- 05.11.2025, 10:15:32
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- OTS0053
Nationalrat: Was Abgeordnete gegen wiederholte Vertagungen tun können
Über das Verlangen auf Berichterstattung binnen eines Jahres
Über "Vertagungsorgien" und "schubladisierte" Anträge klagen Abgeordnete des Öfteren. Was sie damit meinen? Ausschüsse können Anträge vertagen, um zu einem späteren Zeitpunkt erneut darüber zu beraten. Die Initiativen kommen dann - zumindest vorerst - nicht ins Plenum, wo sie vor großem Publikum debattiert werden könnten. Betroffen sind davon meist Anträge der Opposition, denn für eine Vertagung braucht es eine Mehrheit im Ausschuss. Die Initiativen landen also "in der Schublade", so zumindest der Vorwurf.
Wer die Geschäftsordnung des Nationalrats genau liest, stößt aber auf die Möglichkeit des "Verlangens gemäß § 26 Abs. 8 ". Demnach können die Antragstellerinnen oder Antragsteller eines selbstständigen Antrags dem Ausschuss eine Frist setzen. Spätestens ein Jahr nach der Zuweisung muss der zuständige Ausschuss dann über den Antrag Bericht erstatten. Das heißt, er muss den Antrag entweder annehmen, ablehnen oder die Zuweisung an einen anderen Ausschuss empfehlen. Eine Vertagung ist nicht mehr möglich. In einer der beiden nächstfolgenden Sitzungswochen muss der Antrag dann auf der Tagesordnung einer Plenarsitzung stehen.
Für das Verlangen braucht es fünf Abgeordnete, den Antragsteller bzw. die Antragstellerin mit eingerechnet. Es muss spätestens sechs Monate, nachdem der Antrag dem Ausschuss zugewiesen wurde, eingebracht werden. Jede Abgeordnete bzw. jeder Abgeordnete darf maximal zwei solcher Verlangen im Jahr unterstützen. Das Verlangen muss dem Präsidenten bzw. der Präsidentin des Nationalrats schriftlich übermittelt werden.
Verlangen auf Berichterstattung binnen eines Jahres liegen vor
Aktuell nutzen FPÖ und Grüne dieses Instrument. Im morgigen Budgetausschuss stehen zwei entsprechende Anträge der FPÖ auf der Tagesordnung. Die Freiheitlichen wollen erreichen, dass im Bundes-Gleichbehandlungsgesetz wieder von der Gleichbehandlung von "Mann und Frau" die Rede ist (8/A) und die zwei biologischen Geschlechter männlich und weiblich im Staatsgrundgesetz verankert werden (9/A). Die Frist für den Ausschuss läuft am 20. November ab.
Auch bei drei weiteren Anträgen der FPÖ liegt ein entsprechendes Verlangen vor. Der Innenausschuss muss demnach bis 26. Februar 2026 über die FPÖ-Forderung nach einem Stopp der Verleihung der österreichischen Staatsbürgerschaft an Asylberichtigte (61/A(E)) und bis 27. März 2026 über einen Antrag für einen "Asylstopp" (179/A) entscheiden. Dem Verfassungsausschuss haben die Freiheitlichen für ihre beantragte Ministeranklage der ehemaligen Klimaschutzministerin Leonore Gewessler (169/A) eine Frist bis 26. März 2026 gesetzt. Die Grünen haben verlangt, dass der Ausschuss für Menschenrechte bis 16. Oktober 2026 über ihre Forderung entscheidet, wonach Österreich sich verstärkt um einen Friedensprozess in Nahost bemühen soll (543/A(E)).
Verlangen gemäß § 26 Abs. 8 der Geschäftsordnung des Nationalrats gab es vereinzelt übrigens auch in früheren Legislaturperioden. So drängte etwa im Jahr 2021 die damalige Opposition von SPÖ, FPÖ und NEOS auf eine fristgerechte Entscheidung des Verfassungsausschusses über ihren Antrag zur "Rettung der direkten Demokratie in Vorarlberg" (1080/A(E)). Der Ausschuss setzte sich rund zwei Wochen vor Fristablauf mit dem Anliegen auseinander. Der Antrag wurde abgelehnt. Insgesamt handelt es sich um ein selten genutztes Instrument. (Schluss) kar
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