- 14.11.2025, 11:04:03
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Parlament: TOP im Nationalrat am 19. November 2025
Beschleunigung von Großverfahren, Kulturbericht, Medienförderungen, Maßnahmen gegen Teuerung, VKI, Gewaltschutz, Petitionen
Auf Basis einer von der Regierung vorgeschlagenen Novelle zum Allgemeinen Verwaltungsverfahrensgesetz wird der Nationalrat zum Auftakt der kommenden Plenarwoche über gesetzliche Maßnahmen zur Beschleunigung von Großverfahren beraten. Außerdem stehen zahlreiche Entschließungsanträge und Regierungsberichte auf der Tagesordnung. So sind dem Konsumentenschutzausschuss etwa ein Vorgehen der Regierung gegen die "Shrinkflation" - also schrumpfende Verpackungsinhalte bei gleichbleibendem oder höherem Preis - und gegen den sogenannten Österreich-Aufschlag bei vielen Produkten, mehr Transparenz bei Führerscheinkosten sowie die Nutzung von E-Auto-Batterien als temporäre Stromspeicher ein Anliegen. Der Verfassungsausschuss will eine Evaluierung der Medienförderungen anstoßen. Dem Gleichbehandlungsausschuss geht es um Chancengleichheit von Mädchen in den Bereichen Mathematik, Technik, Informatik und Naturwissenschaften.
Auch über den Kunst- und Kulturbericht 2024, einen Evaluierungsbericht zu den von Österreich gesetzten Gewaltschutzmaßnahmen, die Finanzierung des Vereins für Konsumenteninformation (VKI), verschiedene Bürgeranliegen und eine von der FPÖ beantragte Änderung des Staatsgrundgesetzes "zum Schutz der biologischen Geschlechter" werden die Abgeordneten diskutieren.
Aktuelle Stunde
Die Sitzung beginnt um 9 Uhr mit einer Aktuellen Stunde. Das Thema dafür wählt die FPÖ.
Beschleunigung von Großverfahren
Für die von der Regierung vorgeschlagene Novelle zum Allgemeinen Verwaltungsverfahrensgesetz (AVG) ist im Nationalrat eine breite Mehrheit zu erwarten. Die Novelle zielt darauf ab, Großverfahren zu beschleunigen und kostengünstiger zu machen. So wird die zuständige Behörde künftig bereits ab 50 Beteiligten die verfahrensrechtlichen Bestimmungen für Großverfahren anwenden können. Bisher war das erst ab 100 Beteiligten möglich. Zudem werden verschiedene Maßnahmen zur Verfahrensbeschleunigung gesetzt. Dazu gehört etwa die Möglichkeit der Behörde, gleichzeitig mit der Anberaumung einer mündlichen Verhandlung eine Frist für weitere Vorbringen zu setzen. Zudem wird die Behörde für Teilbereiche einer Sache den Schluss des Ermittlungsverfahrens erklären können. Es sei sinnvoll, einzelne Verfahrensteile abzuschließen, ohne auf die Beendigung des gesamten Verfahrens warten zu müssen, hielten die NEOS dazu im Ausschuss fest. Auch die Kundmachung von Edikten wird neu geregelt und die sogenannte "Ediktalsperre", die derzeit Verlautbarungen während typischer Urlaubszeiten untersagt, aufgehoben.
Kurzfristig wurde außerdem eine Bestimmung in den Gesetzentwurf eingebaut, die die Heranziehung nichtamtlicher Sachverständiger bei Verwaltungsverfahren und Verfahren vor Verwaltungsgerichten erleichtert. Auch das soll zu einer Verfahrensbeschleunigung führen.
Im Verfassungsausschuss stimmten nur die Grünen gegen die Gesetzesnovelle. Sie befürchten, dass es zu einer Einschränkung der Parteienrechte kommen könnte, und wollen sich das Ganze noch einmal genauer anschauen.
