- 19.11.2025, 11:34:03
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VSV/Holzinger: Regierung kündigt irreführend „Billig-Strom-Gesetz“ an
Das Gegenteil ist der Fall: Prozedere bei Preisänderungen bevorzugt Energielieferanten
Gerade die Strom- und Gaskosten treiben die Inflation an. Die Regierung will dagegen vorgehen. Mehr als ein irreführender Marketing-Begriff ist nicht herausgekommen. Im „Billig-Strom-Gesetz“ fehlt vieles, was diesen Namen rechtfertigen würde. Die Stromanbieter konnten ihre Forderungen durchsetzen. Die Verbraucher bleiben auf der Strecke.
- Der „Sozialtarif“ ist nicht neu, sondern das war der Kern der Grundversorgung.
Nur GISA-Befreite sollten Grundversorgung bekommen. Der VSV konnte das Recht auf Grundversorgung für Verbraucher und Kleinunternehmer gerichtlich durchsetzen. Daher wird die Grundversorgung nunmehr wirtschaftlich völlig entwertet.
- Das Recht auf Preisänderungen wird nun als gesetzlich eingeräumtes Recht angesehen; der Energielieferant kann – auch ohne konkrete Vereinbarungen – die Preise ändern. Die Zweiseitigkeit der Preisänderungen wird auch aufgelöst, da der Lieferant mit nötigen Preissenkungen 6 Monate zuwarten darf. Also „rasch rauf und langsam runter mit dem Preis.“
Wenn eine Preiserhöhung unangemessen hoch ausfällt, dann wird nicht die gesamte Erhöhung unwirksam, sondern eine angemessene Erhöhung darf stattfinden. Das bricht mit der Linie der EU, dass gesetzwidrige Klauseln nichtig sind und nicht zielgerichtet reduziert werden dürfen; das um die General- und Spezialprävention zu stärken.
„Mir ist schleierhaft, wie die Regierung darauf kommt, dass durch dieses Gesetz die Preise für Strom sinken würden, sagt Daniela Holzinger, Obfrau des Verbraucherschutzvereines (VSV). „Hier wird ganz bewusst irreführende Werbung praktiziert. Doch nur mit flotten Worten wird man die Inflation nicht einfangen können.“
Der VSV ist beim Bekämpfen der Inflation – im Gegensatz zur Regierung - sehr praktisch am Werk:
- Sammelklagen gegen Energiewirtschaft,
- Klagen auf Rückzahlungen von Gebühren bei Verbraucherkrediten,
- Sammelaktion auf Rückzahlung zu Unrecht erhöhter Mieten,
- Verbandsklagen gegen irreführende Werbung
Rückfragen & Kontakt
Obfrau VSV
NR-Abg. a.D. Daniela Holzinger, BA
Telefon: 06502110878
E-Mail: d.holzinger@verbraucherschutzverein.eu
Website: https://www.verbraucherschutzverein.eu
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