- 20.11.2025, 11:26:33
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Erfolg für Aids Hilfe Wien Beschwerde: Menschen mit HIV dürfen nicht generell von der Aufnahme in den Polizeidienst ausgeschlossen werden

Der Menschenrechtsbeirat der Volksanwaltschaft gibt der Beschwerde der Aids Hilfe Wien inhaltlich recht und untermauert diese Position
Die gestern auf der Website der Volksanwaltschaft(VWA) veröffentlichte Stellungnahme des Menschenrechtsbeirats der VWA untermauert jetzt wenige Tage vor dem Welt-AIDS-Tag am 1. Dezember die Positionierung der Aids Hilfe Wien: „Menschen mit HIV unter wirksamer Therapie dürfen nicht generell von der Aufnahme in den Polizeidienst ausgeschlossen werden. Damit gibt der Menschenrechtsbeirat unserer Beschwerde an die Volksanwaltschaft von 2024 recht“
, sagte Dr.in Mirjam Hall, Vorsitzende der Aids Hilfe Wien.
Worum geht es? Bisher waren Menschen mit HIV von der Aufnahme aus dem Polizeidienst generell ausgeschlossen. Gegen diese Praxis tritt die Aids Hilfe Wien schon lange auf. Denn „HIV ist zwar eine chronische Infektion, Menschen mit HIV unter wirksamer Therapie können jedoch jeden Beruf ohne Einschränkungen ausüben“, so Hall weiter. Menschen mit HIV haben aufgrund der medizinischen Fortschritte eine normale Lebenserwartung unter guter Lebensqualität. Die HIV- Therapie besteht im überwiegenden Teil der Fälle in der Einnahme einer Tablette am Tag. Eine Einnahme kann daher leicht auch bei mehrtägigen Einsätzen durch die*den betroffenen Exekutivbeamten*in eingehalten werden. Darüber hinaus besteht auch die Möglichkeit einer Umstellung auf eine Depotspritze, die nur alle zwei Monate verabreicht werden muss und die keiner zusätzlichen Tabletteneinnahme bedarf. Dass eine HIV-Therapie den Aufgaben des Exekutivdienstes entgegenstehen sollte, ist daher nicht nachvollziehbar.
Menschen mit HIV sind auch 2025 noch immer von Stigmatisierung und Diskriminierung betroffen, die Diskriminierungsmeldungen, die bei der Aids Hilfe Wien Monitoringstelle eingehen, belegen das Jahr für Jahr von Neuem. Hier können Ministerien und staatliche Einrichtungen ganz besonders mit Vorbildfunktion vorangehen. Staatliche Normen und Verwaltungspraxis haben eine große Außenwirkung und können Stigma prolongieren oder eben beseitigen. Das Innenministerium ist daher durch den Menschenrechtsbeirat aufgerufen, Menschen mit HIV, die sich für den Polizeidienst bewerben, genauso wie alle anderen zu behandeln: Durch eine sachliche und medizinisch begründete Einzelfallüberprüfung.
Hier geht es zur Stellungnahme des Menschenrechtsbeirats: https://volksanwaltschaft.gv.at/fileadmin/user_upload/Stellungnahme_des_MRB_zu_medizinischen_Ausschlie%C3%9Fungsgr%C3%BCnden_Polizeigrundausbildung__Nov_2024_bf.pdf
Rückfragen & Kontakt
Aids Hilfe Wien
Juliana Metyko-Papousek, Bakk.phil.
Telefon: 0660 592 11 25
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