• 17.11.2025, 10:00:04
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Irreführende „Immunprodukte“ täuschen Konsument:innen: foodwatch gewinnt Klage gegen Safthersteller Voelkel

Wien (OTS) - 

Ein wichtiges Urteil im Kampf gegen Täuschung im Lebensmittelregal: foodwatch hat in Deutschland vor Gericht gegen den Safthersteller Voelkel Recht bekommen. Das Unternehmen hatte seinen „Immunkraft“-Saft mit unzulässigen Gesundheitsversprechen beworben und dabei den Eindruck erweckt, das Getränk könne das Immunsystem stärken – ein klarer Verstoß gegen die EU-Health-Claims-Verordnung.

„Dieses Urteil ist ein Sieg für alle Konsument:innen – und ein unmissverständliches Signal an die Lebensmittelindustrie: Es ist nicht nur moralisch verwerflich, sondern auch rechtlich unzulässig mit dem aufrichtigen Wunsch der Menschen nach Gesundheit und unbelegten Versprechen Kasse zu machen. Wer mit der Gesundheit der Verbraucher:innen spielt, überschreitet eine Grenze”, so Indra Kley-Schöneich, Leiterin von foodwatch in Österreich.

Eine foodwatch-Recherche zeigt, dass aktuell rund 50 Lebensmittel im österreichischen Handel mit ähnlichen Gesundheitsversprechen werben – von Immun-Tees bis zu Vitamin-Shots. Besonders dreist zeigt sich hier auch der „Immunbooster“-Sirup von Mautner Markhof. Das Produkt suggeriert mit seinem Namen und Verpackungsdesign eine gesundheitsfördernde Wirkung – tatsächlich besteht der Sirup zu zwei Dritteln aus Zucker und wurde von foodwatch neben vier weiteren Kandidaten für den Werbeschmäh des Jahres 2025 nominiert. Unter www.werbeschmaeh-des-jahres.at können Konsument:innen aktuell für ihren Anwärter auf den Negativpreis abstimmen.

Urteil mit Signalwirkung – EU-Regeln müssen konsequent umgesetzt werden

Laut EU-Verordnung dürfen gesundheitsbezogene Angaben nur verwendet werden, wenn deren Wirkung wissenschaftlich nachgewiesen und von der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) genehmigt ist. Begriffe wie „Immunbooster“, „Immunfit“ oder „Immunkraft“ sind daher unzulässig, wenn sie dem gesamten Produkt eine pauschale Gesundheitswirkung zuschreiben. Das Landgericht Lüneburg bestätigte nun, dass Voelkel genau das getan hatte – und folgte damit der Argumentation von foodwatch.

In der Vergangenheit wurde bereits mehrfach zugunsten von Konsument:innen entschieden: So mussten auch Eckes-Granini („Hohes C Immun Water“) und dm („Immun Smoothie für Kinder“) ihre Werbeaussagen zurückziehen.

„Diese Urteile zeigen: Die Rechtslage ist klar – die Praxis der Unternehmen aber bleibt trügerisch“, so Kley-Schöneich. „Es braucht endlich eine konsequente Marktaufsicht auch in Österreich. Behörden müssen solche Verstöße systematisch prüfen und sanktionieren.“

foodwatch fordert:

  • Stopp irreführender Gesundheitsversprechen: Begriffe wie „Immunbooster“ müssen verboten werden.

  • Strengere Marktaufsicht: Behörden sollen Werbung aktiv kontrollieren und Verstöße ahnden.

  • Klare Nährwertkennzeichnung: Der Nutri-Score muss endlich auch in Österreich eingeführt werden, damit Konsument:innen Zuckerfallen sofort erkennen.

„Diese Tricks der Lebensmittelindustrie sind ein Angriff auf unsere Gesundheit und unser Recht auf ehrliche Information. Nach dem Voelkel-Urteil steht fest: Hersteller, die weiter mit Immunversprechen werben, handeln rechtswidrig”, so Kley-Schöneich abschließend.

Weiterführende Informationen:

Werbeschmäh des Jahres Abstimmung

Voelkel-Urteil

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foodwatch Österreich
Evelyn Horak
Telefon: +43 676 3316372
E-Mail: presse@foodwatch.at
Website: www.foodwatch.at

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