• 19.11.2025, 13:53:03
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5. Wiener Landtag (5)

Änderung des Wiener Mindestsicherungsgesetzes (WMG) und Wiener Wohnbeihilfegesetzes - WrWbG

Wien (OTS) - 

LAbg. Georg Prack, BA (GRÜNE) kritisierte die „zynische Debatte“ rund um das Thema, die ein „absoluter Tiefpunkt“ gewesen sei. Er zitierte aus einem Mail eines Mindestsicherungsbeziehers, der seine Frau und behinderte Tochter pflegt. Der Mann fürchte sich vor Kürzungen und davor, „vor dem Nichts zu stehen“. Die Einsparungen würden auf Kosten von Menschen gehen, die keine Möglichkeit hätten, ein Einkommen zu bekommen, sagte Prack. Diese Menschen würden Geld für Fixkosten wie Miete, Essen und Energie ausgeben. Hier gebe es keinen Rahmen für Einsparungen, diesen Menschen drohe jetzt der Abstieg in die Armut. Er kritisierte, dass bei der Novelle des Mindestsicherungsgesetzes und der Wohnbeihilfe die Opposition, NGOs sowie Interessensvertretungen nicht eingebunden wurden, da die Änderungen über einen Initiativantrag erfolgten. Betroffenen stünden „einschneidende Änderungen“ ins Haus, ohne dass sich Expert*innen zu den getroffenen Maßnahmen äußern konnten. Auch sei unklar, wie es mit den Subsidiär Schutzberechtigten weitergeht. Im FSW würden die Mittel für die Arbeitsmarktintegration für Flüchtlinge gekürzt. „Die Stadtregierung gibt den rassistischen Angriffen der FPÖ auf den Sozialstaat nach“, sagte Prack. Er vertrete die Ansicht, dass das Gesetz verfassungswidrig sei, da es innerhalb der Gruppe der Unter-25-jährigen zu einer Ungleichbehandlung führe. Während junge Menschen in Ausbildung, Beschäftigung oder AMS-Schulungsmaßnahmen den vollen Richtsatz erhalten würden, bekämen jene ohne solche Maßnahmen um ein Viertel weniger. Diese Regelung gelte für Erwachsene über 25 Jahre nicht, weshalb die unterschiedliche Behandlung innerhalb derselben Altersgruppe eine verfassungswidrige Diskriminierung darstelle. Er kündigte dazu eine Verfassungsklage an.

LAbg. Angela Schütz, MA (FPÖ) begrüßte, dass langjährige Forderungen der FPÖ in die Novelle übernommen wurden. Die Novelle sei „ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung – aber nicht genug“. Laut Schütz hätte die Novelle und die damit einhergehenden Einsparungen viel früher kommen müssen. Sie kritisierte, dass auch verurteilte Straftäter*innen mit einer Strafe bis zu einem Jahr Mindestsicherung beziehen könnten, unter anderem damit sie sich ihre Wohnung weiter leisten können. Das sei „den Menschen da draußen nicht zu erklären“, weshalb sie einen Antrag auf Abschaffung dieser Regelung forderte.

LAbg. Mag. Andrea Mautz (SPÖ) meinte, im Gesetz würden spürbare Maßnahmen getroffen, die aber nicht leichtfertig erfolgt seien. Die Mindestsicherung werde jetzt noch etwas zielgerichteter gestaltet – wobei von einem sehr hohen Standard ausgegangen werde, sagte Mautz. Es gehe darum, die Mindestsicherung für die Zukunft abzusichern, damit diese auch in Zukunft jenen zur Verfügung stehe, die sie brauchen. Mautz wandte sich an die Mindestsicherungsbezieher*innen: „Lassen Sie sich von der Opposition nicht verunsichern.“

Amtsf. StR Peter Hacker (SPÖ) kritisierte die letzte Bundesregierung, die in den vergangenen fünf Jahren eine Rezession verursacht und einen hohen Schuldenstand angehäuft habe, was nun zu diesen Maßnahmen zwinge. Wien müsse eben die Erbschaft der letzten Bundesregierung antreten und jetzt angesichts der schlechten Finanzlage ein stabiles soziales Netz absichern, so Hacker.

Abstimmung: Das Gesetz wurde mehrstimmig beschlossen. Die Anträge der Opposition fanden nicht die notwendige Mehrheit.

Die 5. Sitzung des Wiener Landtags in der laufenden Legislaturperiode endete um 13:31 Uhr.

Service

In der Informationsdatenbank des Wiener Landtages und Gemeinderates (INFODAT) unter www.wien.gv.at/infodat können Reden, Debattenbeiträge, Beschlüsse, Anfragen, Anträge, Gesetzesentwürfe und Landesgesetzblätter nach verschiedenen Kriterien abgerufen werden. Dabei wird Zugriff auf die zugehörigen Videos und Originaldokumente (sofern elektronisch vorhanden) geboten. (Schluss) ato

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