- 19.11.2025, 11:15:34
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Tag der Kinderrechte: Monitoringausschuss kritisiert strukturelle Barrieren für Kinder und Jugendliche mit Behinderungen
19.11.: Monitoringausschuss zeigt in Pressekonferenz Barrieren in Gesundheitsbereich, Gewaltschutz, Selbstbestimmung, Freizeit und Partizipation auf.
Zum Internationalen Tag der Kinderrechte macht der Unabhängige Monitoringausschuss auf strukturelle Barrieren aufmerksam, mit denen Kinder und Jugendliche mit Behinderungen in Österreich beim Aufwachsen konfrontiert sind.
Als Basis dienen die Erfahrungen, die Menschen mit Behinderungen bei der diesjährigen Öffentlichen Sitzung 2025 des Unabhängigen Monitoringausschuss zum Thema „Aufwachsen mit Behinderungen“ geteilt haben. Die ersten Ergebnisse zeigen: Viele zentrale Rechte der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) bleiben noch immer unbeachtet.
Art. 7 der UN-BRK betont ausdrücklich die Rechte von Kindern mit Behinderungen. Staaten sind verpflichtet, ihnen Teilhabe und ein sicheres Aufwachsen in einer inklusiven Gesellschaft zu ermöglichen sowie sie vor Diskriminierung zu schützen.
Auf Basis der Erfahrungsberichte stellt der Unabhängige Monitoringausschuss vier Barrieren in den Fokus:
Stigmatisierung und Mobbing:
Kinder und Jugendliche erfahren Ausgrenzung, Vorurteile und Gewalt, insbesondere in Schule und Freizeit. Lehr- und Betreuungspersonen greifen oft nicht ein, Sensibilität für Behinderung und spezifische Gewaltformen fehlt häufig.
Zugang zu Information und Gesundheit:
Ärzt*innen nehmen Beschwerden und Fragen oft nicht ernst, Erklärungen in Leichter Sprache fehlen. Besonders Mädchen und junge Frauen erfahren Diskriminierung. Das erschwert den Zugang zu Unterstützungsmaßnahmen. Auch Informationen zu Ausbildung, Arbeit und Behörden sind häufig unübersichtlich oder nicht barrierefrei zugänglich.
Freizeit und Assistenz:
Freizeitangebote sind oft nicht barrierefrei. Persönliche Assistenz fehlt, sodass Kinder stark von Eltern oder Geschwistern abhängig sind. Das erschwert Teilhabe und soziale Kontakte.
Partizipation und Selbstbestimmung:
Kinder und Jugendliche werden in wichtigen Entscheidungen zu Wohnen, Bildung oder Politik oft nicht einbezogen, ihre Interessen bleiben ungehört. Fehlende Unterstützungsstrukturen verhindern, dass sie selbstbestimmt handeln können.
Deshalb fordert der Monitoringausschuss zu folgenden Maßnahmen auf:
Schutz und Sensibilisierung: Kinder und Jugendliche mit Behinderungen müssen vor Gewalt und Mobbing geschützt werden. Fachpersonal soll geschult werden.
Barrierefreie Information und Gesundheit: Informationen zu Unterstützungsangeboten, Behörden, Ausbildung und Gesundheit sind verständlich, altersgerecht und barrierefrei bereitzustellen; Ärzt*innen und Fachpersonal müssen geschult werden, insbesondere zur Vermeidung geschlechtsspezifischer Diskriminierung.
Freizeit und Assistenz: Freizeit- und Kulturangebote müssen barrierefrei und inklusiv sein. Unterstützungsangebote, insbesondere die persönliche Assistenz, muss bundesweit bedarfsgerecht verfügbar sein.
Partizipation und Selbstbestimmung: Die Stimmen von Kindern und Jugendlichen mit Behinderungen sind mehr einzubeziehen und ihre Beteiligung durch entsprechende finanzielle und strukturelle Ressourcen unterstützt werden.
Daniela Rammel, Vorsitzteam: „Kinder mit Behinderungen sind Trägerinnen und Träger von Rechten. Ihre Rechte dürfen nicht vom Wohlwollen, Wohnort, oder von familiären Ressourcen abhängen.
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Rückfragen & Kontakt
Verein zur Unterstützung des Unabhängigen Monitoringausschuss
Eva Rottensteiner
Telefon: +43 670 657 83 67
E-Mail: eva.rottensteiner@monitoringausschuss.at
Website: https://www.monitoringausschuss.at
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