- 22.11.2025, 14:32:32
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FPÖ – Schuh: „Karners fatale Bilanz zum Familiennachzug“
Seit 2015 sind knapp 47.000 Personen nach Österreich nachgereist, davon drei Viertel Syrer - Allein 2023 genehmigte Innenminister Karner 10.642 Anträge
Scharfe Kritik am anhaltend hohen Familiennachzug übte heute FPÖ-Nationalratsabgeordneter Harald Schuh, nachdem ihm nun die Beantwortung seiner schriftlichen Anfrage durch ÖVP-Innenminister Gerhard Karner zum Thema vorliegt. Die Zahlen würden ein „fatales Gesamtbild des Scheiterns“ zeichnen und belegen, dass die Regierung ihre Versprechen in der Migrationspolitik weiterhin nicht einhält: „Allein zwischen Jänner und Oktober dieses Jahres wurden 921 Anträge auf Familiennachzug gewährt, 518 – fast 57 Prozent – davon kamen von Syrern und Afghanen. Das allein sind weit mehr als die Handvoll, deren Abschiebung der gescheiterte ÖVP-Innenminister bejubelt!“
„Seit 2015 sind 46.925 Personen im Rahmen des Familiennachzugs nach Österreich eingereist – davon 35.109 Syrer. Diese Entwicklung zeigt, dass die Migrationspolitik der ÖVP vollkommen außer Kontrolle geraten ist“, warnte Schuh. Allein im Jahr 2023 genehmigte Innenminister Karner 10.642 Anträge.
Vom groß angekündigten Stopp des Familiennachzugs kann auch im laufenden Jahr keine Rede sein. „Damit verhält es sich genauso wie mit Karners ‚Asyl-Stopp für Syrer‘ oder der ‚Abschiebe-Offensive‘: reine Showpolitik. Die überschießende Auslegung der EMRK sorgt dafür, dass immer noch Anträge genehmigt werden. Bei einem derartig mutlosen Innenminister ohne Tatendrang wird sich das auch nicht ändern.“
Schuh betonte abschließend, dass das gesamte Problem rund um den Familiennachzug sehr rasch lösbar wäre, würde der Innenminister endlich handeln: „Ein Antrag auf Familiennachzug kann überhaupt nur gestellt werden, wenn sich die betreffende Person bereits im Land befindet. Genau das müsste aber im Vorfeld mit einer ‚Festung Österreich‘, einem sofortigen Asylstopp und echtem Grenzschutz verhindert werden! Der Schlüssel liegt an der Grenze – nicht erst im Antragsverfahren.“
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