• 19.11.2025, 14:50:03
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  • OTS0161

EU-Gericht stoppt jahrelange Verlängerungen von Pestiziden

Wichtiger Erfolg für Gesundheits- und Umweltschutz

Wien, am 19.11. (OTS) - 

Die langjährige Praxis der EU-Kommission, Zulassungen für Pestizide automatisch und über Jahre hinweg zu verlängern, ist nicht rechtskonform. Das hat der EU-Gerichtshofs heute in einem Urteil bestätigt. Das Verfahren wurde vom Europäischen Pestizid-Aktionsnetzwerk (PAN Europe) angestrengt, das in Österreich von der Umweltschutzorganisation GLOBAL 2000 vertreten wird.

„Das Urteil bestätigt, was wir seit Jahren kritisieren: Gefährliche Pestizide dürfen nicht einfach auf dem Markt bleiben, nur weil die Industrie unvollständige Unterlagen einreicht oder Behörden überlastet sind“, sagt DI Dr. Helmut Burtscher-Schaden, Umweltchemiker bei GLOBAL 2000. „Die gesetzlichen Fristen sind einzuhalten – ohne Ausnahmen und ohne automatische Verlängerungen. Das EuGH-Urteil setzt dieser missbräuchlichen Praxis ein Ende.“

Der Gerichtshof stellte klar, dass die EU-Kommission nur in eng begrenzten Ausnahmefällen und für klar begründete Zeiträume Verlängerungen gewähren darf. Die bisherige Praxis langer und wiederholter Ausdehnungen – im Fall des Fungizids Dimoxystrobin waren es sechs Jahre – wurde als rechtswidrig eingestuft. Gleichzeitig untersteicht das Gericht die Verpflichtung der Kommission, das Vorsorgeprinzip und den Schutz von Gesundheit und Umwelt an erste Stelle zu setzen.

Für Österreich ist das Urteil ebenfalls von Bedeutung. Burtscher-Schaden: „Auch bei uns gelangen Stoffe auf den Acker, deren Risikobewertung stark veraltet ist. Unseren Schätzungen zufolge beinhalten deutlich mehr als ein Drittel aller in Österreichs Landwirtschaft eingesetzten Pestizide Inhaltstoffe, deren Sicherheitsprüfung überfällig ist. Das Urteil macht deutlich, dass derartige Verzögerungen nicht hingenommen werden dürfen.“

PAN Europe hatte die Klage gegen die Verlängerung von Dimoxystrobin eingebracht; zwei weitere heute veröffentlichte Entscheidungen (Pollinis zu Boscalid sowie Aurelia Stiftung zu Glyphosat) bestätigen die Rechtswidrigkeit wiederholter und pauschaler Verlängerungen.

GLOBAL 2000 fordert nun eine rasche Überprüfung der betroffenen Wirkstoffe und einen ambitionierten Zeitplan zur Einhaltung der gesetzlichen Fristen. "Die Entscheidung stärkt den Schutz von Mensch, Umwelt und Biodiversität – und setzt der jahrelangen Verschleppungstaktik bei Pestizidbewertungen endlich klare Grenzen. Landwirtschaftsminister Totschnigg muss jetzt für eine rasche Umsetzung des Urteils auf EU-Ebene eintreten“, so Burtscher-Schaden abschließend.

Link zum EU-Gericht: https://curia.europa.eu/jcms/upload/docs/application/pdf/2025-11/cp250143en.pdf

Rückfragen & Kontakt

Dr. Helmut Burtscher-Schaden
Umweltchemiker GLOBAL 2000
+43 699 14 2000 34
helmut.burtscher@global2000.at

Christoph Gerhardt
Pressesprecher GLOBAL 2000
+43 699 14 2000 26
christoph.gerhardt@global2000.at

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