• 19.11.2025, 11:33:32
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Pröll: „Erstes Projekt der Reformpartnerschaft erfolgreich umgesetzt: Verfahrensturbo im Nationalrat beschlossen“

Projekt der Reformpartnerschaftsgruppe Verwaltungs- und Verfassungsbereinigung passierte einstimmig den Nationalrat – schnellere, vereinfachte Verfahren für Infrastrukturprojekte

Wien (OTS) - 

Für die Novelle zum AVG-Großverfahren, die eine deutliche Beschleunigung und Vereinfachung von großen Genehmigungsverfahren vorsieht, stimmte heute der Nationalrat mit breiter Mehrheit.

Mit diesem Verfahrensturbo ermöglichen wir massive Erleichterungen in Bezug auf schnellere und vereinfachte Verfahren. Jahre- und jahrzehntelange Genehmigungsverfahren gehören damit der Vergangenheit an. Der einstimmige Beschluss im Parlament zeigt, dass wir in der Reformpartnerschaft die richtigen Maßnahmen treffen“, betonte Verfassungsstaatssekretär Alexander Pröll im Anschluss an den Ausschuss.

Wesentliche Ziele und Inhalte zum „Verfahrensturbo“ in AVG-Großverfahren sind:

Digitale Edikts-Veröffentlichungen

Die geplanten Neuerungen bringen umfassende Erleichterungen für Großverfahren, insbesondere durch die Digitalisierung der Edikts-Veröffentlichungen: Mit der Einführung einer elektronischen Kundmachungsplattform im RIS werden alle wesentlichen Verfahrensschritte transparent und zentral dokumentiert. Gleichzeitig fällt die bisherige „Ediktalsperre“, sodass Großverfahren künftig auch während der Weihnachts- und Sommerurlaubszeiten fortgeführt werden können. Öffentliche Kundmachungen ersetzen zahlreiche Einzelzustellungen und führen damit zu erheblichen Zeit- und Kostenersparnissen.

Niedrigere Einstiegsschwelle für Großverfahren

Auch die Einstiegsschwelle für die Anwendung der vereinfachten Regeln wird gesenkt: Statt wie bisher erst ab 100 werden diese künftig bereits ab 50 voraussichtlich Beteiligten wirksam, wodurch deutlich mehr Verfahren von den neuen Bestimmungen profitieren.

Bessere Struktur und Effizienz im Verfahren

Darüber hinaus verbessert ein Bündel an Maßnahmen Struktur und Effizienz im Verfahren. So können Behörden Fristen für weiteres Parteienvorbringen setzen, wobei verspätete Eingaben unberücksichtigt bleiben, um Verfahrensverschleppungen zu vermeiden.

Der Schluss des Ermittlungsverfahrens kann zudem für einzelne Teilbereiche erklärt werden, und nichtamtliche Sachverständige lassen sich in allen Verwaltungsverfahren leichter einbeziehen. Abgerundet wird das Reformpaket durch die Verkürzung der Auflagefrist von acht auf sechs Wochen. Insgesamt führen diese Schritte zu mehr Übersichtlichkeit, klareren Abläufen und einem insgesamt schnelleren Verfahrensmanagement.

Reformpartnerschaft Österreich

Die Reformpartnerschaft Österreich, im Juni 2025 von Bund, Ländern, Städten und Gemeinden gestartet, hat das Ziel, den Staat schlanker, effizienter und zukunftsfit zu machen. Vier zentrale Themenblöcke wurden definiert: Verfassungs- und Verwaltungsbereinigung, Energie, Bildung und Gesundheit. Für den Bereich Verfassungs- und Verwaltungsbereinigung ist Staatssekretär Alexander Pröll federführend verantwortlich. Erklärtes Ziel ist es, Doppelgleisigkeiten abzubauen, rechtliche Rahmen zu straffen und die Digitalisierung der Verwaltung voranzutreiben.

Am Ende zählen Ergebnisse: Diese Reform ist ein klares Signal, dass wir Verfahren beschleunigen, die zu lange dauern und Strukturen vereinfachen, die zu komplex sind. Das ist ein Meilenstein für den Wirtschaftsstandort ebenso wie für die Verwaltung selbst“, so Pröll.

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Vincenz Kriegs-Au
Telefon: +43 1/53115-0
E-Mail: vincenz.kriegs-au@bka.gv.at
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