine der Regelungen nach dem Konsumentenschutzgesetz über unzulässige Vertragsbestandteile keine Relevanz mehr für Mietverträge oder sonstige längerfristige Dauerschuldverhältnisse, heißt es in den Erläuterungen. Mit der vorliegenden Gesetzesänderung soll die entsprechende Regelung dahingehend präzisiert werden. In diesem Zusammenhang werden auch Klarstellungen zu den Regelungen der gröblichen Benachteiligung nach dem ABGB vorgenommen.

Einstimmig vertagt wurden eine Regierungsvorlage sowie eine Gesetzesinitiative der Grünen, beide zur Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen. Für die Regierungsvorlage beschlossen die Abgeordneten ebenso einstimmig, eine Begutachtung bis zum 13. Jänner 2026 zu ermöglichen. Diverse Stellen - von Bundeskanzleramt und Ministerien über die Bundesländer bis hin zu Kammern und Interessenvertretungen - sollen eingeladen werden, sich schriftlich zu den Maßnahmen zu äußern.

Umsetzung der Maßnahmen gegen "Parkplatz-Abzocke"

Beim Thema Besitzstörung durch ein Kraftfahrzeug seien vermehrt Fälle zu beobachten, in denen wegen (behaupteter) Störung des Besitzes mittels eines Kraftfahrzeugs eine Besitzstörungsklage angedroht wird, sollte nicht ein höherer Geldbetrag - der mehrere hundert Euro erreichen könne - gezahlt werden. Daher sollen Maßnahmen gegen "Abzocke" bei Besitzstörung und gegen Abmahnmissbrauch umgesetzt werden (301 d.B.). So soll in den diesbezüglichen Fällen die Gerichtsgebühr auf 70 Ꞓ ermäßigt werden, wenn die Angelegenheit mit der ersten Verhandlung beendet wird. Im Fall der Zurückziehung der Klage vor Zustellung an den Verfahrensgegner soll sich die Gebühr von 70 Ꞓ auf 35 Ꞓ ermäßigen. Der Streitwert soll unter bestimmten Voraussetzungen im Rechtsanwaltstarifgesetz (RATG) mit 40 Ꞓ festgelegt werden. Das soll nicht nur Besitzstörungsverfahren betreffen, sondern auch alle sonstigen Verfahren, in denen Rechtsschutz gegen eine störende Handlung durch ein Kraftfahrzeug angestrebt wird. Eingegriffen werden soll aber laut Erläuterungen nur in die Tarifordnung betreffend jene Fälle, denen vom Gegner gar nicht entgegengetreten wird. Zur Verdeutlichung wird eine Berechnung der kostenseitigen Auswirkungen für den Bereich des RATG angeschlossen, wonach sich der diesbezügliche Tarif auf 107,76 Ꞓ beläuft.

Außerdem seien Entscheidungen der zweiten Instanz in Besitzstörungssachen bisher unanfechtbar. Vorgeschlagen wird daher, die Anrufung des Obersten Gerichtshofs für einen bestimmten Zeitraum zu eröffnen, um Leitentscheidungen zu erhalten. Ebenso wie die anderen Maßnahmen soll diese Möglichkeit auf fünf Jahre befristet sein.

Sie sei froh, dass nunmehr eine Praxis beendet werde, mit der Autofahrern und Autofahrerinnen das Leben schwer gemacht werde, so Justizministerin Anna Sporrer. Es werde dafür gesorgt, dass diese Geschäftsmodelle der Abmahnungen keinen Profit mehr bringen, zumal es nicht gut sei, wenn wichtige rechtliche Instrumente missbräuchlich eingesetzt werden. Eingeführt würde daher eine Sonderbemessungsgrundlage für Anwaltstarife, die Gerichtsgebühren würden zudem auf 70 Ꞓ halbiert. Was den Rechtszug an den OGH betrifft, betonte sie, dass dieser nur für diese Fälle der Besitzstörung durch ein Kfz eröffnet werde. Durch die Sunset Clause von fünf Jahren für alle Maßnahmen sollte Rechtsklarheit geschaffen werden, sodass man danach wieder darauf verzichten könne. Echte Besitzstörung einzuklagen bleibe selbstverständlich weiterhin möglich, so die Ministerin.

