- 20.11.2025, 09:01:02
- /
- OTS0026
Nationalrat: Pilnacek-Untersuchungsausschuss hat Arbeit aufgenommen
Befragung von Auskunftspersonen startet am 14. Jänner
Der auf Verlangen der FPÖ eingesetzte Pilnacek-Untersuchungsausschuss hat heute seine Arbeit aufgenommen. Bei der konstituierenden Sitzung des Ausschusses haben die Abgeordneten insbesondere den Arbeitsplan für die kommenden Monate festgelegt. Demnach wird der Ausschuss am 14. Jänner mit der Befragung von Auskunftspersonen starten. Insgesamt sind bis zum 2. Juli 22 Befragungstage geplant. Die Sitzungen finden zumeist mittwochs und donnerstags statt, wobei es im Jänner, April, Mai und Juni jeweils vier Sitzungstage und im Februar, März und Juli jeweils zwei Sitzungstage geben wird. Bis spätestens 11. Juni wollen die Fraktionen vereinbaren, wie es dann im Herbst mit dem Ausschuss weitergeht. Welche Auskunftspersonen als erste geladen werden, wird bei einer eigenen "Ladungssitzung" am 11. Dezember entschieden.
Begonnen wird mit den Befragungen jeweils um 9 bzw. 10 Uhr, länger als acht Stunden sollen die Sitzungen nicht dauern. Die notwendigen Akten für den Untersuchungsausschuss wurden bereits mit dem "grundsätzlichen Beweisbeschluss" angefordert (siehe Parlamentskorrespondenz Nr. 911/2025): Bis zum 17. Dezember haben unter anderem das Innenministerium, das Justizministerium, das Bundeskanzleramt und die zuständigen Staatsanwaltschaften Zeit, vorhandene Unterlagen an das Parlament zu liefern.
13 Mitglieder
Dem 30. Untersuchungsausschuss der Zweiten Republik gehören insgesamt 13 Mitglieder an, wobei FPÖ und ÖVP mit je vier Abgeordneten, die SPÖ mit drei Abgeordneten sowie NEOS und Grüne mit je einer Mandatarin vertreten sind. Konkret wurden von den Fraktionen die Abgeordneten Christian Hafenecker, Irene Eisenhut, Susanne Fürst, Thomas Spalt (alle FPÖ), Andreas Hanger, Jakob Grüner, Maria Neumann, Bettina Zopf (alle ÖVP), Kai Jan Krainer, Muna Duzdar, Maximilian Köllner (alle SPÖ), Sophie Wotschke (NEOS) und Nina Tomaselli (Grüne) nominiert. Dazu kommen 13 Ersatzmitglieder im gleichen Stärkeverhältnis. Zum Schriftführer bzw. zu Schriftführerinnen hat der Untersuchungsausschuss die Abgeordneten Hafenecker, Zopf und Duzdar gewählt.
Den Vorsitz im Untersuchungsausschuss hat gemäß Verfahrensordnung Nationalratspräsident Walter Rosenkranz inne. Ihn werden bei Bedarf Zweiter Nationalratspräsident Peter Haubner oder Dritte Nationalratspräsidentin Doris Bures bzw. im Verhinderungsfall beider FPÖ-Abgeordneter Norbert Nemeth vertreten. Haubner hat als seine Vertretung ÖVP-Abgeordneten Friedrich Ofenauer, Bures SPÖ-Abgeordnete Selma Yildirim genannt.
Verfahrensrichterin ist die ehemalige OLG-Richterin Christa Edwards (Stellvertreter Wolfgang Köller), Verfahrensanwalt Andreas Joklik (Stellvertreter Michael Kasper). Beide haben schon Erfahrungen aus früheren U-Ausschüssen.
Was wird untersucht
Mit dem Untersuchungsausschuss will die FPÖ insbesondere der Frage nachgehen, ob es bei den Ermittlungen in der "Causa Pilnacek" zu politischen Einflussnahmen gekommen ist. Der ehemalige Spitzenbeamte im Justizministerium Christian Pilnacek war im Oktober 2023 tot in einem Seitenarm der Donau aufgefunden worden. Die FPÖ hegt den Verdacht, dass es im Zuge der Ermittlungen zu unrechtmäßigen Handlungen gekommen ist, wobei im U-Ausschuss-Verlangen unter anderem von einer unbefugten Entfernung und Zurückhaltung von Beweismitteln und einer Verfälschung von Ermittlungsergebnissen die Rede ist. Im Hintergrund könnten, so die Vermutung der Freiheitlichen, politische Akteure - etwa aus dem Innenministerium oder dem Bundeskanzleramt - Druck ausgeübt oder gar die Fäden gezogen haben. Zumal ihrer Meinung nach mögliche Zusammenhänge zwischen Pilnaceks Tod und dessen Kontakte zur ÖVP bei den Ermittlungen vernachlässigt worden seien. Insgesamt will die FPÖ zwölf Aspekte genauer beleuchten.
Untersucht werden soll der Zeitraum vom 19. Oktober 2023 bis zum 4. September 2025. Das ist zum einen der Tag vor dem mutmaßlichen Suizids Pilnaceks, zum anderen der Tag, an dem die Zuständigkeit für die Ermittlungen im Todesfall Christian Pilnacek laut Verlangen von der Staatsanwaltschaft Krems an die Staatsanwaltschaft Eisenstadt übertragen wurde.
Zugänglich sind Untersuchungsausschüsse nur für Medienvertreterinnen und Medienvertreter. Zwar wird immer wieder gefordert, die Befragung von Auskunftspersonen via Livestream auch für die Öffentlichkeit zu übertragen, dafür müsste aber die Verfahrensordnung für Untersuchungsausschüsse vom Nationalrat mit Zweidrittelmehrheit geändert werden. Zuletzt hat die FPÖ einen entsprechenden Anlauf gestartet. Ihr Antrag wird in der heutigen Nationalratssitzung einer Ersten Lesung unterzogen. (Schluss) gs
Rückfragen & Kontakt
Pressedienst der Parlamentsdirektion
Parlamentskorrespondenz
Tel. +43 1 40110/2272
pressedienst@parlament.gv.at
www.parlament.gv.at/Parlamentskorrespondenz
OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT | NPA






