- 14.11.2025, 09:17:33
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- OTS0029
AK Erfolg: Schluss mit unfairen Mietvertragsfallen – 46 Klauseln gekippt!
AK mahnte unzulässige Vertragsklauseln zu Betriebskosten & Co. ab – Hausverwaltung RIMMO Prime und Rechtsanwaltskanzlei dürfen illegale Klauseln nicht mehr verwenden oder empfehlen
Die AK hat 46 unzulässige Vertragsklauseln zu Betriebskosten & Co. in Mietverträgen der RIMMO Prime Immobilienverwaltung GmbH (vormals teamneunzehn.at Hausverwaltung GmbH) erfolgreich abgemahnt. RIMMO Prime hat daraufhin eine Unterlassungserklärung unterzeichnet und verwendet oder empfiehlt die Klauseln nicht mehr. Da die Mietverträge den Hinweis © ENGINDENIZ Rechtsanwälte trugen, klagte die AK auch gegen die Kanzlei. Nach einem Vergleich hat sie zugesichert, die Mietvertragsformulare nicht mehr zu empfehlen, und zwar bei Wohnungen, für die das Mietrechtsgesetz nur teilweise gilt – etwa für nach 2001 neu errichtete Dachgeschoßwohnungen in Altbauten. Mieter:innen haben nun mehr Rechtssicherheit.
Die AK hat die RIMMO Prime Immobilienverwaltung GmbH (vormals teamneunzehn.at Hausverwaltung GmbH) erfolgreich nach dem Konsumentenschutzgesetz abgemahnt. Der Grund: In den von RIMMO Prime verwendeten Mietverträgen fanden sich 46 Klauseln, die Mieter:innen massiv benachteiligten, etwa zu Betriebskosten, Instandhaltungspflichten und anderen laufenden Kosten. RIMMO Prime hat eine Unterlassungserklärung unterzeichnet und verpflichtet sich, alle beanstandeten Bestimmungen künftig nicht mehr zu verwenden oder zu empfehlen.
Die beanstandeten Mietvertragsformulare trugen den Hinweis © ENGINDENIZ Rechtsanwälte für Immobilienrecht sowie einen Verweis auf die Website der Kanzlei. Deshalb klagte die AK auch die Kanzlei, da sie die Vertragsformblätter empfahl. Jetzt wurde ein Vergleich erzielt: Die ENGINDENIZ Rechtsanwälte für Immobilienrecht GmbH verpflichtete sich, die 46 unzulässigen Klauseln für Mietverträge von Unternehmen mit Verbraucher:innen nicht mehr zu empfehlen, insbesondere wenn das Mietrecht nur teilweise angewendet wird (etwa Mietwohnungen in Gebäuden, die nach Mitte 1953 ohne Fördermittel errichtet wurden und Dachgeschoßwohnungen in Altbauten, die nach Dezember 2001 neu errichtet wurden).
AK Tipp: Vorsicht bei Mietverträgen, bei denen das Mietrechtsgesetz nicht voll oder gar nicht gilt. Die Definitionen des Mietrechtsgesetzes, etwa der Begriff Betriebskosten, gelten bei solchen Verträgen nicht. Legen Sie Wert auf klare Vereinbarungen.
SERVICE: AK Mitglieder können sich bei Fragen zu Mietverträgen an die telefonische AK Wohnrechtsberatung wenden: Montag bis Freitag von 8.00 bis 12.00 Uhr, Dienstag zusätzlich von 15.00 bis 18.00 Uhr unter +43 1 501 65 1345. Viele weitere Informationen rund ums Mieten finden Sie auf der AK Website: Mietvertrag | Arbeiterkammer Wien
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