• 04.11.2025, 17:14:32
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  • OTS0153

Menschenrechtsausschuss zu Kinderschutz, Israel, Messenger-Überwachung und Recht auf Schwangerschaftsabbruch

Einstimmige Verurteilung der Kriegsverbrechen in der Ukraine

Wien (PK) - 

Die Verurteilung von systematischen Menschenrechtsverletzungen und Kriegsverbrechen in der Ukraine stand im Fokus eines Entschließungsantrags der Koalitionsparteien, der im zweiten Teil des heutigen Ausschusses für Menschenrechte und Volksanwaltschaft des Nationalrats einstimmig angenommen wurde.

Darin wird die Außenministerin unter anderem aufgefordert, diese Verbrechen auf internationaler Ebene weiterhin mit Nachdruck zu verurteilen. Sie sollte zudem alle diplomatischen und völkerrechtlichen Mittel nutzen, um eine lückenlose Dokumentation sowie die strafrechtliche Verfolgung der Verantwortlichen zu ermöglichen. Außerdem soll die Kooperation mit dem Internationalen Strafgerichtshof intensiviert werden.

Ferner befassten sich die Abgeordneten mit insgesamt sechs Anträgen der Opposition, die unter anderem Forderungen der Freiheitlichen nach einem umfassenden Kinderschutzpaket sowie die deutliche Ablehnung einer flächendeckenden Überwachung von Messenger-Diensten enthielten. Die Grünen verurteilten ebenso die systematische Folter ukrainischer Kriegsgefangener und traten für die Verankerung des Rechts auf Schwangerschaftsabbruch in der EU-Grundrechtecharta sowie für einen verstärkten Einsatz Österreichs im Rahmen des Friedensprozesses im israel-palästinensischen Konflikt ein. Alle Initiativen wurden mit den Stimmen der Regierungsfraktionen mehrheitlich vertagt.

Einhellige Verurteilung von systematischen Menschenrechtsverletzungen und Kriegsverbrechen in der Ukraine

ÖVP, SPÖ und NEOS machen in dem gemeinsam vorgelegten Entschließungsantrag darauf aufmerksam, dass es insbesondere in den russisch besetzten Teilen der Ukraine zu außergerichtlichen Hinrichtungen, Folter, Misshandlungen Kriegsgefangener und anderen Verbrechen gegen die Menschlichkeit gekommen sei (395/A(E)). Sie richteten daher an die Außenministerin das Ersuchen, sich neben der deutlichen Verurteilung dieser Verbrechen auf allen Ebenen für einen Waffenstillstand und einen "umfassenden, gerechten und nachhaltigen Frieden", den Zugang unabhängiger Beobachter wie des Roten Kreuzes zu den besetzten Gebieten sowie für die Unterstützung von Hilfsprogrammen für die Opfer einzusetzen.

In eine ähnliche Stoßrichtung ging ein Antrag der Grünen (106/A(E) ), der jedoch vertagt wurde. Russland begehe insbesondere im Umgang mit ukrainischen Kriegsgefangenen regelmäßig schwere Menschenrechtsverletzungen, zeigte Meri Disoski (Grüne) auf. Zahlreiche Dokumentationen der Menschenrechtsorganisation Amnesty International würden belegen, dass Gefangene in Isolationshaft gehalten, systematischer Folter ausgesetzt und keine medizinische Versorgung erhalten würden. Gleichzeitig sollten die Bemühungen verstärkt werden, die russische Einflussnahme in Österreich und Europa offenzulegen und zu unterbinden, verlangen die Grünen.

Einhellige Zustimmung zum Antrag der Regierungsfraktionen

Henrike Brandstötter (NEOS) sprach von einem "wichtigen, umfassenden und relevanten Antrag". Die Berichte der Vereinten Nationen, des Europarats sowie der OSZE hätten schwere Verstöße Russlands gegen das humanitäre Völkerrecht in der Ukraine festgestellt.

