• 21.11.2025, 07:59:33
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Erbrechtsänderungsgesetz: ÖVM empfiehlt Ablebensrisikoversicherung

Pflichtteilsberechtigte (Nachkommen, Eheleute & eingetragene PartnerInnen) haben nach Ablauf eines Jahres Anspruch auf einen Geldpflichtteil. Dies erfordert genaue Nachlassplanung.

ÖVM-Vorstand Mag. Alexander Meixner
Wien (OTS) - 

Der ÖVM Österreichische Versicherungsmaklerring informiert:

Die Bargeldansprüche der Pflichtteilsberechtigten verlangen seit Inkrafttreten des Erbrechtsänderungsgesetzes finanzielle Absicherung im Zuge der Nachlassplanung. Ablebensrisikoversicherungen bieten eine praktikable Lösung, um Pflichtteilsansprüche und weitere Nachlassverpflichtungen abzudecken.

Der Hintergrund: Pflichtteilsberechtigte können ihren Pflichtteil innerhalb eines Jahres geltend machen. Dies schafft möglicherweise einen kurzfristigen Liquiditätsbedarf im Nachlass. Versicherungsprodukte zur Nachlassplanung helfen Hinterbliebene und Erben finanziell abzusichern und mögliche Erbstreitigkeiten durch fehlende Liquidität zu vermeiden.

Ablebensrisikoversicherungen schaffen eine zweckgebundene Todesfallleistung, die Hinterbliebene oder Erben unmittelbar mit Bargeld versorgt. In der Nachlassplanung eignen sie sich besonders, um kurzfristige Liquiditätslücken zu schließen, ohne Vermögen verkaufen zu müssen. Derartige Produkte zeichnen sich durch flexible Versicherungssummen, meist günstige Prämien, schnelle Auszahlung im Todesfall und klare Benennung von Begünstigten aus.

Mithilfe der Auszahlungen im Todesfall lassen sich neben den Pflichtteilsansprüchen auch sonstige offene Verbindlichkeiten, Bestattungskosten oder laufende Lebenshaltungskosten abdecken.

Tarifdetails, Prämienhöhe und Annahmekriterien variieren je nach Anbieter; individuelle Beratung durch einen unabhängigen ÖVM-Makler wird empfohlen.

Versicherungsprodukte zur Nachlassplanung sind jetzt wichtiger denn je. Eine gezielte Ablebensrisikoversicherung schafft die nötige Liquidität, um Pflichtteilsansprüche fristgerecht zu bedienen und den Nachlassplan verlässlich umzusetzen.

Rückfragen & Kontakt

ÖVM Österreichischer Versicherungsmaklerring
Generalsekretärin Ulrike Menger
Telefon: +4314169333-13
E-Mail: menger@oevm.at

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