• 24.11.2025, 11:43:32
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Neue Verordnung sorgt für mehr Sicherheit an der Alten Donau!

Meldepflicht, Größenbeschränkung und Tempolimit – Ruder- und Segelboote von Geschwindigkeitsbeschränkung ausgenommen

Wien (OTS) - 

Die Alte Donau zählt mit ihrer traditionsreichen Geschichte, den kilometerlangen Uferpromenaden und zahlreichen kostenlosen Badeplätzen zu den beliebtesten Freizeit- und Erholungsgebieten Wiens. Ob Schwimmen, Rudern oder Entspannen – das Naturjuwel im Herzen der Stadt bietet für alle Besucher*innen das passende Angebot. Die Zugänge zum Wasser wurde von Seiten der Stadt laufend attraktiviert, neue Steganlagen geschaffen. „Mit der stetig steigenden Zahl an Freizeitnutzer*innen und Wasserfahrzeugen kam es in den vergangenen Jahren jedoch zunehmend zu herausfordernden Situationen im und am Wasser und daher mussten wir reagieren und neue Regelungen im Sinne der Sicherheit aller schaffen“, erläutert Gerald Loew, Leiter der MA 45 – Wiener Gewässer. Eine neue Verordnung sorgt daher künftig für klare Regeln und mehr Sicherheit: Ab 1. Jänner 2026 tritt die „Verordnung über die Regelung und Sicherung der Schifffahrt auf der Alten Donau“ in Kraft, um den vielfältigen Nutzungsansprüchen gerecht zu werden und ein sicheres Miteinander auf dem Wasser zu gewährleisten.

Ehemalige Alte Donau-Befahrungsordnung erhält gesetzliches Rückgrat – mehr Sicherheit für Schwimmer*innen

Eine umfassende Analyse der verschiedenen Nutzer*innengruppen hat gezeigt: Risikoreiche Situationen auf dem Wasser entstehen aus einer Kombination mehrerer Faktoren – etwa durch das Nebeneinander von Badegästen, Sportbooten und motorisierten Wasserfahrzeugen. Dies birgt vor allem während nutzungsintensiven Phasen erhöhtes Konfliktpotenzial auf dem Wasser. Mit Inkrafttreten der neuen Verordnung wird die bis dato geltende Alte Donau-Befahrungsordnung in einen gesetzlichen Rahmen gegossen, einem innovativen Maßnahmenpaket rechtlicher Nachdruck verliehen sowie weitere Regelungen für mehr Sicherheit festgelegt. Oberstes Ziel ist, maximale Sicherheit für die Schwimmer*innen zu gewährleisten.

Im Vorfeld wurde alle Interessensvertretungen zu einem runden Tisch geladen sowie ein Stellungnahmeverfahren zum Gesetzestext abgehalten. Die Fahrgeschwindigkeit auf der Alten Donau für Wasserfahrzeuge mit Maschinenantrieb auf 10 km/h beschränkt und damit an die Regelungen der Seen- und Fluss-Verkehrsordnung des Bundes angeglichen. Ausgenommen von den Geschwindigkeitsbeschränkungen werden Ruder- und Segelboote, damit sportliche Aktivitäten gesichert bleiben.

Eckpfeiler der neuen Alte Donau-Verordnung

Die Alte Donau besteht aus den Gewässerteilen der Oberen und Unteren Alten Donau, der Schießstattlacke, dem Kaiserwasser und dem Wasserpark. Die wichtigsten Neuerungen der Verordnung werden im Wesentlichen durch folgende Eckpfeiler gebildet:

  • Fahrtauglichkeit und Betriebssicherheit: Alle Wasserfahrzeuge für die Alte Donau müssen fahrtauglich sowie betriebs- und verkehrssicher sein.

  • Beschränkung der Länge, Breite und des Maschinenantriebs: Neben einer Größenbeschränkung der Wasserfahrzeuge auf eine Fahrzeuglänge von bis zu 7 Meter bzw. 2,55 Metern Breite gilt ab Inkrafttreten der Verordnung zudem eine Einschränkung des Maschinenantriebs von bis zu 4,4 kW auf der Alten Donau.

  • Tempolimit für Motorboote: Fahrzeuge mit motorisiertem Antrieb dürfen künftig maximal 10 km/h auf der Alten Donau fahren, Segel- und Ruderboote sind von der Geschwindigkeitsbeschränkung ausgenommen, ebenso Einsatzfahrzeuge wie der Wasserpolizei oder Wasserrettung.

  • Anmeldung per Online-Formular: Alle Wasserfahrzeuge (egal, ob Alt- oder Neubestand), müssen nach Inkrafttreten der neuen Verordnung online einen Registrierungsantrag stellen. Ausnahme davon sind Ruderboote und Segelboote unter 4,5m, sowie Aufblasboote, kleine Tretboote etc. Bisher in der Alten Donau verwendete größere Boote sind bis spätestens 1. April 2026 meldepflichtig.

  • Verpflichtendes Kennzeichen: An die niederschwellige, jedoch verpflichtende Meldung der Wasserfahrzeuge an die Fachabteilung Stadt Wien – Wiener Gewässer ist die automatische Zuordnung eines Kennzeichens geknüpft. Mit der Meldung wird jedem Wasserfahrzeug ein individuelles Kennzeichen zugewiesen. Dieses ist gut sichtbar am Boot anzubringen und ermöglicht eine eindeutige Zuordnung zur Bootsführerin bzw. zum Bootsführer. Dadurch wird die Nachvollziehbarkeit und Sicherheit auf dem Wasser wesentlich verbessert.

Der Meldevorgang startet ab 1. Jänner 2026. Sämtliche erforderlichen Informationen über Voraussetzungen, Fristen, Termine sowie Unterlagen, um Wasserfahrzeuge weiterhin gesetzeskonform auf der Alten Donau verwenden zu können, werden in Kürze auf der Website der MA 45 – Wiener Gewässer veröffentlicht.

Rückfragen & Kontakt

Stadt Wien - Wiener Gewässer
Lisbeth Kovacs
Telefon: 01 4000 96598, 0676 8118 96598
E-Mail: lisbeth.kovacs@wien.gv.at

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