Es gebe vielfach so agierende eigens gegründete Firmen, betonte Jakob Grüner (ÖVP), dass die vorliegende Lösung eine taugliche sei, um Verbesserungen zu schaffen. Muna Duzdar (SPÖ) zeigte sich überzeugt, dass man damit vielen Fällen dieser "schikanösen Praktiken" ein Ende setze. Sie halte die vorliegende Lösung für eine gute, weil damit Menschen diese Angelegenheit kostengünstig und niederschwellig vor Gericht prüfen lassen könnten und der Rechtsweg zum OGH geöffnet werde. Das Ziel war, das betreffende Geschäftsmodell zu verunmöglichen, aber den Wert des Besitzes zu erhalten, so Sophie Marie Wotschke (NEOS). Mit dem Entwurf liege eine "elegante Lösung" vor.

Er sei sich bewusst, dass gegen dieses Problem etwas gemacht werden müsse, so Markus Tschank (FPÖ). Er hätte sich aber eher an die Besitzstörung selbst "herangewagt" und etwa dort die Schwelle neu geregelt. Die FPÖ werde trotzdem zustimmen. Agnes Sirkka Prammer (Grüne) meinte, der vorliegende Weg, das Problem des Abmahnungsunwesens zu lösen, sei "zweifellos kreativ", man könne damit aber jedenfalls keinen Schaden anrichten. Nicht hilfreich finde sie aber die Ausschussfeststellung, wenn man sich schon dafür entscheide, den Gerichten bzw. dem OGH die Entscheidungen zu überlassen. Das überschreite auch die Kompetenzen, sie könne dabei nicht mitgehen.

Regierungsvorlage zu Wertsicherungsklauseln in Mietverträgen

Zahlreiche Wertsicherungsklauseln in Mietverträgen, insbesondere im Verhältnis zwischen Verbrauchern und Unternehmern, sind in den letzten Jahren zum Gegenstand von Verfahren vor dem Obersten Gerichtshof geworden. So habe im Lichte einer Entscheidung des Obersten Gerichtshofs (OGH) vom Juli 2025 eine der Regelungen nach dem Konsumentenschutzgesetz über unzulässige Vertragsbestandteile (§ 6 Abs. 2 Z 4 KSchG) keine Relevanz mehr für Mietverträge oder sonstige längerfristige Dauerschuldverhältnisse, heißt es in den Erläuterungen. Mit der vorliegenden Gesetzesänderung soll die entsprechende Regelung dahingehend präzisiert werden (279 d.B.). Denn andernfalls führe im schlimmsten Fall der gänzliche Wegfall einer unzulässigen Wertsicherungsklausel im Mietvertrag dazu, dass der Mietzins rückwirkend auf den bei Vertragsabschluss vereinbarten Betrag absinken würde und eine Valorisierung dieses Betrags auch für die Zukunft nicht möglich wäre, so die Erläuterungen. Ähnlich gravierende Auswirkungen seien auch in anderen Branchen antizipiert worden, etwa im Zusammenhang mit Versicherungsverträgen oder in der Telekommunikationsbranche.

Darüber hinaus sollen mit Änderungen im Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuch (ABGB) Klarstellungen zur Frage getroffen werden, welche Aspekte bei der Beurteilung der gröblichen Benachteiligung (nach § 879 Abs. 3) bei Wertsicherungsvereinbarungen Berücksichtigung finden sollen. Beide Änderungen sollen auch auf bestehende Verträge anzuwenden sein.

