- 05.11.2025, 11:58:02
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Totschnig zu EU-Klimazwischenziel 2040: Zentrale Forderungen für Österreich in erster Etappe erfolgreich durchgesetzt
Schutz von Wirtschaftsstandort, Wohlstand, Arbeitsplätzen und Ernährungssicherheit gelungen
Die EU-Umweltministerinnen und Umweltminister haben sich in Brüssel mehrheitlich auf eine Position der Mitgliedsstaaten zum Klimazwischenziel 2040 geeinigt, darunter auch Österreich. Österreich konnte im Laufe der Verhandlungen wesentliche Forderungen erfolgreich nach langwierigen Verhandlungen durchsetzen. Damit ist die erste Etappe im Gesetzgebungsprozess genommen. Im nächsten Schritt muss das Europäische Parlament sein Verhandlungsmandat festlegen und danach folgt der Trilog zwischen Europäischer Kommission, Rat und Parlament.
Umwelt- und Klimaminister Norbert Totschnig: „Ich habe immer gesagt, wir können dem nun beschlossenen Zwischenziel von minus 90 Prozent zustimmen, wenn die Rahmenbedingungen passen. Wir konnten eine Perspektive für Österreichs Wirtschaftsstandort, insbesondere die produzierende Industrie, durchsetzen und unsere Anliegen verankern. Die Verhandlungen waren hart und intensiv, aber sie haben sich für Österreich ausgezahlt. Ein zentraler Erfolg ist, dass die Gratiszertifikate verlängert werden sollen. Das ist ein wesentliches Instrument, um unseren Industriestandort zu halten, Arbeitsplätze zu sichern und Wertschöpfung in Österreich zu generieren. Auch die tragende Rolle der heimischen landwirtschaftlichen Produktion für die sichere Versorgung mit Lebensmitteln ist nun als wichtiges Element für die Ausgestaltung der Klimapolitik festgehalten.“
Mit der Verlängerung der Gratis-Zertifikate wird den realen Investitionszyklen in der Industrie entsprochen, die für die Modernisierung und den Umstieg auf erneuerbare Energieträger notwendig sind. Damit werden Investitionen in Klimaschutz und den Erhalt von Arbeitsplätzen durch Planungssicherheit und Berechenbarkeit ermöglicht. Die Verbesserungen bei den Gratis-Zertifikaten stellen daher einen wirksamen Schutz gegen die Abwanderung von Unternehmen und Arbeitsplätzen, dar, so Totschnig: „Die Gratis-Zertifikate sind überlebenswichtig für den österreichischen Wirtschaftsstandort. Hier kam am Abend Bewegung in die Sache und wir haben auch diesen wichtigen Punkt noch durchgesetzt.“
Konkret hat sich der Rat der Umweltministerinnen und Umweltminister auf folgende Nachbesserungen geeinigt:
Erhöhung der Möglichkeit für die Nutzung von internationalen Zertifikaten auf bis zu 5 Prozent (statt 3 Prozent); diese sollen schon ab 2031 in einer Pilotphase statt 2036 genutzt werden können. Unter Voraussetzung strenger Kriterien ermöglicht das ergänzende Klimaschutzmaßnahmen auch außerhalb Europas.
Sonderregelungen für die natürlichen CO2-Senken wie Wälder (LULUCF-Sektor); wenn z.B. durch den Klimawandel bedingte Waldschäden zunehmen und der Wald dadurch weniger C02 speichern kann, soll sich das nicht negativ auf die Zielerreichung auswirken.
Ein langsameres Auslaufen der Gratiszertifikate im EU-Emissionshandelssystem soll bereits ab 2028 erfolgen, zur Absicherung des Wirtschaftsstandortes und Erhalt von Arbeitsplätzen.
Totschnig: „Ich habe immer gesagt, dass für Österreich die Rahmenbedingungen passen müssen. Mit den deutlichen Nachbesserungen ist nun sichergestellt, dass unsere Forderungen zum Schutz von Wirtschaft und Arbeitsplätzen im Gesetzesvorschlag verankert sind. So können wir den Ausstoß von Treibhausgasen weiter konsequent reduzieren und gleichzeitig unsere Wettbewerbsfähigkeit erhalten. Diese Win-Win-Einigung ist sowohl eine gute Nachricht für Umwelt- und Klima als auch für die heimischen Betriebe und unsere Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Ich danke insbesondere den österreichischen Verhandlerinnen und Verhandlern für ihren professionellen und konsequenten Einsatz sowie der dänischen Ratspräsidentschaft für ihre Bemühungen um eine breite Zustimmung unter den Mitgliedsstaaten zu diesem wichtigen Thema.“
Der Umweltrat beschäftigte sich außerdem mit dem EU-Beitrag zum Pariser Klimaziel (Nationally Determined Contributions - NDC). Alle fünf Jahre sind von den Vertragsparteien des Pariser Klimaübereinkommens Emissionsreduktionsziele bei der UNO einzumelden. Heuer müssen die NDCs für das Jahr 2035 im Rahmen der Klimakonferenz COP30 im brasilianischen Belém vorgelegt werden. Die 27 EU-Mitgliedsstaaten reichen ein gemeinsames NDC ein, das einstimmig beschlossen wird.
Totschnig: „Ich habe mich heute erneut für eine Einigung auf einen EU-Beitrag zum Pariser Klimaziel ausgesprochen, da das wichtig ist, um die Dynamik und die Glaubwürdigkeit der EU in den internationalen Klimaverhandlungen zu sichern. Die Europäische Kommission hat heute den angepassten Vorschlag dafür vorgelegt, in den die Ergebnisse des Europäischen Rats und die Einigung auf das Zwischenziel im europäischen Klimagesetz aufgenommen wurden. Dementsprechend wurde eine Bandbreite für den europäischen Beitrag zum EU-Klimaziel von 66,25 bis 72,5 Prozent liegen wird. Das ist ein wichtiges Signal nach außen. Österreich und die EU gehen bei der Reduktion schädlicher Treibhausgase somit auch weiterhin international voran.“
Auch die EU-Entwaldungsverordnung (EUDR) stand auf Initiative von Totschnig auf der Tagesordnung des Umweltrates. In der Sitzung schloss sich eine Mehrheit der Mitgliedsstaaten der Forderung des Ministers nach echten Vereinfachungen bei der Umsetzung der EUDR an.
„Die EU-Entwaldungsverordnung ist zwar gut gemeint, aber schlecht gemacht. In ihrer derzeitigen Form ist die EUDR für unsere Land- und Forstwirtschaft, Gewerbebetriebe und die Lebensmittel- und Holzindustrie ein Bürokratiemonster, das nicht die Entwaldung bekämpft, sondern massiv die Wettbewerbsfähigkeit der heimischen Wirtschaft schwächt“, so Totschnig am Rande des Rates: „Ich fordere einen Anwendungsstopp um ein Jahr und inhaltlich massive Nachbesserungen für Länder ohne Entwaldungsrisiko.“
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