• 25.11.2025, 09:56:03
  • /
  • OTS0056

Causa Lithiumabbau in Kärnten: Bundesverwaltungsgericht hebt negativen UVP-Feststellungsbescheid auf

Behörde bei Kärntner Landesregierung muss jetzt „nachsitzen“

Wien (OTS) - 

Die unendliche Geschichte um Lithiumbergbau in Kärnten ist nun durch eine Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts verlängert worden. Wolfgang Rehm, Sprecher der beschwerdeführenden Umweltorganisation VIRUS: „Ganz wie zu erwarten war, hat der äußerst schlecht gemachte Bescheid der Kärntner Landesregierung, mit dem eine UVP-Pflicht verneint worden war, vor dem BVwG nicht gehalten. Per Gerichtsbeschluss wurde nun die Sache zurückexpediert, muss die Behörde nun quasi nachsitzen und umfangreiche Ermittlungen durchführen.“

Behörde oder Projektwerber könnten noch mit außerordentlichen Rechtsmitteln diese so genannte Zurückverweisung bekämpfen, was weitere Jahre Verlängerung bedeuten würde. „Umgekehrt kann die Projektwerberin auch jederzeit das Feststellungsverfahren beenden, indem sie einfach jene Umweltverträglichkeitsprüfung beantragt, der sie aus unerfindlichen Gründen zu entkommen trachtet“, so Rehm. Und diese UVP sei auch dringend notwendig, weil aus den unzureichenden Unterlagen hervorgehe, dass geplant sei, mit gefährlichen Stoffen zu hantieren, das Projekt dazu aber keine ausreichenden und konsistenten Informationen beinhalte. „Im Feststellungsverfahren, das über die zuständige Behörde entscheidet, ist per Grobprüfung festzustellen, ob vom Vorhaben erhebliche Umweltauswirkungen ausgehen.Alle Projekte, bei denen dies der Fall ist, sind nach EU-Recht zwingend einer UVP zu unterziehen“, weiß Rehm. Dementsprechend habe das BVwG für einen der größten Untertagebaue Österreichs, für den es erheblicher Mengen an Chemikalien bedürfen würde, nun festgestellt: „Dadurch dass der nationale Gesetzgeber bei der Festlegung des Schwellenwerts in Z 27 lit. a) Anhang 1 UVP-G 2000 ausschließlich auf das Ausmaß der über Tage in Anspruch genommenen Fläche abgestellt hat, ohne dabei in irgendeiner Form, insbesondere hinsichtlich der Verarbeitungsprozesse und der mit diesen in Zusammenhang stehenden potenziellen Umweltauswirkungen, zu unterscheiden hat er aber aus Warte des BVwG das ihm in Art. 4 UVP-RL eingeräumte Ermessen überschritten“. Nun habe das Gericht der Behörde ein umfangreiches Prüfprogramm vorgeschrieben, das von der Herbeischaffung ergänzter Projektbeschreibungen über eine umfassende Einzelfallprüfung mit Beiziehung zahlreicher Sachverständiger und, so dann noch erforderlich, der Prüfung der so genannten Kumulation mit anderen Vorhaben reiche „Wir haben gemeinsam mit dem Wasserverband Koralm, der Stadtemeinde Deutschlandsberg und der Grazer Rechtsanwaltskanzlei Jantschgi erfolgreich Beschwerde geführt. Dieses Rechtsmittel ebenfalls ergriffen haben zwei weitere Umweltorganisationen, die Umweltanwaltschaften von Kärnten und Steiermark sowie die Kärntner Standortgemeinde. So sind wir nun der UVP wieder einen Schritt näher gerückt,“ so Rehm abschließend.

Rückfragen & Kontakt

Umweltorganisation VIRUS
Wolfgang Rehm
Telefon: 0699/12419913
E-Mail: virus.umweltbureau@wuk.at

OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT | VIR

Bei Facebook teilen
Bei X teilen
Bei LinkedIn teilen
Bei Xing teilen
Bei Bluesky teilen

Stichworte

Channel