• 06.11.2025, 16:03:02
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  • OTS0144

Verkehrsausschuss beschließt Aus für Klebevignette ab Ende 2026

Beschlüsse zur Digitalisierung des CEMT-Systems, dem Betrieb von Donauschleusen und Rechtssicherheit für Bahn-Hochleistungsstrecken

Wien (PK) - 

Wichtige Neuerungen bei der Einhebung der Maut auf Bundesstraßen haben den Verkehrsausschuss heute mit Mehrheit passiert. Der Beschluss zur Novellierung des Mautgesetzes wurde mit den Stimmen von ÖVP, SPÖ und NEOS gefasst. Ab 1. Dezember 2026 soll die Bemautung ausschließlich durch digitale Vignette erfolgen. Weiters sollen laut Verkehrsminister Peter Hanke die Tarifanpassungen für 2026 mit Rücksicht auf die schwache Konjunktur nur maßvoll ausfallen. Für emissionsfreie Fahrzeuge ist vorgesehen, dass der 75%-Bonus bei der Anlastung der Infrastrukturkosten noch weitere fünf Jahre gelten soll.

Weitere Neuerungen, die den Verkehrsausschuss heute passierten, waren der Beitrag Österreichs zur Digitalisierung des CEMT-Systems, das Transportgenehmigungen im grenzüberschreitenden Güterverkehr regelt. Das dazu dienende CEMT-Digitalisierungsgesetz wurde einstimmig angenommen.

Ebenfalls einstimmig angenommen wurden Änderungen im Schifffahrtsgesetz (SchFG) und im Wasserstraßengesetz (WaStG) sollen der "via donau Österreichische Wasserstraßen-Gesellschaft m. b. H." einen kostendeckenden Betrieb der neun Donauschleusen ermöglichen. Der bisherige Beitrag des Bundes zum Ausgleich der Finanzierungslücke entfällt damit.

Novelliert wird auch das Hochleistungsstreckengesetz, (HlG). Davon erhofft sich die Bundesregierung Rechtssicherheit bei der Definition von Bahn-Hochleistungsstrecken und dass Ausbauprojekte beschleunigt werden können. Dieser Änderung stimmten alle Fraktionen außer den Grünen zu.

Novelle des Mautgesetzes sieht nur mehr digitale Vignetten vor

Laut der Novelle des Bundesstraßen-Mautgesetzes (BStMG) (227 d.B.) soll das bestehende duale Vignettensystem mit Klebevignette und digitaler Vignette mit 1. Dezember 2026 nicht mehr weitergeführt werden und die Entrichtung der zeitabhängigen Maut für alle Vignettentypen ausschließlich durch Registrierung des Kennzeichens und des Zulassungsstaates eines Fahrzeuges im Mautsystem der ASFINAG erfolgen. Damit werde ein nutzerfreundliches System geschaffen, führte Bundesminister Hanke im Ausschuss aus. Bereits jetzt gebe es eine hohe Akzeptanz der digitalen Vignette. Mit dem Entfall der Klebevignette werde auch ein hoher Verwaltungsaufwand für die ASFINAG entfallen. Der analoge Erwerb der digitalen Vignette bleibe sichergestellt.

Mehrere Bestimmungen der Novelle betreffen die Tarife zur Anlastung der Infrastrukturkosten sowie der CO2-Emissionen in der Berechnung der Maut. Die gesetzlich vorgesehene Valorisierung der Tarife zur Anlastung der Infrastrukturkosten um 2,9 % soll für das Jahr 2026 mit Rücksicht auf das konjunkturelle Umfeld einmalig entfallen. Die Anlastung der verkehrsbedingt durch CO2-Emissionen entstehenden Kosten für das Jahr 2026 soll auch weiterhin nicht 100 % umfassen. Allerdings wird 2026 diese nicht wie ursprünglich vorgesehen 70 %, sondern 80 % umfassen. Angehoben wird auch der Betrag der Ersatzmaut, die bei Mautprellerei zu entrichten ist. Für emissionsfreie Fahrzeuge (CO2-Emissionsklasse 5) soll der aktuell geltende 75%-Bonus für emissionsfreie Fahrzeuge bei der Anlastung der Infrastrukturkosten erst mit Ende 2030 auslaufen.

