• 19.11.2025, 11:50:32
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FPÖ – Schilchegger zu AVG-Novelle: „28 Großverfahren betroffen, aber tausende Asylfälle überlasten die Höchstgerichte“

Wien (OTS) - 

„Der ‚größte Beschluss der heutigen Nationalratssitzung‘ ist lediglich eine aus nur zwei Seiten bestehende Vorlage dieser schwarz-rot-pinken Regierung zur Änderung des Allgemeinen Verwaltungsverfahrensgesetzes (AVG). Dieser Beschluss zielt auf gerade einmal 28 Verwaltungsverfahren pro Jahr ab, die teilweise nicht einmal gerichtsanhängig werden. Obendrein ignorieren die Regierungsfraktionen dabei das wirkliche Problem, nämlich die massenhafte Asylzuwanderung, die das Hundertfache an Verfahrensbelastungen verursacht“, kritisierte heute FPÖ-Verfassungssprecher NAbg. Michael Schilchegger in seinem Debattenbeitrag.

In seiner Rede merkte der FPÖ-Verfassungssprecher drei wesentliche Kritikpunkte an dieser Vorlage an. „Erstens wird in § 44e Abs. 3 die Frist zur Erstellung der Verhandlungsschrift von einer auf zwei Wochen verlängert und die Auflagefrist von drei auf vier Wochen. Das mag sachlich gerechtfertigt sein, aber mit einer echten Verfahrensbeschleunigung hat das nichts zu tun. In § 44a der Vorlage ist das Ziel der Regierung die Schaffung einer einheitlichen elektronischen Plattform für Kundmachungen, nämlich die Nutzung des bestehenden Rechtsinformationssystems des Bundes. Haben Sie schon einmal von der elektronischen Verlautbarungs- und Informationsplattform des Bundes gehört? Das ist keine Erfindung von mir – sie existiert bereits gemäß §§ 5 und 6 des Bundesgesetzes über die ‚Wiener Zeitung‘. Ein Gesetz, das Sie erst vor zwei Jahren beschlossen haben“, so Schilchegger in Richtung der Regierungsfraktionen.

„Das Regierungskonzept besteht nun darin, zwei einheitliche Verlautbarungsplattformen des Bundes betreiben zu wollen – einerseits das RIS, andererseits das EVI. Dennoch ist es mir lieber, es werden zwei Plattformen bespielt, als dass ÖVP, SPÖ und NEOS auf die Idee kommen, eine völlig neue Plattform zu programmieren, die dann als Millionengrab endet, wie das Beispiel ‚Kaufhaus Österreich‘ eindrucksvoll gezeigt hat“, erklärte Schilchegger und weiter: „Die Einsparungen sollen laut Regierung bei ungefähr 170.000 Euro pro Jahr liegen. Diese Zahlen stammen nicht von uns Freiheitlichen, sondern aus der eigenen wirkungsorientierten Folgenabschätzung von ÖVP, SPÖ und NEOS.“

„Allein die mit dem ‚Resilienz kritischer Einrichtungen-Gesetz‘ (RKEG) aufgebaute neue Bürokratie im Innenministerium, die zusätzlich die Unternehmer belastet, kostet den Steuerzahler sieben Millionen Euro pro Jahr – also das 40-Fache der Einsparungen aus dieser AVG-Novelle. Und genau das ist das Regierungsprinzip: Still und heimlich Bürokratie aufbauen, Aufgaben und Ausgaben für das System schaffen, aber nur minimale Einsparungen erzielen. Das ist keine Regierung, sondern lediglich die Simulation einer Regierung“, stellte Schilchegger klar.

„Warum betragen die Einsparungen aus dieser AVG-Novelle nur rund 170.000 Euro pro Jahr? Weil im Schnitt überhaupt nur 28 AVG-Großverfahren pro Jahr anfallen, die nicht ohnehin spezielleren Regelungen unterliegen, wie etwa dem UVP-G. Zum Vergleich und diese Zahlen stammen aus dem aktuellen Jahresbericht des Verwaltungsgerichtshofes: 267 Verfahren pro Jahr betreffen die Straßenverkehrsordnung, 357 Verfahren sozial- und arbeitsrechtliche Themen, 395 Verfahren fremdenrechtliche Themen. Und das sind Zahlen ohne die asylrechtlichen Fälle, denn diese sind gesondert mit 3.393 Verfahren allein vor dem Verwaltungsgerichtshof ausgewiesen. Dabei ist aber die zusätzliche Belastung am Bundesverwaltungsgericht und am Verfassungsgerichtshof noch gar nicht mitgerechnet“, erklärte Schilchegger.

„Beschließen Sie heute gerne diese Mini-Novelle zum AVG, aber hören Sie auf, unsere freiheitlichen Gesetzesanträge zu blockieren. Wie etwa im Verfassungsausschuss unsere Asylverfahrens-Beschleunigungsnovelle, damit unsere Höchstgerichte endlich von diesen asylrechtlichen Fällen entlastet werden, und im Innenausschuss unsere Asylstopp-Novelle, damit neue Asylanträge in Österreich nicht mehr angenommen werden, da Österreich als Binnenstaat dafür gar nicht zuständig sein kann. Beides wäre eine echte Veränderung des Systems und eine wirkliche Beschleunigung anhängiger Verwaltungsverfahren. Das wäre nur eine von vielen dringend notwendigen Befreiungsschlägen für unser Land“, so Schilchegger.

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