• 31.10.2025, 13:22:32
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Kriegs- und Opfergräber als Orte der Mahnung und der Erinnerung

Innenministerium für Erhalt und Pflege der Kriegs- und Opfergräber des Ersten und Zweiten Weltkrieges zuständig

Wien (OTS) - 

Vor 80 Jahren nahmen die Schrecken des Zweiten Weltkriegs ein Ende. Im Gedenkjahr 2025 erinnert das gesetzlich für die Kriegs- und Opfergräberfürsorge zuständige Innenministerium anlässlich von Allerheiligen und Allerseelen an die Opfer der Weltkriege.

„Kriegsgräber sind Orte der Trauer, der Erinnerung und der Mahnung“, betonte Innenminister Gerhard Karner. „Das Innenministerium ist für den Erhalt und die Pflege der Gräber des Ersten und Zweiten Weltkriegs zuständig. Ich danke daher allen, die sich für die Erinnerung an die Opfer der Kriege einsetzen, sowie auch jenen Organisationen wie dem Schwarzen Kreuz oder dem Österreichischen Kameradschaftsbund, die mit viel ehrenamtlichem Engagement bei der Pflege der Gräber und Denkmäler tätig sind“.

Erhaltung der Kriegs- und Opfergräberanlagen

Das Bundesministerium für Inneres ist unter anderem aufgrund des Friedensvertrags von St. Germain von 1919 und des Staatsvertrags von 1955 für die dauernde und würdige Erhaltung der Kriegs- und Opfergräberanlagen aller Nationen und Konfessionen auf österreichischem Bundesgebiet zuständig – für das Andenken aller, die in den Weltkriegen als Soldaten, als Kriegsgefangene oder Zivilinternierte, als Zwangsarbeiter oder Häftlinge in Konzentrationslagern starben.

Österreichweit werden über 800 solcher Anlagen erhalten. Erst im Jänner 2025 wurde der größte deutsche Soldatenfriedhof des Zweiten Weltkriegs am Wiener Zentralfriedhof von der Bundesrepublik Deutschland an die Republik Österreich und somit in die Obhut des Innenministeriums übergeben.

Rückfragen & Kontakt

Bundesministerium für Inneres
Harald Sörös, BA MA
Telefon: +43 1 53126 901133
E-Mail: harald.soeroes@bmi.gv.at
Website: https://www.bmi.gv.at

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