Evaluierung der Medienförderung
Das Thema Medienförderung beschäftigt die Politik schon seit geraumer Zeit. Heimische Medienhäuser stehen unter zunehmendem wirtschaftlichem Druck, weil immer mehr Werbegelder zu internationalen Plattformen abfließen. Zuletzt sind auch die Regierungsinserate stark zurückgegangen. Der für Medien zuständige Vizekanzler Andreas Babler hat daher bereits vor längerem neue Förderschienen angekündigt. Zunächst sollen nun aber die bestehenden Medienförderungen evaluiert werden. ÖVP, SPÖ und NEOS haben dazu im Verfassungsausschuss eine entsprechende Entschließung gefasst. Aufbauend auf dieser Analyse soll dann eine einheitliche Förderstrategie "finalisiert" werden, wobei der Fokus laut Koalitionsparteien auf Qualitätsjournalismus, Treffsicherheit, Zukunftsfähigkeit und Medienvielfalt liegen soll. Ihr Ziel ist es, den österreichischen Medienstandort "resilient" zu machen.
Die Opposition ist allerdings skeptisch. So sprach sich die FPÖ im Ausschuss gegen "ein staatlichen Rettungspaket für krachende Medienunternehmen" aus, während die Grünen angesichts der "dramatischen Situation" auf rascheres Handeln drängten. Die von der Koalition geforderte "wissenschaftliche Analyse" wurde von Babler laut Medienberichten mittlerweile bereits in Auftrag gegeben.
Kunst- und Kulturbericht 2024
Auf Wunsch des Kulturausschusses wird sich das Plenum auch mit dem Kunst- und Kulturbericht 2024 befassen. Nach mehreren Jahren kontinuierlicher Budgeterhöhungen hat das Kunst- und Kulturbudget im vergangenen Jahr einen historischen Höchststand erreicht. Insgesamt standen 632,49 Mio. Ꞓ zur Verfügung, was einem Plus von 10,9 % gegenüber 2023 (569,87 Mio. Ꞓ) entspricht. Davon entfielen rund 223,42 Mio. Ꞓ auf den Theater- und Opernbereich, 147,82 Mio. Ꞓ auf den Bereich Museen, Archive und Wissenschaft und 73,47 Mio. Ꞓ auf den Bereich Film, Kino, Medienkunst, wobei letzterer besonders von der Budgetsteigerung profitierte. Für internationalen Kulturaustausch standen 19 Mio. Ꞓ (ebenfalls ein deutliches Plus), für den Bereich baukulturelles Erbe und Denkmalschutz 44,95 Mio. Ꞓ, für Literaturförderungen 13,83 Mio. Ꞓ und für die Kategorie Musik 16,19 Mio. Ꞓ zur Verfügung. Das Bibliothekswesen wurde mit 34,88 Mio. Ꞓ, Festspiele und Großveranstaltungen mit 27,32 Mio. Ꞓ aus Bundesmitteln gefördert. Die bildende Kunst und die Fotografie erhielten 17,18 Mio. Ꞓ, Kulturinitiativen 10,21 Mio. Ꞓ. Für "Fair Play" im Kulturbetrieb waren laut Bericht 10 Mio. Ꞓ budgetiert.
Zielgerichtete Steuerung der Kulturpolitik
Bei den Ausschussberatungen über den Kulturbericht wies Vizekanzler Andreas Babler darauf hin, dass er als Kulturminister nicht mehr über denselben budgetären Spielraum wie sein Vorgänger verfüge. Trotz Budgetsanierung hält er es aber für notwendig, den österreichischen Kulturstandort in seiner Vielfalt abzusichern. Erreichen will Babler das über eine stärkere Fokussierung der Förderpolitik. Mit einem Entschließungsantrag wollen die Koalitionsparteien ihn dabei unterstützen. Nach Ansicht von ÖVP, SPÖ und NEOS könnte eine bessere Verknüpfung vorhandener Datenquellen über Kunst- und Kulturförderungen zu einem effektiveren Einsatz der Fördermittel beitragen. Dabei haben die Abgeordneten neben dem Kunst- und Kulturbericht etwa die Transparenzdatenbank, die Kulturstatistik der Statistik Austria und den österreichischen Kreativitätswirtschaftsbericht im Auge.
