- 11.11.2025, 11:05:33
- /
- OTS0076
EGB-Katzian: EuGH bestätigt Kernziel der EU-Mindestlohnrichtlinie
Rasche Umsetzung nötig, um Ungleichheit und damit Anti-EU-Stimmung zu bekämpfen
Der EuGH hat heute sein Urteil zur Mindestlohnrichtlinie verkündet: Einige Empfehlungen zur Berechnung etwaiger gesetzlicher Mindestlöhne in den Mitgliedstaaten wurden als Kompetenzüberschreitung der EU bewertet und gestrichen. „Das Ziel, in allen Mitgliedstaaten der EU verpflichtende Maßnahmen zu setzen, um eine Mindest-Kollektivvertragsabdeckung von 80 Prozent zu erreichen, bleibt damit verbindlich“, begrüßt EGB-Präsident Wolfgang Katzian diese Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs.
Der Handlungsbedarf ist groß: Die Kollektivvertragsabdeckung liegt in 19 der 27 Mitgliedstaaten unter 80 Prozent. Österreich ist mit einer KV-Abdeckung von 98 Prozent aller unselbständigen Beschäftigungsverhältnisse zwar KV-Weltmeister, muss also keine Maßnahmen setzen. „Die Beschäftigten in Österreich werden von der Umsetzung trotzdem indirekt profitieren“, so Katzian weiter. Sämtliche Nachbarländer, inklusive Deutschland (49 Prozent), liegen teilweise weit (Ungarn: 22 Prozent) hinter dem Ziel der Mindestlohnrichtlinie. „Die Konsequenzen kennen wir: angeheizter Lohnwettbewerb sowie Lohn- und Sozialdumping bei Entsendungen“, sagt der EGB-Präsident.
Lohnkonvergenz zwischen alten und neuen Mitgliedsländern schaffen
Die Richtlinie wurde mit dem Ziel verabschiedet, endlich Lohnkonvergenz nach oben zwischen alten und neuen Mitgliedsländern zu schaffen. Während sich die Produktivitätsleistung der Beschäftigten weitgehend angeglichen hat, verdienen etwa slowakische, tschechische oder ungarische Arbeitnehmer:innen in Betrieben derselben Konzerne nur ein Drittel des Lohns ihrer Kolleg:innen in westlichen Mitgliedsländern.
„Diese Ungleichheit durch das bis jetzt nicht eingelöste Wohlstandsversprechen der EU hat zu starken gesellschaftlichen Verwerfungen bis hin zu einer breiten Anti-EU-Stimmung geführt“, so Katzian: „Die Umsetzung der Mindestlohnrichtlinie ist ein wichtiger Schritt, um dieser Entwicklung entgegenzuwirken. Mit der weitgehend bestätigten Gültigkeit muss die Mindestlohnrichtlinie jetzt schnell umgesetzt werden!“
Rückfragen & Kontakt
ÖGB - Kommunikation
Litsa Kalaitzis
Telefon: +43 676 817 111 553
E-Mail: litsa.kalaitzis@oegb.at
OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT | NGB






