- 13.11.2025, 12:15:36
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Arzneimittel gehören in Apotheken – nicht zwischen Waschmittel und Duschgel
Sichere Arzneimittelabgabe nur in Österreichs Apotheken möglich – Profit von internationalen Großkonzernen darf nicht wichtiger sein als Sicherheit und Gesundheit der Menschen.
In dem neuerlichen Vorstoß einer Drogeriemarktkette, rezeptfreie Arzneimittel in ihren Filialen zu vertreiben, sieht die Österreichische Apothekerkammer eine große Gefahr für die Patientinnen und Patienten sowie für die Versorgungssicherheit. Arzneimittel an Orten zu verkaufen, die von Impulskäufen leben, ist unverantwortlich. Kosmetikkompetenz ersetzt keine pharmazeutische Kompetenz. Wenn Medikamente zur reinen Handelsware werden, rutscht die Gesundheitsversorgung in die Marketingecke. Aber: Gesundheit braucht Verantwortung und keine profitgetriebene Sortimenterweiterung in der Ecke.
Bereits im März 2021 veröffentlichte der Verfassungsgerichtshof (VfGH) ein Erkenntnis, wonach rezeptfreie Arzneimittel nur von Apotheken abgegeben werden dürfen. Die Abgabebeschränkung für nicht rezeptpflichtige Medikamente, der sogenannte „Apothekenvorbehalt“, wurde damit vom Höchstgericht bestätigt.
Ein Geschäft mit gefährlichen Nebenwirkungen
Drogerien sind auf Umsatz optimiert, Apotheken auf Sicherheit. Eine – in welcher Form auch immer – Abweichung von diesem Apothekenvorbehalt würde lediglich internationalen Großkonzernen in die Hände spielen. Im Fokus der Unternehmen stünden nur der Verkauf weniger profitabler Produkte. Eine Gefährdung der Versorgung und der Patientensicherheit wären sie Folge.
Besonders bei rezeptfreien Arzneimitteln ist die persönliche pharmazeutische Fachberatung von größter Bedeutung, da es vorher auch keinerlei ärztlichen Kontakt gegeben hat. Falsche Anwendung kann gesundheitsschädliche Folgen haben – von falscher Selbstdiagnose sowie inkorrekter Anwendung und Dosierung über schwere Arzneimittelwechselwirkungen bis hin zur Maskierung schwerwiegender Erkrankungen. Der Apothekenvorbehalt in Verbindung mit dem Selbstbedienungsverbot stellt hier das notwendige Korrektiv dar, da er fachlich qualifizierte Beratung und Kontrolle bei der Abgabe sicherstellt. Drogerien können eine solche qualifizierte Beratung keinesfalls leisten, weshalb eine Öffnung ein erhebliches Gesundheitsrisiko darstellen würde.
In zwölf weiteren EU-Staaten – darunter Belgien, Finnland, Frankreich und Spanien – unterliegen alle rezeptfreien Arzneimittel dem Apothekenvorbehalt. Studien aus Ländern mit liberalem Zugang zu OTC-Arzneimitteln zeigen, dass die Zahl unerwünschter Zwischenfälle nach Liberalisierungen deutlich ansteigt, sodass der Apothekenvorbehalt dort teilweise wieder eingeführt werden musste. In Schweden etwa verdoppelten sich nach der Freigabe von Paracetamol die Vergiftungsfälle, woraufhin der Wirkstoff wieder apothekenpflichtig erklärt wurde. In Österreich liegen sowohl der Arzneimittelkonsum als auch die Zahl unerwünschter Zwischenfälle deutlich niedriger, da Apotheken flächendeckend und in geringer Distanz verfügbar sind.
Versorgungssituation der Menschen gefährdet
Der Apothekenvorbehalt sichert die flächendeckende Versorgung, da Apotheken die Erträge aus diesem Segment benötigen, um umfassende Leistungen für das Gemeinwohl zu finanzieren wie etwa Notdienste, magistrale Herstellung oder Substitutionsbehandlungen – allesamt nicht kostendeckende Leistungen. Ein Wegfall dieser Erträge würde die Ertragskraft der Apotheken schwächen und könnte zu Leistungseinschränkungen oder sogar zu Versorgungslücken führen. Auch Arbeitsplätze, insbesondere von Frauen, könnten gefährdet sein. Der VfGH hat die Sicherstellung der Versorgung als Rechtfertigung für den grundsätzlichen Apothekenvorbehalt anerkannt.
Drogerien würden sich hingegen primär auf wenige, ertragsstarke Produkte – häufig Eigenmarken – konzentrieren und selektiv anbieten. „Cherry Picking“ durch Großkonzerne bringt dieses System ins Wanken, denn nur eine wirtschaftlich gut aufgestellte Apotheke kann diese Aufgaben erfüllen. Die Konsequenz wäre: Die Schließung öffentlicher Apotheken und damit eine massive Verschlechterung der Arzneimittelversorgung für die Bevölkerung und keine Rund-um-die-Uhr-Betreuung für die Bevölkerung mehr. Gerade in Zeiten, in denen im heimischen Gesundheitssystem deutliche Risse zu erkennen sind, wäre eine Schwächung des Apothekennetzes schlichtweg fatal.
Keine Kostenvorteile durch Freigabe
Für Konsumentinnen und Konsumenten sind bei einer Freigabe für den Verkauf durch Drogerien kaum Kostenvorteile zu erwarten. Ein Vergleich mit Deutschland zeigt, dass Drogerieprodukte in Österreich wesentlich teurer sind und Kostenvorteile nicht an die Kundinnen und Kunden weitergegeben werden. Dies würde freilich auch für Arzneimittel gelten.
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