- 30.10.2025, 12:40:03
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50 Jahre Forstgesetz – nachhaltige Wälder für Generationen
Das österreichische Forstgesetz feiert heuer sein 50-jähriges Bestehen. Es bildet die Grundlage für einen verantwortungsvollen Umgang mit Wäldern, wird den modernen Anforderungen des Umwelt- und Klimaschutzes gerecht und stellt gleichzeitig die Versorgung mit dem nachwachsenden Rohstoff Holz sicher. Österreich hat ein sehr strenges Forstgesetz, welches die gesellschaftlichen Ansprüche an den Wald berücksichtigt.
Gemeinsame Lösungen zur Sicherung nachhaltiger Wälder für Generationen
Grundlage für einen verantwortungsvollen Umgang mit Wäldern sind sichere Eigentums- und Landnutzungsrechte. Es muss klar sein, was Waldeigentum rechtlich bedeutet, wer das Recht hat, Wälder zu nutzen und welche Rechte und Pflichten mit dem Waldbesitz verbunden sind. Holz aus den nachhaltig bewirtschafteten Wäldern Österreichs bildet die Grundlage für eine umfangreiche und integrierte Wertschöpfungskette, die Wirtschaft und Beschäftigung insbesondere im ländlichen Raum stärkt.
Der Rohstoff Holz wird in Österreich vielseitig verarbeitet – von Rohmaterialien über Zwischenprodukte bis hin zu veredelten Endprodukten. Österreich setzt sich seit jeher für die nachhaltige, multifunktionale und aktive Waldbewirtschaftung ein und ist anerkannter Partner und Impulsgeber in der europäischen und internationalen Waldpolitik und waldrelevanten Forschung.
„Der österreichische Ansatz besteht darin, ökonomischen Erfolg, verantwortungsvollen Umgang mit der Umwelt und gesellschaftliche Ansprüche an den Wald integral zu verknüpfen. Damit stößt er international auf Beachtung und österreichisches Know-how über nachhaltige Waldwirtschaft wird weltweit nachgefragt“, so Forstminister Norbert Totschnig.
Forstwirtschaft und Waldpolitik sind zwar formell nationale Angelegenheit, da die EU-Verträge hier keine Kompetenz vorsehen. Dennoch greift das EU-Recht zum Beispiel durch den „Green Deal“ direkt und indirekt vermehrt in forstbezogene Belange ein. Hierbei erfolgte die Regelung über bestehende EU-Kompetenzen verschiedener Politikbereiche wie insbesondere der Umwelt-, Klima und Energiepolitik.
„EU-Regelungen sollten sich an den Prinzipien der Subsidiarität und Verhältnismäßigkeit orientieren, weshalb den Mitgliedsstaaten, unter Berücksichtigung vorhandener Forstgesetze und lokaler Gegebenheiten, Spielraum gegeben werden muss. Das österreichische Forstgesetz belegt, dass es wirksam ist und die Nachhaltigkeit langfristig sichert“, hebt Konrad Mylius, Präsident der Land&Forst Betriebe Österreich hervor.
Die Vorgaben der EU-Ebene betreffen dabei nicht nur den Bereich des Forstrechts im weiteren Sinne, sondern zum Teil auch den Kernbereich des österreichischen Forstgesetzes, wie am Beispiel der EU-Entwaldungsverordnung gezeigt werden kann. Diese beinhaltet nicht nur eine eigene, vom Forstgesetz abweichende Walddefinition, sondern sieht auch über das nationale Forstrecht hinausgehende Verpflichtungen für Waldbewirtschaftende in Form erweiterter Sorgfaltspflichten bei der Holzernte vor.
„Wir unterstützen ausdrücklich die internationalen Bemühungen zur Bekämpfung der globalen Entwaldung. Die österreichischen Familienbetriebe bewirtschaften den Wald nach dem Prinzip der Nachhaltigkeit und dies wird durch ein strenges Forstgesetz geregelt. In Österreich kommt es daher weder zu Entwaldung noch zu Waldschädigung – im Gegenteil: Die Waldfläche hat in der Vergangenheit kontinuierlich zugenommen. Deshalb stehen wir der EU-Entwaldungsverordnung (EUDR) kritisch gegenüber. Die vorgestellten neuen Vorschläge zur Vereinfachung der EUDR bringen keine Verbesserung. Unsere Waldbesitzer brauchen echte, praxistaugliche und strukturelle Erleichterungen“, betont der Präsident der Landwirtschaftskammer Steiermark und Vorsitzender des LKÖ-Forstausschusses, Andreas Steinegger.
Im Rahmen der Arbeiten zur nationalen Umsetzung der EUDR zeigte sich, dass die Anforderungen, die die Verordnung an Produzentinnen und Produzenten stellt, extrem hoch sind und einen unverhältnismäßigen bürokratischen Aufwand verursachen. Nicht zuletzt auch aufgrund des breiten produktbezogenen Anwendungsbereichs. Die EUDR zielt darauf ab, Entwaldung und Waldschädigung weltweit einzudämmen – doch die Maßnahmen greifen auch in Regionen ein, in denen keinerlei Risiko besteht. Für österreichische Betriebe bedeutet das zusätzliche Belastungen, ohne dass ein konkreter Beitrag zur Zielerreichung der Verordnung geleistet wird.
Aus nationaler Sicht ist daher eine Überarbeitung der Verordnung dringend notwendig. Der in der vorigen Woche veröffentlichte Vereinfachungsvorschlag der Europäischen Kommission führt zu keiner wirklichen Entlastung. Die Europäische Kommission wird aufgefordert, an den Verhandlungstisch zurückzukehren, um echte Vereinfachungen zu ermöglichen. Dazu braucht es jetzt auch einen zweijährigen Stopp der Anwendung um ausreichend Zeit für Verhandlungen zu haben. Nur so kann sichergestellt werden, dass der Kampf gegen globale Entwaldung effektiv bleibt, ohne bewährte und funktionierende, nachhaltige Systeme wie jenes in Österreich unnötig zu belasten.
„Ich werde mich daher weiterhin auf EU-Ebene mit Nachdruck dafür einsetzen, dass tatsächliche und spürbare Erleichterungen für die Land- und Forstwirtschaft sowie die betroffenen Verarbeitungsbetriebe geschaffen werden. Die von der Europäischen Kommission vorgeschlagenen Vereinfachungsvorschläge bringen keine Verbesserung für unsere Waldbewirtschafterinnen und Waldbewirtschafter. Unser Ziel ist klar: Wir wollen praktikable Lösungen erreichen, die den Schutz der Wälder sichern, ohne die Wettbewerbsfähigkeit und Zukunftsfähigkeit unserer Betriebe zu gefährden“, so Forstminister Norbert Totschnig.
Rückfragen & Kontakt
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Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft
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