Robert Laimer (SPÖ) betonte die Wichtigkeit der internationalen Zusammenarbeit bei der Aufklärung von Kriegsverbrechen. Daneben gehe es auch um die Verhinderung illegaler Waffenströme, die eine Gefahr für die Ukraine sowie auch für andere europäische Länder - inklusive Österreich - darstellen würden.

Gudrun Kugler (ÖVP) machte auf die Situation von Menschen in jenen Regionen aufmerksam, die von Gebietsabtretungen betroffen seien und sprach in diesem Zusammenhang von einer "Sowjetunion 2.0". Was den Internationalen Strafgerichtshof betreffe, revolutioniere dieser internationales Recht, da dieser etwa das Durchgriffsrecht auf Einzelpersonen habe und Verbrechen verfolge, selbst wenn diese von der eigenen Rechtsordnung gedeckt seien. Den Antrag der Regierungsparteien bezeichnete Kugler als "deutlich fundierter", weshalb die Initiative der Grünen "obsolet" sei.

Elisabeth Heiß (FPÖ) argumentierte die Zustimmung durch ihre Fraktion mit dem "schrecklichen Umgang mit Kriegsgefangenen". Es brauche aber einen Stopp der Kampfhandlungen von beiden Seiten und "mehr Diplomatie statt Eskalation".

Für Agnes Sirkka Prammer (Grüne) handelt es sich um Anträge mit "wesentlich gleichem Inhalt", weshalb die Vertagung durch die Regierungsfraktionen unverständlich sei. In der Initiative von ÖVP, SPÖ und NEOS nicht enthalten sei lediglich die Grünen-Forderung, russische Einflussnahme in Österreich und Europa offenzulegen und zu unterbinden.

FPÖ fordert erneut ein umfassendes Kinderschutzpaket und bessere Unterstützung der Opfer

Unter Verweis auf aktuelle Missbrauchsfälle drängte FPÖ-Abgeordnete Elisabeth Heiß erneut auf die Umsetzung eines umfassenden Kinderschutzpakets zur Stärkung des strafrechtlichen Schutzes von Minderjährigen (349/A(E) ). Erschreckend sei vor allem, dass die Täter immer jünger und die Taten immer brutaler würden. Die bestehenden Regelungen seien aus ihrer Sicht zu milde und lückenhaft, insbesondere wenn man das Strafausmaß für Kindesmissbrauch mit jenem für Wirtschaftsdelikte vergleiche. Auch bei Therapieangeboten, Verjährungsfristen und Schutzmaßnahmen für Betroffene ortete sie einen deutlichen Nachholbedarf.

Konkret verlangte die FPÖ etwa ein lebenslanges Tätigkeitsverbot für einschlägig Verurteilte in allen Bereichen mit Kontakt zu Minderjährigen oder anderen besonders schutzbedürftigen Gruppen, drastisch verschärfte Strafrahmen bis hin zur lebenslangen Haft, einen lebenslangen Strafregistereintrag, einen kostenlosen digitalen Zugang zum eigenen Strafregister, ein ausdrückliches Verbot von Kindersexpuppen und sogenannten "Pädophilen-Handbüchern", den Abbau von Hürden beim Zugang zu "Triebhemmern" und ein Verbot öffentlicher Förderungen für Einrichtungen, die verurteilte Kinderschänder beschäftigen.

Auch wenn sie viele Punkte nachvollziehen könne, plädierte Henrike Brandstötter (NEOS) für die Vertagung des Antrags. Als Grund dafür gab sie an, dass die EU-Kommission seit einigen Jahren an einer "ordentlichen Richtlinie" in diesem Bereich arbeite und sich der Vorschlag nun in der finalen Abstimmungsphase befinden würde.

Außerdem sei auch schon vieles passiert, ergänzte Agnes Totter (ÖVP), die beispielsweise auf die verpflichtenden Kinderschutzkonzepte, ein spezielles Gütesiegel sowie auf die zahlreichen Angebote der Familienberatungsstellen verwies. Grundsätzlich würde die Zuständigkeit für die meisten Bereiche bei den Bundesländern liegen, so Totter, für einzelne Bundesagenden sei wiederum das Justizministerium der Ansprechpartner.

