• 10.11.2025, 09:35:33
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Behörde säumig: Volksbegehren „Für ein Bundes-Jagdgesetz“ wird weiter verschleppt – Frist längst abgelaufen

Tierschutz Austria und VGT bringen Fristsetzungsantrag beim Verwaltungsgerichtshof ein

Wien/Vösendorf (OTS) - 

Demokratie wird mit Füßen getreten. Seit mehr als einem halben Jahr liegt die Beschwerde gegen die Nichtzulassung des Volksbegehrens „Für ein Bundes-Jagdgesetz“ beim Bundesverwaltungsgericht – ohne Entscheidung. Nun reicht das Initiator:innen-Team, bestehend u.a. aus Tierschutz Austria und dem Verein gegen Tierfabriken (VGT), einen Fristsetzungsantrag ein. Die Initiator:innen des Volksbegehrens werfen der Behörde Säumnis vor. Die Verschleppung durch die Behörde ist ein sehr gefährliches Signal für Demokratie und Rechtsstaat.

„Wer Volksbegehren verschleppt, schwächt die Demokratie. Wenn ein Volksbegehren mit über 21.000 Unterstützungserklärungen einfach auf Eis gelegt wird, nur weil eine Behörde ihre Frist verstreichen lässt, dann tritt man die demokratische Mitbestimmung mit Füßen“, so Martin Balluch (VGT) und Madeleine Petrovic (Tierschutz Austria) in einer gemeinsamen Stellungnahme.

Rechtsweg beschritten – aber keine Entscheidung

Bereits am 19. Februar 2025 wurde die Beschwerde gegen den ablehnenden Bescheid des Innenministeriums eingebracht. Laut offizieller Mitteilung des BMI ging diese am 10. März 2025 beim Bundesverwaltungsgericht ein.


Die gesetzliche Entscheidungsfrist von sechs Monaten endete damit am 10. September 2025 – ohne dass das Gericht ein Erkenntnis oder auch nur einen Beschluss gefasst hätte.

Das ist ein klarer Verstoß gegen das Gebot der Verfahrensbeschleunigung. Wir mussten daher einen Fristsetzungsantrag stellen, um endlich Bewegung in das Verfahren zu bringen“, erklärt Dr. Alexander Pflaum, Rechtsanwalt des Volksbegehrens und selbst aktiver Ökojäger. Er zeigt sich weiterhin zuversichtlich: „Wir sind überzeugt, dass das Volksbegehren rechtskonform ist und zugelassen werden muss.“

Volksbegehren fand breite Unterstützung

Bereits 21.466 Menschen haben das Volksbegehren „Für ein Bundes-Jagdgesetz“ mit ihrer Unterstützungserklärung ermöglicht – fast das Dreifache der erforderlichen Mindestanzahl. Ziel des Begehrens ist ein bundeseinheitliches Jagdgesetz, das Wildtierschutz, Naturerhalt und Artenvielfalt ins Zentrum stellt und die EU-rechtswidrigen Regelungen der Länder ablöst. „Noch immer gibt es in Österreich neun unterschiedliche Jagdgesetze, die teils widersprüchlich, teils veraltet und häufig tierfeindlich sind. Das ist nicht mehr zeitgemäß“, betonen die Initiator:innen.

Protestaktion am Kanzleramt – Tiere brauchen eine Stimme

Bereits im Frühjahr hatten Tierschutz Austria und der VGT mit einer nächtlichen Projektion auf das Bundeskanzleramt auf die Blockade des Volksbegehrens aufmerksam gemacht. Die Botschaft war deutlich: „Die Demokratie tritt man nicht mit Füßen – Österreichs Wildtiere brauchen Schutz!“

„Wir fordern nicht mehr und nicht weniger als das Recht, dass die Menschen in diesem Land über den Umgang mit Wildtieren mitentscheiden dürfen“, so Aschauer weiter. „Es kann nicht sein, dass politische Interessen demokratische Prozesse ausbremsen.“

Jetzt Mitmachen: Vorregistrierung möglich

Unter www.wildtierisch-wichtig.at können sich Unterstützer:innen weiterhin für das Volksbegehren vor registrieren und über den weiteren Verlauf informieren.

Forderungen und Hintergründe finden sich auf: https://www.bundesjagdgesetz.at/

Rückfragen & Kontakt

Tierschutz Austria
Mag. Martin Aschauer
Telefon: 069916604075
E-Mail: martin.aschauer@tierschutz-austria.at
Website: https://www.tierschutz-austria.at/

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