- 18.11.2025, 12:31:34
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- OTS0106
„Shrinkflation“-Gesetz geht am Kernproblem vorbei – Handel fordert europäische Lösung auf Herstellerebene
Lebensmittelhandelsobmann Christian Prauchner übt scharfe Kritik am Gesetzesentwurf – denn dieser adressiert den Falschen
Das Gremium des Lebensmittelhandels in der WKÖ lehnt den aktuellen Gesetzesentwurf zur Kennzeichnung von „Shrinkflation“ klar ab. Die geplante Regelung sieht vor, dass Handelsbetriebe Produkte mit verringerter Füllmenge 60 Tage lang gesondert kennzeichnen müssen. Für den Handel bedeutet das erneut zusätzlichen Aufwand – und das, obwohl er nicht Verursacher der „Shrinkflation“ ist.
Obmann Christian Prauchner betont, dass die Maßnahme an der falschen Stelle ansetzt. „Wer Shrinkflation wirklich bekämpfen möchte, muss die Hersteller in die Verantwortung nehmen. Dort werden Füllmengen reduziert, nicht im Handel. Deshalb kann eine Kennzeichnungspflicht nur auf europäischer Ebene funktionieren und direkt bei den Produzenten ansetzen.“ Nationale Sonderwege würden lediglich zu höheren Kosten und weiterer Bürokratie führen, ohne dass die Konsumentinnen und Konsumenten einen echten Mehrwert erhalten.
Besondere Verwunderung herrscht im Gremium auch über Aussagen von Vizekanzler Babler, der verkündet hatte, künftig solle es „saftige Strafen“ für die Veränderung von Verpackungsgrößen geben. Tatsächlich sieht der Gesetzesentwurf jedoch keinerlei Strafen für jene vor, die die Packungsgrößen verändern, sondern ausschließlich für den Handel, in dessen Regalen die Waren stehen. „Es ist nicht nachvollziehbar, warum ausgerechnet der Handel die Zeche für Entscheidungen der Hersteller bezahlen soll“, erklärt Prauchner. Dies führe zu einem verzerrten Bild der Verantwortung in der Öffentlichkeit. Man gehe hier den Weg des geringsten Widerstands, und der Lebensmittelhandel müsse einmal mehr als Sündenbock herhalten, so Prauchner.
Massiver Mehraufwand, der sich in Preisen niederschlagen wird
Prauchner weist zudem darauf hin, dass nicht von einer inflationsdämpfenden Wirkung auszugehen ist. Die neuen Vorgaben erfordern erhebliche organisatorische Schritte in den Filialen, was den betrieblichen Aufwand deutlich erhöht. „Wer den Alltag in den Geschäften kennt, weiß, dass jede neue Melde- oder Kennzeichnungspflicht umgesetzt und kontrolliert werden muss. Dieser Mehraufwand schlägt sich letztlich auch in den Regalpreisen nieder.“
„Der Lebensmittelhandel kann nur dann zur wirtschaftlichen Erholung beitragen, wenn er nicht durch immer neue Auflagen gebremst wird. Bürokratieabbau ist dafür der wirkungsvollste Hebel – wir brauchen weniger Vorschriften, nicht mehr“, schließt Prauchner. (PWK472/DFS)
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