• 21.11.2025, 09:05:32
  • /
  • OTS0025

WKÖ-Streitner: „Umsetzung der EU-Entwaldungsverordnung darf Betriebe nicht überfordern“

Unternehmer:innen brauchen rasch Rechtssicherheit und praktikable Lösungen

Wien (OTS) - 

„Unternehmen fühlen sich mit der EU-Entwaldungsverordnung im Stich gelassen. 40 Tage vor Anwendungsbeginn herrscht immer noch Unsicherheit. Kommt die Verschiebung oder nicht? Durch die Sorgfaltspflichten entstehen massive bürokratische und finanzielle Belastungen sowie rechtliche Unsicherheiten für unsere Unternehmen“, erklärte Jürgen Streitner, Leiter der Abteilung für Umwelt- und Energiepolitik der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ), bei einer Podiumsdiskussion am 20. November in Brüssel - einen Tag nach Einigung der Mitgliedsstaaten auf ein Verhandlungsmandat zum Änderungsvorschlag der Kommission. Die Veranstaltung wurde von der WKÖ gemeinsam mit der Landwirtschaftskammer Österreich organisiert und widmete sich der geplanten EU-Entwaldungsverordnung (EUDR).

Breiter Austausch zwischen Politik, Wirtschaft und Landwirtschaft

Am Podium diskutierten Christine Schneider, Abgeordnete des Europäischen Parlaments (EVP, Deutschland), Monika Hencsey, Direktorin für Grüne Diplomatie und Multilateralismus in der Generaldirektion Umwelt der Europäischen Kommission, Jürgen Streitner (WKÖ) und Nikolaus Berlakovich, Präsident der Landwirtschaftskammer Burgenland und Erster Vizepräsident des Europäischen Bauernverbands COPA. Am Podium wurde die Relevanz des Grundziels, der Reduktion globaler Entwaldung besprochen. Kritisiert wurde jedoch dessen Umsetzung. Ein zentrales Anliegen war dabei die Schaffung von Rechtssicherheit für Unternehmen entlang der Lieferkette.

Berlakovich: „Dieses Gesetz rettet keine Wälder – es schafft Bürokratie“

„Österreichische Landwirte sind bereit, nachhaltig und qualitativ hochwertig zu produzieren. Viele davon sind Waldbesitzer und daran interessiert, sowohl die heimischen Wälder als auch die Regenwälder zu erhalten“, betonte Nikolaus Berlakovich. „In dieser Form rettet das Gesetz aber nicht unsere Wälder, sondern schafft unnötige Bürokratie“, so Berlakovich weiter.

EUDR in aktueller Form stellt Unternehmen vor große Herausforderungen

Der Ratsvorschlag sieht eine einheitliche Verschiebung der Anwendung der Verordnung bis zum 30. Dezember 2026 vor – für Kleinst- und Kleinunternehmen ist eine Verlängerung bis Juni 2027 vorgesehen. Nun muss das Parlament möglichst rasch seine Position verabschieden, um die Trilogverhandlungen zu starten. Sollte keine Einigung im Dezember erfolgen, ist die Verordnung am 30. Dezember 2025 gültig. Die WKÖ hält die Übergangsfristen für sinnvoll, weil es noch viele offene Fragen gibt. „Entscheidend ist, dass noch vor dem geplanten Anwendungsbeginn am 30. Dezember 2025 eine rechtssichere, praxistaugliche Lösung erzielt wird“, so Streitner abschließend. (PWK480/NIS)

Rückfragen & Kontakt

Wirtschaftskammer Österreich

Digital Media & Communication

Pressestelle
Telefon: T 0590 900 – 4462
E-Mail: dmc_pr@wko.at

OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT | PWK

Bei Facebook teilen
Bei X teilen
Bei LinkedIn teilen
Bei Xing teilen
Bei Bluesky teilen

Stichworte

Channel