- 13.11.2025, 10:32:04
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Kinderrechte: aktion leben fordert Einhaltung!
Am 20.11. ist der internationale Tag der Kinderrechte. aktion leben österreich tritt für ein vollständiges Einhalten der Kinderrechte ein – auch am Lebensanfang.
Die Geschichte der Entstehung und die Zeit bis zur Geburt sind für jeden Menschen sehr bedeutsam für das ganze spätere Leben. „Nach wie vor aber nehmen bestimmte Techniken der Fortpflanzungsmedizin kaum Rücksicht auf die Rechte der Kinder”, beobachtet Martina Kronthaler, Generalsekretärin von aktion leben österreich.
Mehr Wissen, mehr Verantwortung
„Moderne Techniken ermöglichen völlig neue Konstellationen von Elternschaft und Eingriffe am Lebensanfang. Gleichzeitig steigt das Wissen über die prägende Bedeutung früher und frühester Erlebnisse. Dies bedeutet mehr Verantwortung auch hinsichtlich der Kinderrechte“
, betont Martina Kronthaler. Artikel 3 der UN-Kinderrechtskonvention (KRK) besagt, dass bei allen Maßnahmen, die Kinder betreffen, das Kindeswohl vorrangig zu berücksichtigen ist. Gerade am Lebensanfang wird vielfach darüber hinweggegangen.
Eizellen- und Samenspende: Recht auf Kenntnis der eigenen Herkunft
Zwischen 2016 und 2024 wurden in Österreich 3.423 Schwangerschaften mit einer Eizell- oder Samenspende erzielt. 1.676 Geburten wurden gemeldet. Jedes Jahr gibt es mehr Geburten nach Keimzellspenden. „Es ist nicht gesichert, dass diese Kinder erfahren, wer Samenspender bzw. Eizellspenderin war”, erklärt Kronthaler.
Das für Österreich versprochene und beschlossene Keimzellspendenregister fehle noch immer. Das Recht auf Kenntnis der eigenen Herkunft (Artikel 8 KRK) sei damit nicht gesichert: „Im Namen der Kinder fordern wir, dass das Keimzellspendenregister unverzüglich umgesetzt wird. Ebenso bauchen wir für die Kinder eine umfassendere Dokumentation und unabhängige Beratung“
, sagt Kronthaler.
Leihmutterschaft: Schaden für Kinder wird in Kauf genommen
aktion leben beschäftigt sich seit Jahrzehnten mit Leihmutterschaft. Angebote über ausländische Agenturen und Nachfrage gibt es. „Dem Wesen nach ist Leihmutterschaft Kinderhandel, der nach Artikel 35 KRK verboten ist. Sie verstößt mehrfach gegen Artikel 24 KRK, dem zufolge das Recht des Kindes auf das erreichbare Höchstmaß an Gesundheit gesichert werden muss”, erläutert Generalsekretärin Kronthaler.
Österreich ermöglicht über Umwege Leihmutterschaft
Leihmutterschaft missachtet alle Erkenntnisse über die Bedeutung von vorgeburtlicher Prägung und Bindung. „Österreichs Regierung unterstützt das nationale Verbot von Leihmutterschaft. Sie setzt sich aber zu wenig für ein internationales Verbot ein und fördert über Umwege sogar internationale Leihmutterschaft, indem Kinder aus Leihmutterschaft ohne Prüfung anerkannt werden sollen. Das konterkariert das Verbot
“, erläutert Kronthaler.
Broschüre „Kinderrechte von allem Anfang an“.
aktion leben österreich legte 2020 anlässlich von 30 Jahren Kinderrechtskonvention
die Broschüre „Kinderrechte von allem Anfang an“ vor. Diese enthält eine detailreiche Abhandlung des Themas sowie eine historische Einordnung, listet Verstöße gegen Kinderrechte auf und liefert Lösungsvorschläge. Die Broschüre ist um 4 Euro bei aktion leben erhältlich. www.aktionleben.at 01.512 52 21
Wissenswertes zu Leihmutterschaft, Reproduktionsmedizin, Eizell- und Samenspende sowie Schwangerschaftsabbruch auch auf der Homepage https://www.aktionleben.at/site/bioethik
Rückfragen & Kontakt
aktion leben österreich
Mag. Helene Göschka
Telefon: 01512522121
E-Mail: helene.goeschka@aktionleben.at
Website: https://www.aktionleben.at
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