• 20.11.2025, 09:58:31
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EU-Bargeldverordnung: AK fordert strikte Annahmepflicht in Supermarkt und Co.

AK Konsumentenschützerin Zgubic: „Annahmepflicht ohne Schlupflöcher!“

Wien (OTS) - 

In Brüssel wird derzeit die sogenannte Bargeld-Verordnung verhandelt. Die AK fordert eine Bargeld-Versorgungspflicht der Banken auch in ländlichen Regionen sowie eine strikte Bargeld-Annahmepflicht in allen Geschäften für den täglichen Bedarf, wie Supermärkten, Apotheken und Co. Bargeld hilft Konsument:innen beim Sparen. Zudem ist Bargeld systemrelevant: Es sichert den Zahlungsverkehr im Fall großflächiger Stromausfälle oder eines Ausfalls elektronischer Infrastruktur ab.

Bargeld ist in Österreich nach wie vor die am meisten genutzte Zahlungsmethode, wie die AK Studie zur Digitalisierung im Zahlungsverkehr zeigt: 63 Prozent von 1.000 befragten Konsument:innen zahlen regelmäßig mit Bargeld. „Bargeld-Nutzung ist übersichtlicher als der Einsatz von Zahlungskarten, der zum Geldausgeben verleitet“, sagt AK Konsumentenschützerin Gabriele Zgubic. Viele Menschen legen zudem Wert auf ihre Privatsphäre und zahlen lieber bar als mit Karte. Elektronische Zahlungen hinterlassen Datenspuren, die es Unternehmen ermöglicht, ihre Kund:innen in „wertvoll“ und „weniger wertvoll“ einzuteilen. Auch können bei elektronischen Zahlungen jedes Mal Kosten anfallen, etwa eine Buchungsgebühr.

Vor allem Menschen im Alter von 50 bis 59 sowie über 70 bevorzugen Bargeld. Aber Bargeld ist mehr als eine Generationenfrage oder gute alte Tradition: Es ist das unverzichtbare Backup des digitalen Zahlungsverkehrs. In nordischen Ländern wie Schweden, wo die Menschen überwiegend elektronisch mit Karte und Handy zahlen, gab es bereits mehrere Ausfälle des elektronischen Zahlungsverkehrs. Gestiegen ist auch die Gefahr eines großflächigen Stromausfalls, wie etwa in Spanien. In diesen Fällen ist Bargeld entscheidend. So empfiehlt die österreichische Nationalbank Bargeld für zwei Wocheneinkäufe in kleinen Scheinen zuhause vorrätig zu haben.

Die AK fordert daher:

Bargeld-Versorgungspflicht

Banken müssen die Grundfunktion der Bargeldversorgung aufrechterhalten und insbesondere in ländlichen Regionen eine ausreichende Anzahl von Bankomaten zur Verfügung stellen. Nur so kann eine echte Wahlfreiheit zwischen Barzahlung oder elektronischer Zahlung gewährleistet werden. „Es kann nicht sein, dass die Menschen zig Kilometer in Kauf nehmen müssen, um zum nächsten Bankomaten oder zu einer Bankfiliale zu gelangen“, so Zgubic.

Bargeld-Annahmepflicht

Insbesondere Einzelhandelsgeschäfte dürfen im Vorhinein die Bargeldannahme nicht verweigern, sei es durch ein Schild („Keine Bargeldannahme“) am Eingang oder im Kleingedruckten der Geschäftsbedingungen. Zgubic: „Bargeld muss für Geschäfte des täglichen Bedarfes, wie den Einkauf im Supermarkt oder in der Apotheke zwingend angenommen werden.“

Die AK fordert von der EU-Kommission, sowohl die Versorgungs- als auch eine strikte Annahmepflicht im Entwurf der EU-Bargeldverordnung festzuschreiben. Zgubic: „Bei der Annahmepflicht darf es keine Schlupflöcher geben!“

Rückfragen & Kontakt

AK Wien
Katharina Nagele-Allahyari
Telefon: 01 501 65 12678
E-Mail: katharina.nagele@akwien.at
Website: https://wien.arbeiterkammer.at

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