- 30.10.2025, 10:48:32
- /
- OTS0067
Banken müssen Kreditbearbeitungsgebühren zurückzahlen: Jufina erwirkt wegweisendes Urteil
Der OGH hat entschieden: Intransparente Kreditbearbeitungsgebühren müssen zurückgezahlt werden – Prozessfinanzierer Jufina erwartet „Klageflut in Milliardenhöhe“
Jahrzehntelang haben viele österreichische Banken in Kreditverträgen sogenannte „Kreditbearbeitungsgebühren“ verrechnet, etwa für Liegenschaftsbesichtigungen oder Grundbuchsüberprüfungen – obwohl zusätzlich Pauschalbeträge als „Bearbeitungsentgelt“ zu zahlen waren. Stefan Schleicher, Vorstand des Prozessfinanzierers Jufina, vermutete hier Doppelverrechnungen. Er übernahm einige Fälle zusammen mit dem Anwalt Florian Knaipp. Nach zwei Jahren bekamen sie nun Recht: Laut Oberstem Gerichtshof (OGH) sind diese Kreditbearbeitungsgebühren unzulässig und zurückzuzahlen.
Damit hat die höchste Instanz zum ersten Mal über die Klage eines Verbrauchers zu Kreditbearbeitungsgebühren entschieden. Bisher kam es lediglich zu außergerichtlichen Vergleichen, bei denen einzelne Banken sich zu einer Rückzahlung bereiterklärten. Jetzt ist klar: Alle Gebühren dieser Art sind rückzahlungspflichtig. Beklagte Partei war in diesem Fall die BAWAG P.S.K., sie muss 12.150 Euro rückerstatten. Laut Schleicher dürfte ein Großteil der Hypothekarkredite der meisten österreichischen Banken aus den letzten 30 Jahren betroffen sein.
„Wir rechnen mit einer Klageflut in Milliardenhöhe. Uns erreichen monatlich hunderte Anfragen zu solchen Fällen, mit diesem Urteil werden es wohl nochmal deutlich mehr werden. Darauf sind wir vorbereitet. Nach einem langen Instanzenzug konnten wir endlich klarstellen, dass diese Doppelgebühren nie zulässig waren. Jetzt geht es darum, all den Betroffenen zu ihrem Recht zu verhelfen
“, so Schleicher.
Gebühren auch nach Jahren einforderbar
Der OGH begründete sein Urteil mit der Intransparenz dieser Kreditbearbeitungsgebühren. Im vorliegenden Fall wurde ein Pauschalbetrag von 12.150 Euro als „Bearbeitungsentgelt“ verrechnet, doch dazu kamen noch Bearbeitungsgebühren für Einzelschritte von gerichtlicher Eingabe bis zu Grundbuchgesuchen.
Damit ist im Umkehrschluss unklar, wofür der Pauschalbetrag gezahlt wurde. Aufgrund dieser Intransparenz verurteilte der OGH die Bank zur Rückzahlung des Pauschalbetrags. Laut Schleicher gehen die meisten Banken ähnlich vor, besonders bei Hypothekarkrediten gehe es oft um hohe Summen.
Seit einigen Jahren laufen dazu Sammelklagen. Diese scheitern aber oft, weil sich gerade Kreditbearbeitungsgebühren schlecht für dieses juristische Instrument eignen. Denn die gesammelten Fälle müssen laut EU-Recht nahezu deckungsgleich sein, damit sie zusammengefasst werden können.
Doch die Kreditverträge der vielen österreichischen Banken sind unterschiedlich formuliert, die Gebühren tragen verschiedene Namen. Darum werden solche Sammelklagen meist erstinstanzlich abgewiesen. Einige sind in Berufung, sie könnten bis zum Europäischen Gerichtshof hinaufgehen.
„Wir haben daher bewusst den Weg individueller Klagen gewählt, und waren damit erfolgreich. Nun ist auch der Weg frei für die vielen weiteren Fälle, die wir derzeit bearbeiten, und natürlich für all jene, die vielleicht erst jetzt ihre Kreditverträge nach solchen Gebühren durchsuchen. Dazu möchte ich auch dringend raten. Das Urteil gilt rückwirkend, und die Ansprüche verjähren erst nach 30 Jahren
“, stellt Anwalt Florian Knaipp klar.
Webtipp: https://jufina.at/
Über Jufina:
Die 2022 gegründete JUNO Finanz AG (Jufina) ist ein österreichisches Unternehmen, das auf Prozessfinanzierung spezialisiert ist. Jufina übernimmt bei Rechtsstreitigkeiten das Kostenrisiko und erhält im Erfolgsfall einen vorher vereinbarten Anteil des Streiterlöses. Das Unternehmen hat sich das Ziel gesetzt, die Durchsetzung von Rechtsansprüchen für alle zugänglich zu machen. Neben dem Kampf gegen überhöhte Altbaumieten durch ihre Tochterunternehmen Miet-Bremse.at zählt u. a. die Rückholung von unzulässigen Kreditbearbeitungsgebühren oder Online-Casinoverlusten über casinoverluste.com zu den Tätigkeitsfeldern der Jufina.
Rückfragen & Kontakt
Philipp Grüll, The Skills Group | Team Farner
E: philipp.gruell@skills.at
M: +4366488348287
OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT | SKI