Der vorliegende Antrag der Freiheitlichen sei schon in vielen Ausschüssen diskutiert worden, merkte Agnes Sirkka Prammer (Grüne) an. Es mache ihrer Meinung nach wenig Sinn, ihn immer wieder in unveränderter Form neu einzubringen.

Bei einem Entschließungsantrag handle es sich um eine Willensbekundung, die ein selbstbestimmtes Parlament jederzeit beschließen könne, hielt FPÖ-Abgeordneter Christian Lausch (FPÖ) den Vorrednerinnen entgegen. Man brauche daher nicht auf eine EU-Regelung warten, um klar zum Ausdruck zu bringen, dass man den Kinderschutz für extrem wichtig halte. Aber vielleicht komme der Vorschlag aus der "falschen Ecke", mutmaßte er.

FPÖ-Anträge gegen flächendeckende Überwachung von Messenger-Diensten und EU-Pläne zur "Chatkontrolle"

Die Freiheitlichen sprachen sich erneut gegen die behördliche Überwachung von Messenger-Diensten aus, da sie einen unverhältnismäßigen Eingriff in das Menschenrecht auf Privatsphäre darstellen würden, kritisierte FPÖ-Abgeordnete Elisabeth Heiß in einem Entschließungsantrag (146/A(E)) . Die Praxis zeige, dass terroristische und kriminelle Netzwerke längst auf alternative, verschlüsselte Kommunikationskanäle ausweichen würden, während herkömmliche Messenger-Dienste laut Heiß vermehrt von unbescholtenen Bürgerinnen und Bürgern genutzt würden. Aus Sicht der FPÖ sollten daher sämtliche Vorhaben zur flächendeckenden Überwachung von Messenger-Diensten eingestellt und der uneingeschränkte Schutz der Privatsphäre als "unverrückbares Menschenrecht" sichergestellt werden. Dies gelte auch für entsprechende EU-Pläne, die von hunderten Krypto- und IT-Expertinnen und -Experten kritisiert worden seien.

Bei der im Juli im Nationalrat beschlossenen "klar definierten Gefährderüberwachung" handle es sich um keine Massenüberwachung, stellte Robert Laimer (SPÖ) klar. Sie sei nur gezielt auf jene Personen gerichtet, von denen eine konkrete terroristische Gefahr ausgehe.

Nikolaus Scherak (NEOS) bekräftigte die Ablehnung einer flächendeckenden Messengerüberwachung, weil dies einer Vorratsdatenspeicherung gleich käme.

Klaus Mair (ÖVP) warf den Freiheitlichen vor, die Bevölkerung zu verunsichern, da im Juli eine verfassungskonforme Regelung beschlossen wurde.

Die Grünen hätten dem Antrag der FPÖ zugestimmt, da er legitime Forderungen enthalte, erklärte Agnes Sirkka Prammer (Grüne).

Grüne für aktiven Beitrag Österreichs zum Friedensprozess in Nahost

In Bezug auf den israelisch-palästinensischen Konflikt plädierten die Grünen für verstärkte Bemühungen Österreichs für einen nachhaltigen Friedensprozess (543/A(E) ). Im Vordergrund müsse nun der Wiederaufbau von Gaza sowie ein schneller Zugang zu humanitärer Hilfe stehen. Aufgrund des fortgesetzten "illegalen Siedlungsbaus" im Westjordanland müsste nach Ansicht von Disoski auch ein Sanktionenpaket geschnürt werden, das unter anderem auch die "ultrarechten" israelischen Minister Bezalel Smotrich und Itamar Ben Gvir umfassen sollte. Die Außenministerin sollte sich zudem für eine Zweistaatenlösung einsetzen, wobei die Terrororganisation Hamas keine Rolle spielen dürfe.