Verein für Konsumenteninformation
Auf Verlangen der FPÖ steht ein Bericht von Sozialministerin Korinna Schumann über die Finanzierung des Vereins für Konsumenteninformation (VKI) auf der Tagesordnung. Die Finanzierung des VKI erfolgt durch einen dreijährigen Fördervertrag, der noch bis Ende 2025 läuft, wobei das Sozialministerium dem Verein 2024 rund 5 Mio. Ꞓ - davon 1,24 Mio. Ꞓ für Werkverträge - zur Verfügung stellte. Laut Bericht hat der VKI im vergangenen Jahr über 80.000 Anfragen sowie mehr als 4.500 rechtliche Anfragen und Beschwerden bearbeitet, in mehr als 800 Fällen kam es zu einer Intervention bei Unternehmen. Außerdem werden vom VKI im Auftrag des Konsumentenschutzministeriums regelmäßig Verfahren geführt, um Verbraucherrechte klagsweise durchzusetzen. Die Erfolgsquote liegt dabei im Schnitt bei etwa 90 %. Auch Vergleichstests und Marktuntersuchungen gehören zu den Aufgaben des VKI.
Im Konsumentenschutzausschuss betonte Sozialministerin Schumann, dass der VKI auf wirtschaftlich gesunden Beinen stehe, aber weiterhin Unterstützung der öffentlichen Hand brauche. Die FPÖ ortet hingegen eine chronische Unterfinanzierung und verwies auf vergangene Liquiditätsprobleme. Der Bericht selbst wurde einstimmig zur Kenntnis genommen.
Autobatterien als Stromspeicher
Auch mehrere Entschließungsanträge der Koalitionsparteien passierten den Konsumentenschutzausschuss einstimmig. So sind sich die Abgeordneten etwa darüber einig, dass Unternehmen und Privatpersonen Autobatterien von E-Autos als Stromspeicher nutzen können sollen, also in Batterien gespeicherte Energie wieder in das Stromnetz abgeben dürfen. Dies soll durch ein sogenanntes bidirektionales Laden möglich gemacht werden. Die entsprechende Technik sei bereits vorhanden und in mehrere Modelle integriert, wird im Entschließungsantrag festgehalten. Allerdings würden die gesetzlichen Vorgaben für einheitliche, miteinander kompatible Ladesysteme sowie ein Konzept für die Absicherung der Konsumentinnen und Konsumenten fehlen.
Maßnahmen gegen "Shrinkflation"
Ein gemeinsames Anliegen ist den Parlamentsfraktionen auch der Kampf gegen die sogenannte "Shrinkflation", also die Reduzierung von Füllmengen von Produkten bei gleichzeitig gleichbleibendem oder gar höheren Preis ohne hinreichende Kennzeichnung. Auf Initiative von ÖVP, SPÖ und NEOS wollen sie Wirtschaftsminister Wolfgang Hattmannsdorfer und Sozialministerin Korinna Schumann ersuchen, bis Ende 2025 eine gesetzliche Regelung auf den Weg zu bringen, um versteckte Preiserhöhungen künftig durch eine bessere Kennzeichnung - am Produkt oder am Regal - zu unterbinden. Zahlreiche andere EU-Länder hätten auf die Entwicklung bereits reagiert, heißt es im Antrag.
Zum gleichen Thema liegt dem Nationalrat auch ein Entschließungsantrag der FPÖ vor, der im Ausschuss aber keine Mehrheit fand.
Breite Front gegen "Österreich-Aufschlag"
Handlungsbedarf ist nach Meinung der Abgeordneten auch in Bezug auf den sogenannten "Österreich-Aufschlag" gegeben. Immer wieder würden Verbraucherschutzorganisationen und Medien auf erhebliche Preisunterschiede zwischen österreichischen und deutschen Verkaufspreisen bei identischen Produkten hinweisen, heben ÖVP, SPÖ und NEOS in einem Entschließungsantrag hervor. Das verzerre den Wettbewerb und widerspreche dem Grundgedanken des EU-Binnenmarktes. Beseitigt bzw. abgemildert werden könnte das Problem den Abgeordneten zufolge durch die Untersagung bzw. Einschränkung territorialer Lieferbeschränkungen innerhalb der EU sowie die Sicherstellung fairer und diskriminierungsfreier Lieferbedingungen für Unternehmen in allen EU-Staaten. Die Regierung soll sich in diesem Sinn auf EU-Ebene für diesbezügliche Maßnahmen einsetzen, fordern sie. Nach Einschätzung der SPÖ könnten durch eine Bekämpfung des "Österreich-Aufschlags" Lebensmittelpreise in Österreich um durchschnittlich 10 % sinken.
