• 11.11.2025, 13:00:33
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  • OTS0119

SPÖ-Regner: Heute ist ein guter Tag für das soziale Europa!

EU-Abgeordnete begrüßt EuGH-Urteil zur europäischen Mindestlohnrichtlinie

Wien (OTS) - 

Heute hat der Europäische Gerichtshof sein lang erwartetes Urteil zur EU-Mindestlohnrichtlinie gefällt und damit endgültig bestätigt: Die Richtlinie steht auf sicherem rechtlichem Fundament. Der EuGH hat die Gültigkeit und den Kern der Richtlinie bekräftigt, insbesondere alle Maßnahmen zur Förderung von Kollektivverhandlungen, einschließlich der Verpflichtung der Mitgliedstaaten, Aktionspläne vorzulegen, um die Kollektivvertragsbindung zu erhöhen. Zwar hat der Europäische Gerichtshof zwei Artikel aufgehoben, die detaillierte Kriterien zur Beurteilung der Angemessenheit gesetzlicher Mindestlöhne enthielten. Die übrigen Bestimmungen der Richtlinie bleiben jedoch vollständig in Kraft. Damit sind auch die Benchmarks von 60 Prozent des Medianlohns und 50 Prozent des Durchschnittslohns weiterhin entscheidende Referenzwerte, um sicherzustellen, dass Mindestlöhne ein würdiges Leben ermöglichen. SPÖ-EU-Abgeordnete Evelyn Regner zeigt sich erfreut über das Urteil: „Heute ist ein guter Tag für das soziale Europa und für Millionen Arbeitnehmer:innen, die tagtäglich unseren Kontinent am Laufen halten. Dass der Europäische Gerichtshof die Rechtmäßigkeit der Mindestlohnrichtlinie bestätigt hat, ist mehr als nur ein juristischer Sieg. Es ist ein klares Zeichen für unser soziales Europa und für Zusammenhalt. Gerade in Zeiten von Teuerung und sozialer Unsicherheit wäre eine Aufhebung ein fatales Signal gewesen.“ ****

Regner weiter: „Natürlich ist es bedauerlich, dass der Europäische Gerichtshof die Einschätzung der Rechtsdienste der Kommission, des Rates und des Europäischen Parlaments nicht teilt und den Artikel zur Definition der Lohnangemessenheit-Kriterien aufgehoben hat. Wichtiger ist jedoch, dass er bestätigt hat, dass die EU Kollektivvertragsverhandlungen stärken darf. Dieses Urteil ist ein klarer Auftrag, unseren Einsatz für ein Europa fortzusetzen, in dem Arbeit wieder zum Leben reicht. Bislang haben erst acht Mitgliedstaaten die Richtlinie umgesetzt, daher liegt es jetzt an den nationalen Regierungen, Verantwortung zu übernehmen. Wir fordern daher die Mitgliedstaaten auf, ihre Anstrengungen zu verstärken und eine vollständige und wirksame Umsetzung der Richtlinie sicherzustellen.“ (Schluss) jw/ff

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Telefon: +32 2 28 38628
E-Mail: jasmin.wagner@europarl.europa.eu

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