Laut Verkehrsminister Hanke erfolgt damit eine ausgewogene Mautanpassung, die den Interessen des Umweltschutzes wie auch der Güterbeförderungsbranche gerecht werde. Zum einen werde mehr Kostenwahrheit hergestellt, aber auch der Umstieg auf umweltfreundlichere Fahrzeuge unterstützt.

Kritik an der Novelle kam von den Grünen. Elisabeth Götze (Grüne) vermisste eine öffentliche Begutachtung der Änderungen und sah bei den Mautanpassungen eine deutliche Bevorzugung von LKW-Fahrten gegenüber dem PKW-Verkehr. Die angestrebte Verlagerung von Güterverkehr auf die Schiene werde damit erschwert.

Melanie Erasim (SPÖ) widersprach der Sicht von Götze und wies darauf hin, dass der LKW-Verkehr nun einen höheren Kostenbeitrag leisten werde. Die Novelle setze eine Mautanpassung "mit Augenmaß" um. Für ÖVP-Abgeordneten Joachim Schnabel folgt Österreich mit der Novelle dem Vorbild der Nachbarländer, die ebenfalls nur mehr eine digitale Vignette kennen. Auch NEOS-Abgeordneter Dominik Oberhofer zeigte sich zufrieden mit der Novelle, die "einen großen Wurf" bedeute und den Interessen der Bevölkerung und der Umwelt gerecht werde.

FPÖ-Abgeordnete Elisabeth Heiß argumentierte für ein Antrag ihrer Fraktion, (283/A(E)), die Gültigkeitsdauer der digitalen Ein-Tages- und Zehn-Tages-Vignette auf eine stundengenaue Abrechnung umzustellen. Ab dem Zeitpunkt der Aktivierung für die Vignette solle demnach die jeweilige volle Gültigkeitsdauer von 24 Stunden bzw. 240 Stunden gelten. Das sei technisch bereits umsetzbar, argumentierte sie. Oberhofer (NEOS) sagte, man werde sich diese Frage ansehen müssen, und sprach sich für die Vertagung des Antrags aus.

Bundesregierung will Digitalisierung des CEMT-Systems im Güterverkehr Rechnung tragen

Das internationale Forum für verkehrspolitische Kooperation CEMT (Conférence Européenne des Ministres des Transports oder Europäische Konferenz der Verkehrsminister) ist ein internationales Forum zur Koordinierung des grenzüberschreitenden Gütertransports zwischen den teilnehmenden Staaten. Das zu diesem Zweck entwickelte CEMT-System zur Erteilung von Genehmigungen soll nun digitalisiert werden. Österreich will der Neuerung mit dem Bundesgesetz zur Digitalisierung der CEMT-Genehmigungen (CEMT-Digitalisierungsgesetz, CEMT-DigiG) Rechnung tragen (248 d.B.). Mit der Einführung einer CEMT-Plattform samt CEMT-Mobilapplikation werde es möglich, CEMT-Genehmigungen zukünftig elektronisch zu verwalten. Elektronische Genehmigungsinformationsdokumente und Fahrteninformationsdokumente sollen die bisherige CEMT-Genehmigung und das Fahrtenberichtsheft ersetzen, erläuterte Verkehrsminister Hanke im Ausschuss. Damit werde auch der Verwaltungsaufwand für die beteiligten Behörden und Unternehmen reduziert und eine effektivere Kontrolle sichergestellt, sagte der Minister.

Joachim Schnabel (ÖVP) begrüßte es, dass mit der Digitalisierung auch mehr Rechtssicherheit und Wettbewerbsgleichheit geschaffen werde. Ralph Schallmeiner (Grüne) befand, da es nur um eine reine Digitalisierung gehe, die nicht dazu führen solle, dass mehr CEMT-Genehmigungen erteilt werden, könne seine Fraktion ebenfalls zustimmen.

