- 31.10.2025, 10:49:02
- /
- OTS0062
Überstundenzuschlag: Wieder ein Last-minute-Gesetz
Tourismusbetriebe bangen um Planungssicherheit
Die aktuelle Diskussion über die Verlängerung der Steuerfreiheit von Überstundenzuschlägen entwickelt sich einmal mehr zu einem politischen Last-minute-Thema mit gravierenden Folgen für die Tourismusbranche. Noch ist unklar, ob die Sonderregelung, die Ende des Jahres ausläuft, verlängert wird. Sollte dies nicht geschehen, drohen ab 1. Jänner 2026 empfindliche steuerliche Nachteile für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer – und zusätzlicher Aufwand für die Betriebe.
Sonderregelung läuft mit Jahresende aus
Aktuell gilt für die Jahre 2024 und 2025 eine Sonderregelung (§ 124b Z 440 lit. b EStG), die bis zu 18 steuerfreie Überstunden pro Monat (mit einem Höchstbetrag von 200 Euro) ermöglicht. Diese Maßnahme wurde eingeführt, um inflationsbedingte Mehrbelastungen abzufedern und die Attraktivität von Mehrarbeit zu erhöhen.
Mit 31. Dezember 2025 endet diese Sonderregelung automatisch. Wird sie nicht verlängert, treten wieder die alten Bestimmungen des § 68 Abs. 2 EStG in Kraft: Nur noch 10 Überstundenzuschläge zu 50 % steuerfrei, maximal 120 Euro monatlich.
Tourismus besonders betroffen
„Gerade im Tourismus werden bis zu 60 Prozent der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter vor Weihnachten eingestellt. Wenn dann kurz vor Saisonbeginn noch unklar ist, ob und in welchem Ausmaß Überstundenzuschläge steuerfrei bleiben, ist das ein massives Problem für die Lohnverrechnung und für die Nettoentlohnung der Beschäftigten“
, betont Thomas Reisenzahn, Geschäftsführer der Prodinger Tourismusberatung.
Die drohende Rückkehr zu den alten Grenzen würde bedeuten, dass sich die Lohnsteuerbelastung für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer erhöht, was unmittelbar zu einem geringeren Nettolohn führt. Dies wäre ein denkbar schlechtes Signal in Zeiten von Fachkräftemangel und steigenden Lebenshaltungskosten.
Unverständliche Ablehnung aus dem Finanzministerium
Besonders irritierend sei laut Reisenzahn, dass sich ausgerechnet der SPÖ-Finanzminister gegen eine Verlängerung der Steuerfreiheit ausspricht. „Diese Haltung ist unverständlich, da die Maßnahme nicht den Arbeitgebern, sondern direkt den Beschäftigten zugutekommt“
, so Reisenzahn. „Anstatt Arbeit im Tourismus attraktiver zu machen, droht eine weitere Verschlechterung der Rahmenbedingungen.“
Forderung nach Planungssicherheit
Die Branche fordert daher eine rechtzeitige und klare Entscheidung, um die Abrechnungssysteme anpassen und Dienstverträge korrekt gestalten zu können. „Es darf nicht sein, dass die Politik wieder auf den letzten Drücker entscheidet und tausende Betriebe im Unklaren lässt“
, so Reisenzahn abschließend.
Die Prodinger Beratungsgruppe führt die Lohnverrechnung für rund 16.000 Mitarbeiter/innen im Tourismus durch.
Rückfragen & Kontakt
Prodinger Tourismusberatung
Thomas Reisenzahn
Telefon: +43 1 890 730 9
E-Mail: t.reisenzahn@prodinger.at
OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT | T78






