• 21.11.2025, 11:09:02
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Sozialministerin Schumann begrüßt Gesetzesantrag zur Verbesserung der sozialrechtlichen Begünstigungen für NS-Vertriebene

Überparteiliche Initiative erweitert Pensionsansprüche und Zugang zu Pflegegeld.

Wien (OTS) - 

Sozialministerin Korinna Schumann begrüßt den von allen im Nationalrat vertretenen Parteien gemeinsam eingebrachten und beschlossenen Antrag zur Änderung des Allgemeinen Sozialversicherungsgesetzes sowie des Opferfürsorgegesetzes. Mit diesem Schulterschluss wird ein wichtiger Schritt gesetzt, um Österreichs besondere historische Verantwortung gegenüber den Opfern und den Vertriebenen des Nationalsozialismus wahrzunehmen.

Viele Holocaustüberlebende konnten Österreich erst nach dem zweiten Weltkrieg verlassen und waren bislang nicht vollumfänglich von den sozialversicherungsrechtlichen Begünstigungen umfasst. Mit der Novelle wird der Zeitraum für den begünstigten Nachkauf von Pensionsversicherungszeiten bis 1955 ausgeweitet und damit eine seit Jahrzehnten bestehende Lücke geschlossen.

Die geplante Änderung sieht vor, dass die Begünstigung sowohl für bestehende als auch für neu entstehende Leistungsansprüche gilt. Für jene, die auf Basis der neuen Rechtslage erstmals Anspruch auf Pensionsleistungen erhalten, wird sichergestellt, dass Leistungen rückwirkend ab 1. Jänner 2026 gewährt werden können.

Parallel dazu wird das Opferfürsorgegesetz angepasst und in den Gleichklang mit den neuen Regelungen des Allgemeinen Sozialversicherungsgesetzes gebracht. Dadurch wird sichergestellt, dass Personen, die künftig einen Pensionsanspruch erwerben, ebenfalls einen Anspruch auf Pflegegeld haben.

„Österreich trägt eine besondere historische Verantwortung gegenüber den Menschen, die während des Nationalsozialismus ermordet, verfolgt oder vertrieben wurden und ein unsägliches Leid erfahren mussten. Mit diesem parteiübergreifenden Gesetzesantrag wird eine jahrzehntelang bestehende gesetzliche Lücke geschlossen. Die geplanten Änderungen sichern Holocaustüberlebenden nicht nur Pensionsleistungen, sondern auch Pflegegeld zu und damit eine soziale Absicherung“, so Sozialministerin Korinna Schumann.

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E-Mail: pressesprecher@sozialministerium.gv.at
Website: https://sozialministerium.gv.at

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