• 17.11.2025, 18:47:33
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Vogelgrippe: Erster HPAI-Fall in Kleinhaltung im Burgenland bestätigt

Bund und Land setzen Seuchenbekämpfungsmaßnahmen – Schutz- und Überwachungszonen eingerichtet

Wien (OTS) - 

In einer Kleinhaltung im Bezirk Neusiedl am See (Burgenland) wurde am 17. November 2025 erstmals im laufenden Jahr bei gehaltenen Vögeln der Geflügelpest-Erreger HPAI H5N1 nachgewiesen. Der betroffene Tierbestand umfasste rund 170 Tiere, darunter Hühner, Enten, Gänse und Puten. Nach dem Fund mehrerer verendeter Tiere wurde das zuständige Veterinäramt informiert. Die Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit (AGES) bestätigte den Verdacht. Der Betrieb wurde umgehend gesperrt. Die noch nicht verstorbenen Tiere der Kleinhaltung wurden bereits tierschutzgerecht gekeult. Per Kundmachung des BMASGPK wird eine Schutzzone mit einem Radius von 3 Kilometern sowie eine Überwachungszone von 10 Kilometern rund um den betroffenen Betrieb eingerichtet.

Es handelt sich um den ersten bestätigten HPAI-Nachweis in einer österreichischen Kleinhaltung in der aktuellen HPAI-Saison 2025.

Aktuelle Seuchenlage in Österreich

Seit Ende September 2025 wurden ausschließlich HPAI-positive Wildvögel in mehreren Bundesländern bestätigt – darunter in Kärnten (Bezirk Feldkirchen), Niederösterreich (Gmünd, Horn, Amstetten) und zuletzt in Oberösterreich (Bezirk Linz-Land). Die Nachweise betreffen vorwiegend Schwäne. Der Fall im Burgenland markiert nun den ersten Nachweis bei gehaltenen Tieren im heurigen Seuchenzug.

Zur laufenden Überwachung werden Betriebe mit Geflügelhaltung risikobasiert kontrolliert und beprobt.

Maßnahmen zur Eindämmung der Geflügelpest

Zum Schutz vor einer weiteren Ausbreitung der Geflügelpest wurden umgehend umfassende Bekämpfungsmaßnahmen eingeleitet. Der betroffene Tierbestand wird gekeult. Rund um den betroffenen Betrieb wurden Schutz- und Überwachsungszonen eingerichtet und eine risikobasierte Kontrolle von Geflügelhaltungen gestartet. Zusätzlich gelten strengere Biosicherheits- und Haltungsauflagen.

Schutzzone (3-Kilometer-Radius)

In einem Umkreis von drei Kilometern um den betroffenen Betrieb werden alle geflügelhaltenden Betriebe klinisch untersucht und gegebenenfalls beprobt. Es gelten:

  • Stallpflicht für Tiere gelisteter Arten

  • Meldepflicht bei Auffälligkeiten in Gesundheit, Legeleistung, Futter- oder Wasseraufnahme

  • Pflicht zur Desinfektion von Fahrzeugen beim Verlassen des Betriebs

  • Dokumentation betriebsfremder Personen mit Zugang zu Tierbereichen

  • Reduktion der Kontaktpersonen auf das notwendige Maß

  • Verbringungsverbot für Tiere, Bruteier, Fleisch, Nebenprodukte und Eier zum menschlichen Verzehr

Veranstaltungen wie Tiermärkte oder Ausstellungen sind untersagt. Ausnahmen sind nur mit behördlicher Einzelgenehmigung möglich. Für Produkte, die mindestens 21 Tage vor dem Ausbruch hergestellt wurden oder risikomindernd behandelt wurden, gelten gesonderte Regelungen.

Überwachungszone (10-Kilometer-Radius)

Im angrenzenden Bereich bis zehn Kilometer werden Betriebe stichprobenartig kontrolliert. Auch hier gilt erhöhte Wachsamkeit, um eine etwaige Ausbreitung frühzeitig zu erkennen. Die Maßnahmen richten sich nach einer risikobasierten Einstufung der Betriebe.

Zusätzliche Schutzmaßnahmen in Gebieten mit erhöhtem Risiko

Unabhängig vom konkreten Ausbruch gelten in definierten Gebieten mit erhöhtem Risiko österreichweit verschärfte Biosicherheitsmaßnahmen:

  • Strikte Trennung von Enten und Gänsen von anderen Geflügelarten

  • Schutz vor Kontakt mit Wildvögeln, z. B. durch Netze oder Überdachungen

  • Fütterung und Tränkung nur im Stall oder unter einem Unterstand

  • Keine Verwendung von Oberflächenwasser, das für Wildvögel zugänglich ist

  • Gründliche Reinigung und Desinfektion von Geräten, Ladeplätzen und Transportmitteln

In Gebieten mit stark erhöhtem Risiko ist eine dauerhafte Stallhaltung verpflichtend. Kleinhaltungen mit weniger als 50 Tieren können davon ausgenommen werden, sofern alle Schutzmaßnahmen eingehalten werden.

Lage in Europa

Seit September 2025 ist europaweit ein deutlicher Anstieg an HPAI-Ausbrüchen – nahezu ausschließlich des Subtyps H5N1 – zu verzeichnen. In den letzten vier Wochen wurden 74 Ausbrüche bei Geflügel, 17 bei in Gefangenschaft gehaltenen Vögeln und 238 bei Wildvögeln gemeldet. Besonders betroffen sind Regionen entlang der Zugrouten, auch nahe der österreichischen Grenze.

Die Häufung steht im Zusammenhang mit dem aktuellen Höhepunkt des herbstlichen Vogelzugs. Es wird beobachtet, dass Wildvögel das Virus häufig symptomlos ausscheiden können. Erst wenn zusätzliche Stressfaktoren wie Kälte hinzukommen oder das Virus in lokale Vogelpopulationen gelangt, treten schwere Krankheitsverläufe auf.

Weiterführende Links:

Rückfragen & Kontakt

Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und
Konsumentenschutz (BMASGPK)
Jakob Kramar-Schmid
Telefon: +4366488777549
E-Mail: Jakob.Kramar-Schmid@sozialministerium.gv.at
Website: https://sozialministerium.gv.at/

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