Klare Darstellung von Grundpreisen
Um Preisvergleiche zu erleichtern und Preiserhöhungen für Konsumentinnen und Konsumenten besser erkennbar zu machen, spricht sich der Konsumentenschutzausschuss auf Basis eines Koalitionsantrags darüber hinaus für eine deutlichere Kennzeichnung von Grundpreisen - also etwa den Kosten eines Produkts pro Liter, Kilogramm oder Stück - aus. Demnach soll Wirtschaftsminister Wolfgang Hattmannsdorfer die einschlägigen Bestimmungen im Preisauszeichnungsgesetz überarbeiten. Dabei geht es etwa um die Einführung einheitlicher Bezugsgrößen und klarere Vorgaben zur Darstellung von Grundpreisen. Gerade in Zeiten anhaltender Teuerung und hoher Inflation sei es von besonderer Bedeutung, Preise einfach, objektiv und transparent vergleichen zu können, wird der Vorstoß von ÖVP, SPÖ und NEOS begründet.
Mehr Preistransparenz bei Führerscheinkosten
Schließlich ist dem Konsumentenschutzausschuss die mangelnde Transparenz bei Führerscheinkosten ein Dorn im Auge. Er empfiehlt eine Novellierung des Kraftfahrgesetzes, um Fahrschulen zu einer deutlicheren Preisauszeichnung, insbesondere auch im digitalen Raum und bei Werbung, zu zwingen. Demnach sollen etwa auch im Internet vollständige Tarifinformationen bereitgestellt werden müssen und bei Werbemaßnahmen die Gesamtkosten für Führerscheinausbildung und Lernunterlagen in einheitlicher und verständlicher Weise ersichtlich sein. Auch diese Initiative geht auf einen Antrag von ÖVP, SPÖ und NEOS zurück.
Verhinderung von Gewalt gegen Frauen
Auf Wunsch der SPÖ wird das Plenum über einen Bericht des unabhängigen Expertengremiums GREVIO zu den österreichischen Gewaltschutzmaßnahmen diskutieren, der dem Nationalrat von Frauenministerin Eva-Maria Holzleitner vorgelegt und im Gleichbehandlungsausschuss einstimmig zur Kenntnis genommen wurde. GREVIO wird aus Expertinnen und Experten des Europarats gebildet und überwacht die Einhaltung der sogenannten "Istanbul-Konvention" durch die Vertragsstaaten. Mit diesem Abkommen hat sich auch Österreich völkerrechtlich dazu verpflichtet, Gewalt gegen Frauen und häusliche Gewalt zu bekämpfen, wobei bei der ersten thematischen Evaluierung durch GREVIO insbesondere die Frage im Fokus stand, inwieweit sich Gewaltopfer auf Schutz und Unterstützung durch den Staat und die Strafverfolgung der Täter verlassen können.
Die österreichische Politik habe mit zusätzlichen Präventionsmaßnahmen auf eine nach wie vor hohe Anzahl an Frauenmorden in Österreich reagiert, stellte das Gremium in dem 2023 erstellten Bericht fest. Neben Fortschritten sieht GREVIO aber auch Lücken im Gewaltschutz, etwa was fehlende Gewaltambulanzen, verpflichtende Schulungen von Richterinnen und Richter sowie die Ausarbeitung eines umfassenden Nationalen Aktionsplans (NAP) betrifft. Letzterer steht laut Holzleitner mittlerweile knapp vor der Fertigstellung, auch sonst nimmt Österreich ihr zufolge eine Vorreiterrolle bei der Umsetzung der Istanbul-Konvention ein.
Frauenförderungsfonds LEA
Einhellig spricht sich der Gleichbehandlungsausschuss auch für mehr parlamentarische Kontrolle über den Frauenförderungsfonds LEA (Let's Empower Austria) aus. Nachdem der Fonds in der Vergangenheit immer wieder als intransparent kritisiert worden war, soll er dem Nationalrat nun künftig jährlich einen Bericht über seine Tätigkeit und seine finanzielle Gebarung vorlegen müssen. Initiiert wurde die Entschließung von den Koalitionsparteien, ein ähnlicher Antrag der Grünen fand im Ausschuss hingegen keine Mehrheit. Dieser sah eine zeitnähere Berichtslegung - mit Stichtag 31. Jänner statt 30. September - vor.
LEA bietet unter anderem Workshops an Schulen, Online-Seminare und Materialien für Pädagoginnen und Pädagogen an, um Mädchen und Frauen zu stärken. Auch Studien und spezielle Initiativen - etwa für Role Models - gehören zum Portfolio des Fonds.