Bund wird von Kosten für Schleusenbetrieb auf Donau entlastet

Mit einer von der Bundesregierung vorgeschlagenen Gesetzesnovelle sollen Änderungen im Schifffahrtsgesetz (SchFG) und im Wasserstraßengesetz (WaStG) erfolgen, die auf eine vollständige Kostendeckung für den Betrieb der neun Donauschleusen nach dem Verursacherprinzip durch die Schleusenbetreiber als Inhaber der schifffahrtsanlagenrechtlichen Bewilligungen abzielen (251 d.B.).

Seit der Übertragung der Aufgaben an die ausgegliederte "via donau Österreichische Wasserstraßen-Gesellschaft m. b. H." bestand laut Verkehrsministerium stets eine Finanzierungslücke. Der Fehlbetrag, der 2024 rund 2,5 Mio. Ꞓ ausmachte, sei stets im Einvernehmen mit der via donau vom Verkehrsministerium ausgeglichen worden. Die direkte Verrechnung aller Kosten mit der via donau Gesellschaft führe neben einer Kostenersparnis für den Bund zu einer Verwaltungsvereinfachung, da kein ministerielles Einschreiten mehr erforderlich sei, sagte Verkehrsminister Hanke.

Mit einem Abänderungsantrag der Koalition wurde sichergestellt, dass im Schifffahrtsgesetz für sämtliche Wasserfahrzeuge des Bundesheeres keine zusätzliche Zulassung für den Bodensee benötigt wird. Auch die Schiffsführerinnen und Schiffsführer des Bundesheeres müssen kein eigenes Bodenseepatent erwerben. Alois Schroll (SPÖ) erläuterte, dass man damit einem Wunsch des Verteidigungsministeriums entspreche.

Definition von Bahn-Hochleistungsstrecken soll rechtssicher werden

Mit einer Novelle (250 d.B.) des Hochleistungsstreckengesetzes (HlG) werde der im Regierungsprogramm festgehaltenen Verbesserung der Rechtssicherheit im Genehmigungsverfahren Rechnung getragen, hielt Verkehrsminister Hanke fest. Mit den gesetzlichen Vorgaben solle vor allem sichergestellt werden, dass künftig Hochleistungsstreckenverordnungen so gestaltet werden, dass bei Verwaltungsverfahren eindeutig bestimmt werden könne, ob eine den Gegenstand eines Verwaltungsverfahrens bildende Eisenbahn zur Hochleistungsstrecke erklärt worden sei.

Seit 1989 seien insgesamt sechs Hochleistungsstreckenverordnungen erlassen worden, die das bundesweit hochrangige Verkehrswegenetz im Bereich der Eisenbahn definieren. Unter anderem gebe es aber Divergenzen in der Bezeichnung von Strecken und Knotenpunkten, weshalb in der Vollziehungspraxis nicht immer mit Bestimmtheit gesagt werde könne, ob es sich bei einer konkreten Eisenbahnstrecke rechtlich tatsächlich um eine Hochleistungsstrecke handle, erläuterte ÖVP-Abgeordnete Andreas Ottenschläger die Problematik. Er brachte einen Abänderungsantrag von ÖVP, SPÖ und NEOS ein. Dieser nimmt eine Präzisierung der Formulierung der Verordnungsermächtigung vor, sodass bestimmte Streckenteile explizit in künftige Verordnungen einbezogen werden können.

Auf Antrag der Koalitionsfraktionen hielt der Ausschuss zudem fest, dass mit dieser Novelle keine Gesetzesinitiative aufgrund eines bestimmten Anlassfalles oder laufenden Verfahrens vorliege, sondern die vorliegende Novelle einer rechtssicheren Definition von Hochleistungsstrecken und der Verfahrensbeschleunigung im Sinne einer Verwaltungsökonomie dienen solle. Laut Ottenschläger werde damit klargestellt, dass die Novelle keine Auswirkungen auf laufende Verfahren habe. Elisabeth Götze (Grüne) bezweifelte, dass mit bloßen Kann-Bestimmungen die gewünschte Rechtssicherheit hergestellt werden könne. (Fortsetzung Verkehrsausschuss) sox


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