• 19.11.2025, 13:37:03
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Weiterer Vogelgrippefall in Oberösterreich festgestellt – ab Donnerstag österreichweit neue Maßnahmen

Fälle in Burgenland und Oberösterreich: keine Gefahr für Menschen, Schutz- und Überwachungszonen eingerichtet

Wien (OTS) - 

Die für Geflügel hochansteckende Influenza Vogelgrippe des Subtyps H5N1 wurde nun auch in Oberösterreich nachgewiesen. Nach dem bestätigten Fall in einer Kleinhaltung im Burgenland am 17. November 2025 ist damit ein zweites Bundesland betroffen. Beim Ausbruchsbetrieb handelt es sich um einen landwirtschaftlichen Direktvermarkter im Bezirk Steyr, in dem rund 800 Gänse in Freilandhaltung gehalten werden. In beiden Fällen fiel eine erhöhte Mortalität im Bestand auf. Im Rahmen der amtstierärztlichen Untersuchungen wurden Proben entnommen und an das Nationale Referenzlabor der AGES übermittelt. Die virologische Diagnostik bestätigte das für Tiere hochansteckende H5N1-Virus.
Die Betriebe wurden umgehend gesperrt und die noch lebenden Tiere tierschutzgerecht gekeult. Per Kundmachung des BMASGPK werden rund um den betroffenen Betrieb in Oberösterreich eine Schutzzone mit einem Radius von 3 Kilometern sowie eine Überwachungszone von 10 Kilometern eingerichtet.

Das BMASGPK bereitet für Donnerstag in Abstimmung mit den Veterinärbehörden der Länder und der Geflügelbranche österreichweite Schutzmaßnahmen vor. Konkret wird entlang der größeren Wasserläufe und Seen in Österreich eine Stallpflicht angeordnet. Diese Maßnahmen richten sich an dieselben Gebiete wie bereits in der Saison 2024/25. Weiterführende Informationen sind unter: www.kvg.gv.at zu finden.

Für Menschen besteht keine Gefahr durch die Vogelgrippe.

Aktuelle Seuchenlage in Österreich

Seit Ende September 2025 wurden ausschließlich HPAI-positive Wildvögel in mehreren Bundesländern bestätigt – darunter in Kärnten (Bezirk Feldkirchen), Niederösterreich (Gmünd, Horn, Amstetten), Oberösterreich (Bezirk Linz-Land) sowie zuletzt in der Steiermark (Hartberg/Fürstenfeld). Besonders betroffen sind Schwäne. Dazu kommen jetzt die zwei Fälle in Geflügelbetrieben im Burgenland und Oberösterreich.
Zur laufenden Überwachung werden Geflügelbetriebe in ganz Österreich risikobasiert kontrolliert und beprobt.

Maßnahmen zur Eindämmung der Geflügelpest

Zum Schutz vor einer weiteren Verbreitung wurden unverzüglich umfassende Bekämpfungsmaßnahmen eingeleitet. Der betroffene Geflügelbestand wird gekeult. Rund um den Betrieb wurden Schutz- und Überwachungszonen eingerichtet und risikobasierte Kontrollen aller Geflügelhaltungen gestartet. Zusätzlich gelten erhöhte Vorgaben zu Biosicherheit und Stallhygiene.

Schutzzone (3-Kilometer-Radius)

In einem Umkreis von drei Kilometern um den betroffenen Betrieb werden alle geflügelhaltenden Betriebe klinisch untersucht und gegebenenfalls beprobt. In der Schutzzone gelten folgende Vorgaben:

  • Stallpflicht für Tiere gelisteter Arten

  • Meldepflicht bei Auffälligkeiten in Tiergesundheit, Legeleistung, Futter- oder Wasseraufnahme

  • Pflicht zur Desinfektion von Fahrzeugen beim Verlassen des Betriebs

  • Dokumentation betriebsfremder Personen mit Zugang zu Tierbereichen

  • Reduktion der Kontaktpersonen auf das notwendige Maß

  • Verbringungsverbot für Tiere, Bruteier, Fleisch, Nebenprodukte und Eier zum menschlichen Verzehr

Veranstaltungen wie Tiermärkte oder Ausstellungen sind untersagt. Ausnahmen sind nur mit behördlicher Einzelgenehmigung möglich. Für Erzeugnisse, die mindestens 21 Tage vor dem Ausbruch hergestellt wurden oder risikomindernd behandelt wurden, gelten gesonderte Regelungen.

Überwachungszone (10-Kilometer-Radius)

Im angrenzenden Bereich bis zehn Kilometer werden geflügelhaltende Betriebe stichprobenartig kontrolliert. Auch hier gilt erhöhte Wachsamkeit, um eine mögliche Ausbreitung frühzeitig zu erkennen. Die Kontrollen erfolgen gemäß einer risikobasierten Einstufung der Betriebe.

Zusätzliche Schutzmaßnahmen in Gebieten mit erhöhtem Risiko

Unabhängig vom aktuellen Ausbruch gelten österreichweit in Gebieten mit erhöhtem Risiko verschärfte Biosicherheitsmaßnahmen:

  • Strikte Trennung von Enten und Gänsen von anderen Geflügelarten

  • Schutz vor Kontakt mit Wildvögeln, z. B. durch Netze oder Überdachungen

  • Fütterung und Tränkung ausschließlich im Stall oder unter einem Unterstand

  • Keine Verwendung von Oberflächenwasser, das für Wildvögel zugänglich ist

  • Gründliche Reinigung und Desinfektion von Geräten, Ladeplätzen und Transportmitteln

Zusätzliche Schutzmaßnahmen in Gebieten mit stark erhöhtem Risiko

Zusätzlich zu den oben genannten Maßnahmen sind in Gebieten mit stark erhöhtem Risiko folgende weitere Maßnahmen einzuhalten:

  • Geflügel oder andere in Gefangenschaft gehaltene Vögel sind dauerhaft in Stallungen oder jedenfalls in geschlossenen Haltungsvorrichtungen zu halten, die zumindest oben abgedeckt sind. Der Kontakt zu Wildvögeln und deren Kot ist bestmöglich zu vermeiden.

  • Auf kleinen Betrieben und Hobbyhaltungen wird zum Schutz der Tiere vor Ansteckung dringend empfohlen, diese dauerhaft in geschlossenen Vorrichtungen zu halten. Sollte dies aus baulichen Gründen nicht möglich sein, so sind in Betrieben unter 50 Tieren zumindest die Maßnahmen der Gebiete mit erhöhtem Risiko einzuhalten.

Lage in Europa

Seit September 2025 wird europaweit ein deutlicher Anstieg an HPAI-Ausbrüchen – nahezu ausschließlich des Subtyps H5N1 – verzeichnet. In den letzten vier Wochen wurden 74 Ausbrüche bei Geflügel, 17 bei in Gefangenschaft gehaltenen Vögeln und 238 bei Wildvögeln gemeldet. Einige Ausbrüche liegen in unmittelbarer Grenznähe zu Österreich.
Die Häufung korreliert mit dem aktuellen Höhepunkt des herbstlichen Vogelzugs. Zugvögel können das Virus über längere Zeit ausscheiden, ohne selbst krank zu erscheinen. Erst bei zusätzlichem Stress wie etwa Kälte oder beim Übertritt in lokale Vogelpopulationen treten schwere Krankheitsverläufe auf.

Rückfragen & Kontakt

Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und
Konsumentenschutz (BMASGPK)
E-Mail: pressesprecher@sozialministerium.gv.at
Website: https://sozialministerium.gv.at

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