Aufbrechen von Rollenbildern bei der Berufswahl
Auch beim Aufbrechen veralteter Rollenbilder bei der Bildungs- und Berufswahl von Mädchen sieht der Gleichbehandlungsausschuss den Frauenförderungsfonds LEA gefordert. Auf Basis eines Entschließungsantrags der Koalitionsparteien ersuchen die Abgeordneten Frauenministerin Eva-Maria Holzleitner und Bildungsminister Christoph Wiederkehr, Geschlechterstereotypen insbesondere im sogenannten MINT-Bereich (Mathematik, Informatik, Naturwissenschaften, Technik) entgegenzuwirken. Konkret sollen in Zusammenarbeit mit LEA Konzepte zur Förderung der Chancengleichheit von Mädchen im technisch-gewerblichen Bildungswesen entwickelt werden.
Eine ähnliche Stoßrichtung hat ein Entschließungsantrag der FPÖ, der im Ausschuss allerdings keine Mehrheit fand. Darin werden konkrete Maßnahmen gefordert, um mehr Mädchen für eine HTL-Ausbildung zu interessieren. Man wolle das Thema "größer denken", begründete die ÖVP die Ablehnung der Initiative und verwies auf den Antrag der Koalitionsparteien.
FPÖ will biologische Geschlechter schützen
Zum "Schutz der biologischen Geschlechter" hat die FPÖ bereits im November 2024 zwei Gesetzesanträge eingebracht. Zum einen geht es ihr darum, im Staatsgrundgesetz festzuschreiben, dass es mit Mann und Frau "nur zwei Geschlechter gibt". Zum anderen will sie eine im September 2024 beschlossene Novellierung des Bundes-Gleichbehandlungsgesetzes wieder rückgängig machen. Statt der nunmehr geforderten "Gleichbehandlung aufgrund des Geschlechts" soll es wieder "Gleichbehandlung von Männern und Frauen" heißen.
Begründet werden die beiden Anträge von der FPÖ damit, dass man "woker Genderideologie" entgegentreten müsse. Zudem lässt das Bundes-Gleichbehandlungsgesetz ihrer Meinung nach in der geltenden Form zu viel Interpretationsspielraum zu. Von den anderen Fraktionen gab es im Budgetausschuss allerdings keine Zustimmung für die beiden Initiativen.
Vorberaten wurden die beiden Anträge deshalb im Budgetausschuss, weil dieser einer der wenigen Ausschüsse war, die zum Zeitpunkt des Einbringens der Anträge schon eingesetzt waren. Mit einer speziellen Bestimmung der Geschäftsordnung hat die FPÖ nun eine Debatte darüber im Plenum erzwungen.
Bericht des Petitionsausschusses
In einem Sammelbericht informiert der Petitionsausschuss des Nationalrats über seine Beratungen zu vier Bürgerinitiativen und drei Petitionen. Dabei geht es etwa um die Abschaffung der Pflichtmitgliedschaft in der Wirtschaftskammer, schärfere Sanktionen bei Überschreitung der Wahlkampfkostenobergrenze und die Befreiung zumindest bestimmter Elektrofahrzeuge - etwa für Kranken- und Schülertransporte - von der motorbezogenen Versicherungssteuer. Zudem wird massive Kritik an den Internationalen Gesundheitsvorschriften bzw. am Pandemievertrag der Weltgesundheitsorganisation (WHO) geübt und ein Stopp der Verabreichung von mRNA-Impfstoffen gefordert.
Zwei Initiativen wurden den zuständigen Ausschüssen zur weiteren Beratung zugewiesen. Das betrifft zum einen die Bürgerinitiative "Rettet den Wienerwald", deren Ziel es ist, die Flächenverbauung im Bereich des Wienerwaldes einzudämmen. Mit ihr soll sich nun der Land- und Forstwirtschaftsausschuss näher befassen. Über die Forderung, Feuerwehren auch für Übungszwecke die unbürokratische Wasserentnahme aus Flüssen, Seen oder Teichen zu ermöglichen, wird im Umweltausschuss weiter diskutiert. (Fortsetzung TOP im Nationalrat) gs/mbu
HINWEIS: Sitzungen des Nationalrats und des Bundesrats können auch via Livestream mitverfolgt werden und sind als Video-on-Demand in der Mediathek des Parlaments verfügbar.
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