- 14.11.2025, 10:32:06
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WKÖ-Trefelik: „Position des EU-Parlaments bei Lieferkettengesetz & Co geht für heimische Handelsunternehmen in richtige Richtung“
Europäisches Parlament einigt sich beim „Nachhaltigkeits-Omnibus“ – und bezieht Position gegen ausufernde Bürokratiebelastung
„Das Europäischen Parlament hat eine wichtige Position eingenommen, die ein Zuviel des Guten bei Sorgfalts- und Berichtspflichten von vielen Unternehmen abwenden kann“, sagte Rainer Trefelik, Obmann der Bundessparte Handel in der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ), nachdem sich das Parlament gestern auf sein Mandat für die nächsten Verhandlungsschritte geeinigt hat.
Nach diesem sollen die Grenzwerte für jene Unternehmen, die Nachhaltigkeitsberichtspflichten treffen, auf über 1750 Mitarbeitende und mehr als 450 Millionen Euro Jahresumsatz erhöht werden. Auch wurde der freiwillige Berichtsstandard (VSME) als oberste Menge an anforderbare Daten von vorgelagerten KMUs bestätigt – ebenso wie das Ziel, Anzahl und Detailtiefe an zu berichtenden Informationen zu reduzieren – eine der grundlegenden Forderungen auch der Bundessparte Handel in Richtung Brüssel.
Zudem wären Sorgfaltspflichten, die im Zuge der Lieferkettenrichtlinie anfallen sollen, nur mehr für Unternehmen mit über 5000 Mitarbeitenden und einem Jahresumsatz von 1,5 Milliarden Euro vorgesehen. Auch dürften vorgelagerte KMU nur nach zusätzlichen Daten angefragt werden, die von den verpflichteten Unternehmen anderweitig nicht beschaffbar sind. „Wir sind froh darüber, dass das Parlament die negative Wirkung auf unsere kleinen und mittleren Unternehmen erkannt, und sowohl für die Nachhaltigkeitsberichtserstattung wie auch die Lieferkettenthematik einen Schutzschild eingezogen hat“, betont Trefelik.
„Wir bekennen uns zu Transparenz und nachhaltigem Handeln, um die Auswirkungen des Klimawandels einzudämmen, aber der Weg muss auch gangbar sein“, so Trefelik. Nun gehe es darum, die Trilogverhandlungen zügig durchzuführen: „Am Ende des Tages müssen EU-Regulatorien herauskommen, die für die Unternehmen umsetzbar sind, ohne dass ihnen gegenüber Anbietern aus Drittstaaten wie Temu und Shein Wettbewerbsnachteile entstehen“, betont Trefelik. (PWK469/DFS)
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