• 20.11.2025, 23:39:02
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Betrugsbekämpfung, Preistransparenz und Co: Wirtschafts- und Finanzausschuss schicken sechs Regierungsvorlagen in Begutachtung

Frist für Stellungnahmen läuft bis zum 27. November bzw. 2. Dezember

Wien (PK) - 

Der Finanzausschuss und der Wirtschaftsausschuss des Nationalrats sind nach Schluss der heutigen Plenarsitzung zusammengetreten, um insgesamt sechs Regierungsvorlagen in Begutachtung zu schicken. Dabei handelt es sich zum einen um ein Gesetzespaket aus dem Finanzministerium zur Betrugsbekämpfung, zum anderen um vom Wirtschaftsministerium vorgeschlagene Maßnahmen für mehr Preistransparenz und faire Energiepreise. Alle sechs Gesetzesvorlagen sind erst heute im Nationalrat eingelangt. Die Begutachtungsfrist ist kurz, laut den gefassten Beschlüssen haben die eingeladenen Stellen nun bis zum 27. November (Finanzpaket) bzw. bis zum 2. Dezember (Wirtschaftspaket) Zeit, Stellungnahmen zu den Gesetzentwürfen abzugeben. Damit geht sich eine Beschlussfassung der Vorhaben noch vor Jahresende aus.

Das Gesetzespaket zur Betrugsbekämpfung ist in drei Sammelnovellen aufgesplittet, die die Bereiche Steuern (310 d.B.), Sozialabgaben (311 d.B.) und Daten (306 d.B.) betreffen. Unter anderem schlägt die Regierung vor, die Auftraggeberhaftung im Baubereich auszuweiten und das Recht auf Vorsteuerabzug bei vermieteten Luxusimmobilien zu streichen. Zudem droht der Rückerstattung der Normverbrauchsabgabe beim Verkauf eines Fahrzeugs ins Ausland das Aus. Auch Meldepflichten für Anbieter von Dienstleistungen für Kryptowährungen und ein Ausbau des EU-weiten Datenaustauschs gehören zum Paket, das dem Finanzausschuss zur Vorberatung zugewiesen wurde.

Im Wirtschaftsausschuss werden das sogenannte Anti-Mogelpackungs-Gesetz (309 d.B.) und das Preisauszeichnungsgesetz (307 d.B.) beraten. Damit soll der Handel verpflichtet werden, Produkte, deren Füllmenge bei gleicher Verpackungsgröße gesunken ist - Stichwort "Shrinkflation" -, klar zu kennzeichnen sowie die Grundpreise von Produkten - etwa pro Kilo oder Liter - deutlich auszuweisen. Ziel der Maßnahmen ist es nicht zuletzt, der Teuerung entgegenzuwirken. Mit einer Novelle des Preisgesetzes und des Energie-Control-Gesetzes soll es der Bundesregierung (313 d.B.) überdies ermöglicht werden, bei einer ungerechtfertigten Preispolitik vorübergehend in Energiepreise einzugreifen. (Schluss) gs


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