Ihr sei es wichtig, dass Österreich in diesem Konflikt einen aktiven Beitrag leiste, unterstrich Außenministerin Beate Meinl-Reisinger, die ein Bekenntnis zur Zweistaatenlösung ablegte. Positiv wertete sie, dass Österreich von Ägypten zur Wiederaufbaukonferenz eingeladen worden sei. Auch sollen beide EU-Missionen in der Region wieder aufgenommen werden. Da der Waffenstillstand sehr fragil sei, sollte ihrer Meinung mehr auf diplomatisch-politische Maßnahmen gesetzt werden und weniger auf Sanktionen.

Empfehlungen des UN-Menschenrechtsrats: Mehr Transparenz und bessere Einbindung der Zivilgesellschaft

Die Grünen weisen in einem Entschließungsantrag darauf hin, dass sich Österreich im Jänner 2026 zum vierten Mal der sogenannten Universellen Periodischen Überprüfung (UPR) des Menschenrechtsrats der Vereinten Nationen unterziehen werde (521/A(E) ). Auch wenn einzelne Empfehlungen aus den letzten Zyklen (2009, 2015 und 2021) umgesetzt worden seien, würde nach wie vor eine systematische und transparente Aufarbeitung der offenen Empfehlungen fehlen, beklagte Agnes Sirkka Prammer (Grüne).

Ein besonderes Anliegen war ihr auch, das zivilgesellschaftliche Monitoring-Initiativen, insbesondere das UPR-Tool der Österreichischen Liga für Menschenrechte, gefördert und in den nationalen Folgeprozess eingebunden werden. Darüber hinaus sollte der Menschenrechtsausschuss regelmäßig über den Stand der Erstellung des Staatenberichts, den Umsetzungsfortschritt und geplante Maßnahmen informiert werden.

Pia Maria Wieninger (SPÖ) schlug vor, dass im Ausschuss auch über Berichte zur Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) diskutiert werde.

Außenministerin Beate Meinl-Reisinger bezeichnete den angesprochenen vierten Bericht als eine "Art Leistungsschau". Es sei daher gut, wenn es daran Interesse gebe. Einen wertvollen Beitrag könne auch der Nationale Aktionsplan für Menschenrechte leisten, vor allem was die Koordinierung zwischen Bund und Ländern angehe. Positiv stand die Ressortchefin der stärkeren Einbindung von Parlament und Zivilgesellschaft gegenüber, was aber auch schon gelebte Praxis sei. Deshalb soll auch der nationale Zwischenbericht veröffentlicht werden, kündigte sie an.

Grüne: Recht auf legalen und sicheren Schwangerschaftsabbruch soll in EU-Grundrechte-Charta aufgenommen werden

In einem weiteren Entschließungsantrag der Grünen trat Abgeordnete Meri Disoski mit dem Ersuchen an die Außenministerin heran, sich auf europäischer und internationaler Ebene aktiv für die Aufnahme des Rechts auf einen legalen und sicheren Schwangerschaftsabbruch in die Charta der Grundrechte der EU einzusetzen (516/A(E) ). Allerdings seien auch auf nationaler Ebene Maßnahmen notwendig, da Österreich im europäischen Vergleich ihrer Meinung nach schlecht abschneide. Während in Frankreich das Recht auf Schwangerschaftsabbruch in der Verfassung verankert worden sei, habe man diese medizinische Leistung in Österreich im Strafrecht geregelt, führte Disoski ins Treffen. Es müsse alles getan werden, um einen flächendeckenden, wohnortnahen und leistbaren Zugang zu Schwangerschaftsabbrüchen sicherzustellen.

"Es gibt kein Recht auf Abtreibung", urteilte Rosa Ecker (FPÖ), die jedoch dafür plädierte, schwangere Frauen, die sich in schwierigen Situationen befinden würden, besser zu unterstützen. Sie sah bezüglich der Fristenlösung, die bewusst auf nationaler Ebene geregelt sei, keinen Änderungsbedarf.

Romana Deckenbacher (ÖVP) bekannte sich dazu, dass schwangere Frauen in Österreich auf vielfältige Weise unterstützt werden, vor allem wenn es sich um Konfliktschwangerschaften handle. Die Forderung der Grünen sei schwer umsetzbar, weil es dafür Einstimmigkeit in der EU brauchen würde. (Schluss) sue


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