• 19.11.2025, 12:03:33
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Gerstl/Grüner: Modernes Allgemeines Verwaltungsverfahrensgesetz sorgt für weniger Bürokratie und mehr Fortschritt

Großverfahren werden beschleunigt, Vertrauen in Institutionen und in den Staat wird gestärkt und Rechtsschutz gewährleistet

Wien (OTS) - 

„Die heute im Nationalrat beschlossene Modernisierung des Allgemeinen Verwaltungsverfahrensgesetzes (AVG) sorgt für weniger Bürokratie und für mehr Fortschritt“, betonen ÖVP-Verfassungssprecher Wolfgang Gerstl und ÖVP-Nationalratsabgeordneter Jakob Grüner zur heutigen Debatte im Nationalrat. Durch die Novelle werden Verwaltungsverfahren rascher, transparenter und kostengünstiger. Man beschließe damit ein gutes Paket, wie auch die Zustimmung der Opposition belegt. „Die heute beschlossenen Vereinfachungen stärken auch das Vertrauen in den Staat und die Institutionen, denn bewährte Regelungen greifen nun früher, sind nachvollziehbarer und Verfahren werden besser strukturiert“, unterstreicht Gerstl. Grüner, der als Rechtsanwalt tätig ist, ergänzt: „Die AVG-Novelle zeigt, dass wir im Sinne der Bürgerinnen und Bürger, der Unternehmen oder auch der Gemeinden Verfahren beschleunigen sowie Bürokratie abbauen und den Rechtsstaat modernisieren können – ohne, dass dabei Rechtsschutz verloren geht.“

Konkret, so die beiden Mandatare der Volkspartei, werden digitale Ediktsveröffentlichungen im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) zu massiven Erleichterungen führen. Bislang hatten diese auf der elektronischen Verlautbarungs- und Informationsplattform des Bundes zu erfolgen. Ein Hinweis auf die Veröffentlichung im RIS im redaktionellen Teil zweier weit verbreiteter Tageszeitungen des jeweiligen Bundeslandes wird zudem die bisherige Ediktsveröffentlichung ersetzen. Weiters werde der „Ediktalsperre“ ein Ende gesetzt, die das Führen von Großverfahren in klassischen Urlaubszeiten – wie zu Weihnachten oder im Hochsommer – unterbunden hatte. „Auch die Schwelle für Großverfahren werde von 100 auf 50 Beteiligte herabgesetzt, was zu einem niederschwelligeren Zugang und einem flüssigeren Verfahrensablauf führen wird“, sagt Gerstl. Grüner hält außerdem fest: „Behörden können weiters künftig Eingabefristen setzen und Teilbereiche eines Verfahrens abschließen. Damit sind nachträgliche Vorbringen nicht mehr möglich – ebenso wie eine Verfahrensverschleppung auf den sprichwörtlichen ‚Sankt-Nimmerleins-Tag‘.“

Wolfgang Gerstl und Jakob Grüner abschließend: „Wir haben heute dafür gesorgt, das Allgemeine Verwaltungsverfahrensgesetz effizienter und einfacher zu machen. Das kommt allen Betroffenen und damit auch den Unternehmen zugute, – ebenso wie dem Rechtsstaat insgesamt.“ (Schluss)

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