Auf Fragen und Einwände seitens der FPÖ und der Grünen erörterte Justizministerin Sporrer, dass die gesetzlichen Klarstellungen geschaffen würden, um die Rechtsprechung des OGH nachzuvollziehen. Man schaffe damit Rechtssicherheit, um Vertragsbedingungen fair und ausgewogen zu gestalten. Was die Änderungen im ABGB zur gröblichen Benachteiligung anbelangt, würden Verträge über Raummiete die Kriterien des Massenvertrags im Sinn dieser Bestimmung nicht erfüllen - es gehe dabei um Fitnessstudios oder ähnliches. Gemeint seien damit etwa Verträge, bei denen es Anbieterwechsel gebe, so Sporrer.

Markus Tschank (FPÖ) meinte daraufhin, dass das wohl bedeute, dass es mit der Vorlage betreffend das ABGB keine Lösung für Mieten gebe und die Unsicherheit bestehen bleibe. Mit den Änderungen im ABGB werde also nicht auf Mietverhältnisse eingegangen, so sein Verständnis. Im Konsumentenschutzgesetz wiederum sehe er ohnedies keinen Anpassungsbedarf, da der OGH die Sachlage dort bereits klargestellt habe.

Alma Zadić (Grüne) meinte, das Gesetz wirke so, als hätte sich die "Immobilienlobby" durchgesetzt. Im Begutachtungsverfahren habe es einige zum Teil vernichtende Stellungnahmen gegeben. Aus ihrer Sicht hätte es gegolten, die Interessen auch mit jenen der Konsumenten und Konsumentinnen abzuwägen. Sie bezweifelte, ob tatsächlich Klarheit geschaffen würde, außer, zu wissen, dass man mit "gröblicher Benachteiligung aus dem Vertrag nicht rauskommt".

Sehr wohl Rechtssicherheit und Klarheit sieht Elke Hanel-Torsch (SPÖ) in der "Positivierung" der OGH-Entscheidung vom Sommer zum Konsumentenschutzgesetz und in den Klarstellungen im ABGB. Das sei eine gute Sache, weil alle große Rechtsunsicherheiten in diesem Bereich erlebt hätten. Jakob Grüner (ÖVP) schloss sich dem an. Im Konsumentenschutzgesetz werde sichergestellt, dass die Unzulässigkeit nicht auf Dauerschuldverhältnisse anzuwenden sei. Das trage nach einer langen Diskussion nun zur Rechtssicherheit bei. Sophie Marie Wotschke (NEOS) meinte, man hätte schon nach der ersten Entscheidung des OGH etwas tun müssen. Sie wies darauf hin, dass ein großer Teil des BIP an der Immobilienbranche hänge. Die Gesamtwirtschaft könne nur funktionieren, wenn es Rechtssicherheit gebe und man damit Investitionen in Österreich tätigen könne.

Gesetzespaket zur Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen

Mit der Regierungsvorlage für ein Nachhaltigkeitsberichtsgesetz (300 d.B.) mit umfassenden Gesetzesänderungen soll der Umfang der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen erweitert und durch verbindliche Standards an EU-Regelungen angepasst werden. So soll den Erläuterungen zufolge der Nachhaltigkeitsberichterstattung der gleiche Stellenwert wie der Finanzberichterstattung eingeräumt werden. Dazu bedürfe es unter anderem auch einer Anpassung des Sanktionenregimes. Weiters soll etwa die Unterschrift, beispielsweise des Jahresabschlusses, in diesem Bereich durch eine technologieneutrale Form der Verifizierung abgelöst werden. Mit dem im Paket enthaltenen Drittlandunternehmen-Berichterstattungsgesetz sollen unter anderem auch Tochtergesellschaften und Zweigniederlassungen von Drittlandunternehmen der Nachhaltigkeitsberichterstattung unterworfen werden, die ihren Sitz in Österreich und auf konsolidierter Basis mehr als 150 Mio. Ꞓ Umsatzerlöse in der Union erzielt haben.

