- 05.11.2025, 09:50:32
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Ab 2026: Verbesserte NÖ Pendlerhilfe bringt mehr Unterstützung für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer
LR Rosenkranz: Wir entlasten jene, die täglich für ihre Arbeit weite Wege auf sich nehmen
Das Land Niederösterreich passt zum 1. Jänner 2026 die Richtlinien der NÖ Pendlerhilfe an und stärkt damit gezielt die Unterstützung für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die täglich oder wöchentlich zwischen Wohnsitz und Arbeitsstätte pendeln. „Gerade in Zeiten steigender Lebenshaltungskosten ist es wichtig, dass wir jene entlasten, die für ihre Arbeit längere Strecken zurücklegen müssen. Mit der Anpassung der Pendlerhilfe sorgen wir dafür, dass diese Menschen eine faire und zeitgemäße Unterstützung erhalten“, betont Landesrätin Mag. Susanne Rosenkranz.
Die NÖ Pendlerhilfe ist ein Förderinstrument des Landes Niederösterreich und wird all jenen gewährt, die für den Weg zur Arbeit finanzielle Aufwendungen tragen müssen. Maßgeblich für die Berechnung ist die kürzeste Entfernung zwischen Wohnsitz und Arbeitsstätte. Mit den neuen Richtlinien werden die Einkommensgrenzen angehoben, um den aktuellen wirtschaftlichen Entwicklungen Rechnung zu tragen und mehr Menschen den Zugang zur Förderung zu ermöglichen. So wird die Grenze für Einpersonenhaushalte künftig bei 2.200 Euro liegen, für Alleinerziehende und Paare ohne Kinder bei 3.960 Euro, für Haushalte mit einem Kind bei 4.840 Euro und für jedes weitere Kind erhöht sich die Grenze um 880 Euro.
Besonders gefördert werden weiterhin jene, die öffentliche Verkehrsmittel nutzen. Pendler, die eine personenbezogene Jahreskarte besitzen, erhalten zusätzlich einen sogenannten „ÖKO-Bonus“ in Höhe von 20 Prozent der berechneten NÖ Pendlerhilfe.
Die NÖ Pendlerhilfe beträgt vier Euro pro Tageskilometer für Hin- und Rückfahrt zusammen. Die maximale Fördersumme liegt bei 1.000 Euro pro Jahr beziehungsweise bei 1.200 Euro, wenn der ÖKO-Bonus zur Anwendung kommt. „Mit der NÖ Pendlerhilfe sorgen wir für mehr Fairness, mehr Entlastung und mehr Anerkennung für die tägliche Leistung unserer Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Niederösterreich bleibt damit ein Land, das Arbeit, Familie und Verantwortung bestmöglich unterstützt“, so Rosenkranz. Anträge auf die NÖ Pendlerhilfe können für das jeweilige Förderjahr von 1. März bis 31. Oktober des Folgejahres elektronisch über www.noel.gv.at/pendlerhilfe eingereicht werden.
Weitere Informationen im Büro LR Rosenkranz, Pressesprecherin Elisabeth Schmidt, Telefon 0676 812 13 797, E-Mail elisabeth.schmidt@noel.gv.at
Rückfragen & Kontakt
Amt der NÖ Landesregierung, Landesamtsdirektion/Öffentlichkeitsarbeit
Mag. Ing. Johannes Seiter
Telefon: 02742/9005-12174
E-Mail: presse@noel.gv.at
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