• 25.11.2025, 09:36:02
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AK Teilerfolg: Gericht rügt schlampige Gutachtenpraxis der Pensionsversicherungsanstalt!

Pensionsversicherungsanstalt (PVA) stoppte Rehageld einer an ME/CFS erkrankten Frau – Oberlandesgericht Wien: Gutachter:innen müssen Befunde und medizinischen Stand genau prüfen

Wien (OTS) - 

Andrea S.*) leidet an ME/CFS, einer schweren Nerven- und Immunsystemerkrankung. Mitte 2024 strich ihr die Pensionsversicherungsanstalt (PVA) überraschend das Rehabilitationsgeld – mit der Begründung, es gehe ihr gesundheitlich besser. Ihre Ärzt:innen sahen das ganz anders. Mit Hilfe der AK gelang nun ein wichtiger Etappensieg: Das OLG stellte klar: Gutachter:innen müssen alle vorgelegten Befunde und den aktuellen medizinischen Wissensstand genau und nachvollziehbar prüfen. Der Beschluss ist noch nicht rechtskräftig, aber ein wichtiges Signal für zukünftige Verfahren.

Frau S. leidet an ME/CFS, einer schweren neuroimmunologischen Erkrankung. Die Symptome: starke Erschöpfung, kognitive Störungen und kein erholsamer Schlaf. Sie bezog seit 2021 von der Pensionsversicherungsanstalt (PVA) Rehabilitationsgeld. Mitte 2024 strich ihr die PVA dann das Rehabilitationsgeld. Die Begründung: Ihr Gesundheitszustand hätte sich gebessert, obwohl ihre behandelnden Ärzt:innen ihr das Gegenteil bescheinigten.

Das Wiener Arbeits- und Sozialgericht bestätigte zunächst die Entscheidung der PVA. Frau S. war fassungslos und suchte Hilfe in der AK Wien. Nach einer Berufung durch die AK kam das OLG Wien Ende Oktober zu einem klaren Befund, das dem Gericht erster Instanz und den Gutachter:innen der PVA eine Abfuhr erteilte: Die Gutachter:innen müssen sich mit allen Privatbefunden sowie der aktuellen medizinischen Wissenschaft nachvollziehbar auseinandersetzen. Zentrale Symptome wie Post-Exertional Malaise (PEM) – eine Verschlechterung der Symptome nach körperlicher oder geistiger Anstrengung – wurden einfach ignoriert. Dabei gilt PEM laut Expert:innen als Kernsymptom der Krankheit. Auch das international anerkannte D-A-CH-Konsensus-Statement, das genaue Diagnose- und Behandlungsleitlinien vorgibt, wurde vom Gutachter nicht erklärt, erklärte das OLG.

„Was eigentlich selbstverständlich sein sollte, bestätigt nun das Gericht“, sagt AK Jurist Levin Wotke, der das Verfahren in der AK Wien betreut. „Erstmals stärkt ein Gericht schwarz auf weiß die Rechte von ME/CFS Betroffenen. Medizinische Gutachter:innen müssen sich mit vorgelegten Befunden und der aktuellen medizinischen Wissenschaft auseinandersetzen – und sehr gut begründen, wenn sie davon abweichen.“ Die Gerichte müssen die Qualität medizinischer Gutachten strenger prüfen, insbesondere bei komplexen Erkrankungen wie ME/CFS oder Long Covid.

*) Name von der Redaktion geändert

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