- 20.11.2025, 13:31:02
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- OTS0136
Österreich legt Rechtsmittel gegen Taxonomie-Urteil ein
Am 10. September hat das Gericht der Europäischen Union (EuG) die Klage Österreichs gegen die Einstufung von Kernenergie als „nachhaltige Investitionen“ im Rahmen der EU-Taxonomie abgewiesen. Nach eingehender rechtlicher Prüfung dieses Urteils hat die Bundesregierung entschieden, ein Rechtsmittel zu erheben.
„Als Bundesregierung stehen wir klar für eine ehrliche und faktenbasierte Nachhaltigkeitspolitik. Atomkraft als nachhaltig zu klassifizieren, ist ein Irrweg und widerspricht dem Grundgedanken der Taxonomie. Daher gehen wir diesen weiteren rechtlichen Schritt“, betont Umweltminister Norbert Totschnig. „Wir setzen uns weiterhin entschieden dafür ein, dass europäische Regelwerke tatsächlich den Ausbau erneuerbarer Energiequellen fördern. Wir stehen hinter unserem österreichischen Weg – keine Kernenergie, dafür den Ausbau der Erneuerbaren vorantreiben.“
Hintergrund:
Das Rechtsmittel stützt sich vor allem darauf, dass das Gericht aus österreichischer Rechtssicht einen falschen Prüfungsmaßstab angewendet hat und die angefochtene Verordnung unter Verletzung wichtiger Verfahrensregeln zustande gekommen ist. Außerdem regelt die Verordnung aus österreichischer Sicht grundlegende Fragen des Politikbereichs, was einen Verstoß gegen Artikel 290 AEUV darstellt. Darüber hinaus ist Österreich der Auffassung, dass mehrere Bestimmungen der Taxonomie-Verordnung verletzt wurden. Das Rechtsmittel wurde fristgerecht eingebracht.
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