Darüber hinaus sollen Steuerberater und Wirtschaftsprüfer zur Beratung für bzw. Prüfung der Nachhaltigkeitsberichterstattung berechtigt und ihre Fachprüfungen adaptiert werden. Prinzipiell sollen in Österreich auch unabhängige Erbringer von Prüfungsleistungen die Prüfung vornehmen können, so die Erläuterungen. Dazu bedürfe es allerdings zunächst gesetzlicher Regelungen zur Gleichwertigkeit mit den Wirtschaftsprüferinnen und Wirtschaftsprüfern. Sobald diese Regelungen getroffen sind, sollen die Regelungen im Unternehmensgesetzbuch für Abschlussprüferinnen und Abschlussprüfer auch für die unabhängigen Erbringer von Prüfungsleistungen gelten. Erforderlich sei außerdem eine Umsetzung im Bereich der Finanzmarktlegistik in einer Reihe an weiteren Gesetzen.

Zur Debatte stand dazu auch eine Initiative der Grünen. Bereits als damalige Justizministerin hat Alma Zadić einen Ministerialentwurf für ein Nachhaltigkeitsberichtsgesetz in Begutachtung geschickt. Von den Grünen liegt dazu ein Initiativantrag zu dieser Materie vor (190/A).

Die betreffenden EU-Regelungen seien in der Zwischenzeit durch das sogenannte "Omnibus-Paket" der EU teilweise wieder zurückgenommen worden, mit dem Ziel, Unternehmen zu entlasten und Nachhaltigkeit zu steigern, so Justizministerin Sporrer. Man müsse nun einem doppeltem Anspruch gerecht werden, zumal die Materie bereits im Vorjahr umgesetzt hätte werden sollen und nunmehr durch ein Vertragsverletzungsverfahren Strafzahlungen drohen würden. Zum "Offenlegungszwangsmaßnahmengesetz", das gemeinsam damit in Begutachtung gewesen sei und mit dem man höhere Strafen für Bilanzverschleierung vorschlage, gebe es noch keine Rückmeldungen innerhalb der Koalition. Sie bleibe aber an dem Thema dran, so Sporrer.

Auch Selma Yildirim (SPÖ) unterstrich, es gelte, dem Vertragsverletzungsverfahren entgegenzuwirken. Aufgrund des Omnibus-Pakets werde man die Materie nun einer Überarbeitung unterziehen. Sie brachte außerdem den Antrag auf Ausschussbegutachtung von ÖVP, SPÖ, NEOS und Grünen ein, um trotz des zeitlichen Drucks bis 13. Jänner allen die Möglichkeit zu geben, Stellungnahmen abzugeben. Wichtig sei ihr auch, den Antrag der Grünen zu diskutieren, was ihr zufolge dann gemeinsam mit der Regierungsvorlage im Jänner erfolgen soll. Ernst Gödl (ÖVP) schloss sich dem an. Es sei wichtig, dass bei diesem umfassenden Gesetzeswerk eine Begutachtung stattfinde. Auch Alma Zadić (Grüne) meinte, sie stimme der Vorgehensweise zu. Zu der weiteren von der Ministerin angesprochenen Regierungsvorlage meinte sie, die Signa-Pleite habe offenbart, dass Unternehmen die geringen Zwangsstrafen in Kauf nehmen, anstatt die Bilanz offenzulegen - das müsse geändert werden. Sie appellierte an die ÖVP, für jene Unternehmen, die sich nicht an die Regeln halten, für strengere Strafen einzutreten. Christian Ragger (FPÖ) begrüßte die nunmehrige Begutachtung. Es könne aber nicht sein, dass die Wirtschaft dermaßen unter den Vorgaben leide. Man werde dem Thema daher sehr kritisch bis ablehnend gegenüberstehen. (Fortsetzung Justizausschuss) mbu


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