- 20.11.2025, 20:21:02
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- OTS0205
Nationalrat liefert Abgeordneten Hörl nicht aus
Zusammenhang mit politischer Tätigkeit wird einhellig als gegeben angenommen
Der Nationalrat stimmt einer behördlichen Verfolgung des ÖVP-Abgeordneten Franz Hörl nicht zu. Hintergrund sind umstrittene Aussagen zum Abschuss von Wölfen bei einer Versammlung des Bauernbundes im Vorfeld der Nationalratswahl 2024, die von der Staatsanwaltschaft als Aufruf zum Gesetzesbruch interpretiert werden. Alle Fraktionen sind der Ansicht, dass ein Zusammenhang zwischen der inkriminierten Handlung und der politischen Tätigkeit des Mandatars besteht.
Einstimmig zur Kenntnis genommen wurden vom Nationalrat Berichte des Rechnungshofs zu verteidigungs- und sicherheitspolitischen Themen, konkret zur Cyber-Abwehr des Bundesheers, zur Einsatzbereitschaft der 4. Panzergrenadierbrigade sowie zur Blackout-Vorbereitung.
Kritik an Qualität des Auslieferungsbegehrens
Dem Auslieferungsbegehren des Landesgerichts Innsbruck zur behördlichen Verfolgung des ÖVP-Abgeordneten Franz Hörl unter anderem wegen § 181f StGB (Vorsätzliche Schädigung des Tier- und Pflanzenbestands) und § 282 StGB (Gutheißen bzw. Aufforderung zu einer Straftat) wird nicht stattgegeben. Hörl wurde im Sommer vom Landesgericht Innsbruck freigesprochen, die Staatsanwaltschaft hat laut Medienberichten aber Berufung gegen das Urteil eingelegt. Da Hörl seit September wieder Nationalratsabgeordneter ist, kann das Verfahren aktuell jedoch nur bei einer Aufhebung der Immunität Hörls fortgeführt werden. Dazu kommt es nun nicht.
In der Plenardebatte bemängelten die Mitglieder des Immunitätsausschusses die Qualität des vorliegenden Auslieferungsbegehrens. Es sei inhaltlich derartig dürftig, dass der Immunitätsausschuss auf dessen Basis nichts feststellen konnte und sich daher im Zweifel schützend vor den Abgeordneten stelle, meinte Norbert Nemeth (FPÖ). Die Justiz bleibe weit hinter den Ansprüchen ihrer eigenen Erlässe kritisierte er. Er ging wie auch Selma Yildirim (SPÖ) darauf ein, dass sich der Nationalratspräsident mit einem Brief an die Justizministerin gewandt und die Einhaltung der entsprechenden Erlässe eingemahnt habe. Yildirim gab sich optimistisch und meinte, es sei davon auszugehen, dass die formale Vorgehensweise künftig besser funktioniere.
Auch Christoph Zarits (ÖVP) und Nikolaus Scherak (NEOS) schlossen sich der vorgebrachten Kritik an. Die schlechte Qualität eines Auslieferungsbegehrens erschwere die Ausschussarbeit, meinte Zarits, betonte dabei allerdings, dass der Immunitätsausschuss nicht zu entscheiden habe, ob eine strafbare Handlung vorliege oder nicht, sondern nur, ob ein Zusammenhang mit der inkriminierten Handlung und der politischen Tätigkeit des Abgeordneten besteht. Die Justiz sollte den Sachverhalt allerdings schon begründen, meinte Scherak ebenso wie Yildirim.
Rechnungshof-Empfehlungen zu Cyber-Abwehr und Blackout-Vorbereitung
Zur Koordination der Cyber-Defence im Verteidigungsministerium empfahl der Rechnungshof, die Fähigkeiten zur Abwehr von Cyber-Angriffen zügig auszubauen. Es müsse ein koordiniertes, strategisch geleitetes und rasches Eingreifen sichergestellt werden, heißt es im Prüfbericht. Laut Rechnungshof haben zum Prüfzeitpunkt neben Personalressourcen auch Konzepte gefehlt, wann und mit welchen Schritten eine Cyber-Krise in einen Cyber-Defence-Fall überzuleiten ist. Zudem wurden spezifische Übungen eingemahnt, um im Falle einer Souveränitätsgefährdung gerüstet zu sein. Angesichts der zunehmenden Bedrohungslage im Bereich der Cyber-Sicherheit gelte es laut Rechnungshofpräsidentin Margit Kraker zu klären, welches Ausmaß ein Cyber-Angriff erreichen müsse, um militärisch einzugreifen.
Einen kritischen Prüfbericht gab es auch zur Aufgabenerfüllung und Einsatzbereitschaft der 4. Panzergrenadierbrigade, der auf ein Prüfverlangen der FPÖ zurückgeht. Demnach waren im Überprüfungszeitraum durchschnittlich bis zu 64 % der Fahrzeuge nicht feldverwendbar. Auch Personalmangel wurde vom Rechnungshof konstatiert. Zu den Empfehlungen gehörten unter anderem ein Lebenszyklusmanagement für Neuanschaffungen und eine strategische Neubeurteilung der Fähigkeiten des Bundesheers, wie Kraker im Plenum erläuterte.
Zur Vorbereitung auf einen möglichen Blackout-Fall bemängelte der Rechnungshof unter anderem eine fehlende gesamtstaatliche Koordination und eine einheitliche Blackout-Definition sowie unklare Zuständigkeiten. Es handle sich um ein sehr relevantes Thema, meinte die Rechnungshofpräsidentin. Empfohlen wird die Erarbeitung einer österreichweiten Blackout-Strategie mit eindeutigen Zuständigkeiten und eine regelmäßige Evaluierung und Abstimmung der Maßnahmen im Rahmen des beim Innenministerium eingerichteten Koordinierungsausschusses des Staatlichen Krisen- und Katastrophenschutzmanagements (SKKM).
Die Opposition nutzte die Plenardiskussion über die Rechnungshofberichte für Appelle an die Regierung zur Umsetzung der vielfältigen Empfehlungen. Die Abgeordneten der Regierungsfraktionen wiesen ebenso auf die Bedeutung der militärischen Infrastruktur hin, gingen aber auch darauf ein, dass einige der Empfehlungen des Rechnungshofs inzwischen bereits umgesetzt wurden. (Fortsetzung Nationalrat) fan
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