• 25.11.2025, 08:09:02
  • /
  • OTS0013

Internationaler Tag gegen Gewalt an Frauen: Sexuelle Belästigung ist nach wie vor Dauerthema bei der Gleichbehandlungsanwaltschaft

Wien (OTS) - 

Anlässlich des Internationalen Tages gegen Gewalt an Frauen startet die Gleichbehandlungsanwaltschaft (GAW) eine neue Informationskampagne zu sexueller Belästigung. Ziel der Initiative ist es, Betroffene zu stärken und das Bewusstsein für die Ernsthaftigkeit jeder Form von sexueller Belästigung zu schärfen.

„Es ist uns wichtig, betroffenen Frauen Mut zu machen und Optionen aufzuzeigen“, erklärt Sandra Konstatzky, Leiterin der GAW. „In der Beratungspraxis zeigt sich, dass betroffene Frauen oft unsicher sind, ob ihre Erfahrungen „schlimm genug“ sind, um sich Unterstützung zu holen.“ Die Gleichbehandlungsanwaltschaft möchte daher vermitteln, dass jede Erfahrung sexueller Belästigung ernst genommen wird, unabhängig von deren Ausmaß, und dass Betroffene mit ihren Erfahrungen nicht alleine zurechtkommen müssen.

Unternehmen müssen ihre Prävention weiter ausbauen

Die Auswirkungen sexueller Belästigung sind schwerwiegend: Sie führen dazu, dass die Arbeitsumgebung für Betroffene zu einem belastenden und angstbesetzten Ort wird. Die Beratungsarbeit der Gleichbehandlungsanwaltschaft zeigt einen größeren Zusammenhang: „Sexuelle Belästigung von Frauen ist viel wahrscheinlicher in einer Organisationskultur, die Geschlechterhierarchien fördert. Diese Hierarchien schaffen auch Lohnungleichheit und verhindern berufliche Aufstiege. Frauen werden dadurch systematisch klein gehalten.“ Vor diesem Hintergrund betont die Gleichbehandlungsanwaltschaft die zentrale Verantwortung der Arbeitgeber:innen. Notwendig seien präventive Maßnahmen, klare interne Abläufe im Anlassfall und ein konsequenter Umgang mit allen Vorfällen, so Sandra Konstatzky, die auch auf das Schulungsangebot der Gleichbehandlungsanwaltschaft verweist.

Dauerthema und trotzdem gravierende Schutzlücken

Sexuelle Belästigung ist ein wichtiges Beratungsthema der Gleichbehandlungsanwaltschaft: In den letzten fünf Jahren handelte jeder fünfte gemeldete Fall von sexueller Belästigung. Es werden der GAW auch insgesamt mehr Fälle gemeldet. Die Leiterin der Gleichbehandlungsanwaltschaft sieht darin ein wichtiges Signal: „Mehr Frauen kennen ihre Handlungsoptionen. Gleichzeitig verdeutlicht die Beratungspraxis, dass das Problem systemisch ist.“ Obwohl sexuelle Belästigung weit verbreitet ist, bestehen im Bildungsbereich Schutzlücken im Gleichbehandlungsgesetz. In den meisten Schulen greift das GlBG bei sexueller Belästigung nicht. Die GAW fordert eine Ausweitung des Rechtsschutzes, um Betroffene auch hier unterstützen zu können.

Die Gleichbehandlungsanwaltschaft bietet Betroffenen Unterstützung an – kostenlos, vertraulich und individuell abgestimmt auf deren Bedürfnisse. Der Beratungsprozess orientiert sich an den Anliegen der betroffenen Personen.

Vorfälle können unter der Rufnummer 0800 206.119 gemeldet werden und unter https://www.gleichbehandlungsanwaltschaft.gv.at/

Rückfragen & Kontakt

Gleichbehandlungsanwaltschaft Österreich
Sandra Konstatzky
Leopold-Moses-Gasse 4/1/2, 1020 Wien
Telefon: + 43 1 532 02 44
E-Mail: office@gaw.gv.at
www.gleichbehandlungsanwaltschaft.gv.at

OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT | MWF

Bei Facebook teilen
Bei X teilen
Bei LinkedIn teilen
Bei Xing teilen
Bei Bluesky teilen

Stichworte

Channel